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Internationale Kontonummer mit 22 Stellen kommt in zwei Jahren

14.02.2012 | 22:34 Uhr

Die neue internationale Kontonummer mit 22 Stellen wird in zwei Jahren das bisherige Verfahren bei Bankgeschäften ablösen. Das EU-Parlament billigte am Dienstag mit großer Mehrheit den neuen Standard für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Alte Lastschriftverträge müssen aber nicht umgestellt werden. Verbraucherschützer zeigten sich mit der Neuregelung zufrieden.

Straßburg/Berlin (dapd). Die neue internationale Kontonummer mit 22 Stellen wird in zwei Jahren das bisherige Verfahren bei Bankgeschäften ablösen. Das EU-Parlament billigte am Dienstag mit großer Mehrheit den neuen Standard für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Alte Lastschriftverträge müssen aber nicht umgestellt werden. Verbraucherschützer zeigten sich mit der Neuregelung zufrieden.

"Der Zahlungsverkehr bleibt für Verbraucher praktikabel", sagte der Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), Manfred Westphal. Er begrüßte, dass die ursprünglichen Pläne gestoppt worden seien, wonach auch im Inland die Angabe einer 33-stelligen Kombination aus Buchstaben und Nummern nötig gewesen wäre.

Für Überweisungen ist nach der nun beschlossenen Regelung auch innerhalb von Deutschland die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus dem Kennzeichen für Deutschland "DE" und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Unterm Strich müssen sich deutsche Verbraucher also nur zwei neue Ziffern merken. Die gesonderte Angabe der Bankleitzahl fällt dafür weg.

"Geldtransfers innerhalb der EU werden dadurch günstiger und schneller", sagte SPD-Finanzfachmann Udo Bullmann. Die Mitgliedsstaaten müssen den Beschluss noch absegnen, was aber als Formalie gilt. Die neuen Regeln treten dann zum 1. Februar 2014 in Kraft.

Lastschriften bleiben nach vzbv-Angaben für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Allerdings werde die Frist auf acht Wochen verkürzt. Die Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauftragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten.

Übergangsweise können Kunden demnach wie gehabt an der Supermarktkasse per Lastschrift mit Karte und Unterschrift zahlen. Über das Internet ist das neue SEPA-Lastschriftverfahren aber bisher nicht möglich. Hier müssen erst noch entsprechende Produkte geschaffen werden.

dapd

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