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Hospiz-Stiftung kritisiert geplante Organspende-Regelung

21.12.2011 | 16:08 Uhr

Berlin (dapd). Die Deutsche Hospiz-Stiftung fordert von der Politik mehr Aufklärungswillen beim Thema Organspende. Der Gesetzesentwurf zur Organspende lasse zentrale Fragen noch unbeantwortet, sagte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Eugen Brysch am Mittwoch in Berlin. So fehlten etwa ethische Richtlinien zur Organvergabe. Auch sei der Widerspruch zwischen der Spendenbereitschaft und den Verfügungen der Patienten nicht aufgelöst worden.

Der Bundestag entscheidet voraussichtlich im ersten Halbjahr 2012 über eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes. Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Bürger regelmäßig über ihre Spendenbereitschaft befragt werden. Sanktionen für mangelnde Beteiligung an der Befragung wird es nach dem Entwurf jedoch nicht geben. Auch eine grundsätzliche Änderung der Vergabepraxis wurde ausgespart.

Derzeit entschieden private Organisationen, wie etwa die Bundesärztekammer oder die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), über die Kriterien, nach denen die Organe verteilt werden. Verfassungsrechtler Wolfram Höfling sieht darin jedoch eine "Fremdverwaltung eines elementaren Grundrechts". Denn "Entscheidungen über Leben und Tod" würden der "rechtsstaatlichen Kontrolle nahezu vollständig entzogen". Die Politik habe sich hier vor der Verantwortung gedrückt, sagte Brysch.

Versäumt habe die Regierung zudem, die Regelungen zu den Patientenverfügung zu überarbeiten. Viele Patienten würden trotz vorhandenen Spendenausweises als Spender ausgeschlossen, da ihre Verfügungen dies verhinderten, sagte Brysch. Denn in den Verfügungen sei oft ein Runterfahren der medizinischen Maßnahmen festgelegt, wodurch die Organe für Spenden jedoch unbrauchbar würden.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warten rund 12.000 Menschen bundesweit auf ein Spenderorgan. Im Jahr 2010 wurden bundesweit 5.083 Organe transplantiert. Pro Jahr sterben der Stiftung zufolge rund 1.000 Patienten, weil nicht rechtzeitig ein Spenderorgan zur Verfügung steht.

Für die Organentnahme gelten in den Ländern der EU teilweise sehr verschiedene Voraussetzungen. Während in Deutschland der Hirntod festgestellt werden muss, reicht in den Niederlande und Belgien auch der Herz-Kreislauf-Stillstand aus. In Belgien, Frankreich und Österreich muss einer Transplantation zudem widersprochen werden, um sie zu verhindern.

In Deutschland ist eine Spende nur nach Zustimmung möglich. In Deutschland sind laut einer Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln nur etwa 25 Prozent der Bürger potenzielle Organspender, während in vielen anderen Ländern nahezu 100 Prozent der Bürger als Spender gelten.

dapd

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