Justiz : 80-jährige Rechtsextremistin wegen Beleidigung vor Gericht
Bad Oeynhausen. Die letzte Vorsitzende des im Mai 2008 verbotenen rechtsextremen Vereins «Collegium Humanum», Ursula H. aus Vlotho, muss sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Die 80-Jährige soll die Präsidentin des Zentralrats der Juden beleidigt haben.
Sitz des "Collegium Humanum": Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte den rechtsextremistischen Verein im vergangenen Jahr verboten. (Archiv-Foto: ddp)
Foto: ddp
Die letzte Vorsitzende des im Mai 2008 verbotenen rechtsextremen Vereins «Collegium Humanum», Ursula H. aus Vlotho, muss sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld wirft der 80-Jährigen Beleidigung der Präsidentin des Zentralrates der Juden, Charlotte Knobloch, vor. Die Angeklagte ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt.
Mit einem "neuen Pogrom" gedroht
In einem Brief von Ende Januar 2008 hatte die Angeklagte Knobloch unter anderem dazu aufgefordert, sich nicht «in innerdeutsche Angelegenheiten» einzumischen. Zudem hatte sie die Präsidentin des Zentralrates der Juden vor einem «neuen Pogrom» gewarnt, falls sie sich weiter für ein Verbot des «Collegium Humanum» einsetze. Überdies riet sie Knobloch, in ihr «Ursprungsland nach Innerasien» zu gehen, wenn es ihr in Deutschland nicht gefalle.
Der Zentralrat der Juden erstattete Strafanzeige gegen die 80-jährige Rechtsextremistin. Gegen den wegen Beleidigung von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Amtsgericht Bad Oeynhausen erlassen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro legte die Angeklagte Einspruch ein. Mit einem Gerichtsurteil wird noch für den Dienstag gerechnet. (ddp)












