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Internet : Porno-Industrie missbraucht Justiz

Im Westen, 25.03.2008, EBERHARD PH. LILIENSIEK

Wuppertal/Düsseldorf. Sex-Anbieter spannen Staatsanwälte ein, um Computernutzer abzumahnen. Einige Behörden verweigern Mitarbeit.

Die Schweinerei liegt auf der Hand: Die Pornoindustrie missbraucht neuerdings Staatsanwälte für ihre Zwecke. Denn die Hersteller kleiner Schmuddel-Filmchen erstatten Anzeige gegen jeden Jugendlichen, der sich für lau die Sex-Szenen aus einer Internet-Tauschbörse herunterlädt. Die Folge: Die juristische Maschinerie läuft an. Das kostet den Staat inzwischen Millionen - die in den Sand gesetzt sind. Denn die Pornohersteller sind lediglich an den Namen und den Anschriften der Jugendlichen interessiert - um sie abmahnen zu können. Und ihrerseits Geld zu kassieren.

"Ein Riesenproblem", sagt Peter Lichtenberg von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Dort hatte sich ein Rechtsanwalt aus Regensburg darüber beschwert, dass seine Strafanzeigen in Wuppertal nicht bearbeitet werden. Wozu auch, wurde er dort von der Staatsanwaltschaft gefragt: Ermittlungen seien nämlich "offensichtlich unverhältnismäßig".

Was auf den ersten Blick wie ein nur juristisches Gerangel wirkt, hat tatsächlich mit Geld zu tun, mit sehr viel Geld. In den Tauschbörsen des Internets wimmelt es von Bildern und meist nur kurzen Sex-Filmen. Aber: Wer sich nun so etwas wie "Anal-Qual 7" oder "Zugeritten" auf seinen heimischen Computer lädt ("download") und dann wieder anderen Teilnehmern zur Verfügung stellt ("uplaod"), gerät in die Fänge von speziellen Fahndern.

Schadenersatz statt Strafverfolgung

Es sind Firmen, die ständig diese Tauschbörsen beobachten. Und sofort dokumentieren, auf welchen Computern der Schmuddel-Film gelandet ist. Diese "IP-Adressen" melden sie dem Hersteller des Films. Der schaltet seinen Anwalt ein. Und der behauptet nun, der Streifen sei "eine persönliche geistige Schöpfung", der "upload" also ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, folgerichtig eine Straftat.

Doch einige Staatsanwaltschaften haben jetzt begriffen: Es geht gar nicht darum, einen mutmaßlichen Täter zu bestrafen. Die Strafverfolger sollen lediglich ermitteln, wer hinter der "IP-Adresse" steckt und ihr Ergebnis dem Anwalt mitteilen. Damit der vom vermeintlichen Sünder Schadenersatz fordern und ihn teuer abmahnen kann.

"Wir sollen letzlich nur zivilrechtliche Interessen bedienen", heißt es bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, "dabei entstehen dem Staat hohe Kosten". Allein in Wuppertal hagelte es innerhalb von zwei Monaten 4000 solcher Anzeigen. Bei der Staatsanwaltschaft Essen waren es innerhalb eines Quartals 10 000 Verfahren. In Düsseldorf wurden an die 2700 gezählt. Im Jahr kommen so landesweit etliche zehntausend Verfahren zusammen. Abgesehen von den - noch nicht ermittelten - Personalkosten kostet die Ermittlung nur einer "IP-Adresse" den Staat bis zu 50 Euro.

Millionen-Kosten für den Steuerzahler

Hochgerechnet allein für Düsseldorf, Essen und Wuppertal also 2,1 Millionen Euro. Das ist verlorenes Geld, weil die Staatsanwaltschaften es nicht von den Anwälten zurückfordern können. Die dagegen kassieren pro Abmahnung zwischen 200 und 300 Euro.

Ein offenbar einträgliches Geschäft, das auf dem Rücken der Steuerzahler entsteht. Die Flut der Strafanzeigen jedenfalls wertet die Staatsanwaltschaft Wuppertal süffisant so: "Dieselbe Pornoindustrie, die Jugendlichen zu leicht pornografisches Material zugänglich macht und sie zudem mit Abmahnungen überzieht", die gaukelt jetzt vor, "sich für den Jugendschutz stark machen zu müssen". Das sei wenig überzeugend!

Es gibt noch keine einheitliche Haltung der Strafverfolger im Lande. Während die in Wuppertal und - wie zu hören ist - auch die in Duisburg sich verweigern, sind die in Düsseldorf und Kleve fleißig. Denn ihre Arbeit wird, wie das NRW-Justizministerium auf Anfrage bestätigt, durch ein internes Personalbedarfsberechnungssystem ("Pebb§y") belohnt. Ihre Ermittlungen bringen mehr Staatsanwaltschaftstellen. Aber deswegen nicht mehr Anklagen. Denn die Verfahren werden zum Schluss durchweg - sang- und klanglos - eingestellt. Entweder weil die Tat nicht nachzuweisen ist (wer weiß schon, wer innerhalb einer Familie die Tauschbörse besucht hat?). Oder die Schuld ist zu gering. Zigtausende dieser Akten verstauben schließlich in den Kellern. (pbd/NRZ)

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10 Kommentare

Mistet endlich den PORNO Schweinestall aus,vor allem auf Kosten der Steuerzahler!

#1 von alfred , am 24.03.2008 um 22:02

So, und wo ist jetzt der Unterschied zur Musikindustrie? Rechtliche Gleichbehandlung ist angesagt!

#2 von Wanker , am 24.03.2008 um 23:06

@ Wanker, genau das gleiche hab ich auch beim lesen des Artikels gedacht. Ist doch wirklich kein Unterschied zur Musikindustrie.

#3 von dasdirk , am 25.03.2008 um 06:50

Auch wenn es nur billige Porno-Filmchen sind, unterliegen sie genau so dem Urheberrecht wie Musiktitel auch. Von daher ist das Vorgehen hier identisch mit denen der Musikindustrie. Da hätten die Damen und Herren Gesetzgeber mal vorher drüber nachdenken sollen (wie bei vielen anderen Gesetzen auch).

#4 von Chefkoch , am 25.03.2008 um 07:48

Damals hat die Post später die Telekom auch mit den 0190er Verbrechern zusammen gearbeitet, evtl. kann sich die Staatsanwaltschaft dort Tipps holen wie man gemeinsam mit einer Behörde den Bürger abzieht!
Hat jedenfalls damals sehr gut funktioniert.

#5 von Andreas , am 25.03.2008 um 08:14

tja,dann sollen die sich so einen müll nicht anschauen,dann passiert sowas auch nicht:)

#6 von wolfsblut , am 25.03.2008 um 11:51

Die Abmahner arbeiten mit den Anbietern zusammen, so werden die Downloader regelrecht in die Falle gelockt, obwohl die "Ware" wg. mangelnder Schöpfungstiefe (Qualität) nicht mal urheberrechtlich geschützt ist - wer ist denn da eigentlich der Betrüger ?

#7 von nicht erforderlich , am 25.03.2008 um 12:00

Es ist ein gutes Geschäft und hat im Grunde nichts mit dem Schutz des geistigen Eigentums zu tun, außer, dass man die Rechtsvorschriften für den eigenen Geldbeutel nutzt. In dem Artikel hat man sich auf eine besonders schmuddelige Branche konzentriert aber eigentlich ist diese austauschbar mit anderen urheberrechtlich geschützten Medien, die sich halt so einfach übers Netz plazieren lassen. Die Geschäftsidee lautet, wenn ich schon das allerbilligst und unendlich einfallslos hergestellte Produkt nicht gewinnbringend verkaufen kann, dann sollten sich doch wenigsten ein paar Dumme finden, die aufgrund von Ahnungslosigkeit oder tatsächlicher Dämlichkeit einen kleinen Fehler begehen und es zulassen, dass der Schund wieder hochgeladen wird und dann dafür kostenpflichtig abgemahnt werden können.
Abmahnerei = Beutelschneiderei. Wenn jetzt auch noch unsere Strafvervolgungsbehörden von den Abmahnern lahmgelegt werden, dann sollte sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen, um diesem modernen "Raubrittertum" Einhalt zu gebieten.

Viele Grüße

#8 von Pontonier , am 25.03.2008 um 13:22

"Denn die Hersteller kleiner Schmuddel-Filmchen erstatten Anzeige gegen jeden Jugendlichen, der sich für lau die Sex-Szenen aus einer Internet-Tauschbörse herunterlädt."

Das heißt, gegen Erwachsene wird keine Anzeige erstattet? Oder geht der Autor davon aus, dass nur Jugendliche Tauschbörsen benutzen?

#10 von Schall und Rauch , am 01.04.2008 um 17:03

wie läuft das mit den IP-Adressen?
(jetzt wirds kriminalistisch...)

ich kaufe mir einen PC, gehe zum 1. mal damit ins Internet, und schwupps- hat die denic (oder wer sonst?) mich persönlich mit Name und Anschrift registriert?

- und was passiert dann, wenn der PC verkauft oder verschenkt wird,

also, kann man tatsächlich mit der IP-Adresse auf einen realen Eigentümer schließen.....selbst dann, wenn der PC verkauft oder verschenkt wurde?


Hintergrund meiner Frage ist folgender Artikel:

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/im-westen/2008/3/25/news-32683492/detail.html

dort heißt es sinngemäß: wenn z. B. der Eigentümer von Urheberrechten (das gilt auch für Pornofilme!) sein Werk in einer Tauschbörse entdeckt und die IP- Adresse eines filesharers ermittelt,

- kann er sich beim Staatsanwalt melden,
- kann er den filesharer anzeigen.

Der Staatsanwalt wird angeblich dadurch gezwungen, die echte Identität des (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzers dem Pornoproduzenten mitzuteilen, woraufhin dieser eine fette Abmahnungskostenpauschale geltend macht.

Soweit so gut.
Aber: könnte nicht auf diesem Weg nun aber jeder, der sich als urheberrechtsgeschädigter Pornoproduzent ausgibt, die persönliche Identität jeder ihm bekannt gewordenen IP-Adresse
(deren tatsächliche Identität ihn vielleicht aus ganz anderen Gründen interessiert...)

somit - berechtigt oder unberechtigt - ausforschen?











#11 von Quakki , am 06.08.2008 um 19:56
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