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Höchststrafe gegen Frankfurter Flughafen-Attentäter verhängt

10.02.2012 | 18:39 Uhr
Höchststrafe gegen Frankfurter Flughafen-Attentäter verhängt (dapd)
Höchststrafe gegen Frankfurter Flughafen-Attentäter verhängt (dapd)

Der Frankfurter Flughafen-Attentäter Arid U. ist gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Soldaten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung zur Kenntnis.

Frankfurt/Main (dapd). Der Frankfurter Flughafen-Attentäter Arid U. ist gut elf Monate nach den tödlichen Schüssen auf US-Soldaten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußere Regung zur Kenntnis. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Der heute 22-jährige Arid U. hatte am 2. März vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafengelände zwei amerikanische Soldaten erschossen und zwei weitere schwer verletzt. Bei einem weiteren Militärangehörigen drückte er zwei Mal ab, ohne dass sich ein Schuss löste.

"Ja, wir haben es mit dem ersten vollendeten islamistisch motivierten Anschlag auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu tun", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung. Er sprach von einer heimtückischen und auf niederen Beweggründen beruhenden Tat. Arid U. habe eine möglichst große Zahl von US-Soldaten töten und Vergeltung für den amerikanischen Einsatz in Afghanistan üben wollen. Dass nicht mehr Menschen gestorben seien, sei der Ladehemmung der Waffe zu verdanken.

Arid U. habe "Wut und Hass" gefühlt, aber trotzdem ruhig und überlegt gehandelt. Er habe seine Opfer, die er an und in einem Militärbus angriff, vollkommen willkürlich ausgesucht und zu Objekten seines Hasses gegen den US-Einsatz in Afghanistan gemacht. Arid U. habe die Männer planmäßig in einen "tödlichen Tunnel" gebracht. Sie seien arg- oder zumindest wehrlos gewesen.

Angehörige erleichtert über das Urteil

Dass US-Soldaten auf deutschem Boden ohne jede Vorwarnung angegriffen worden seien, sei nicht nur feige und hinterhältig, sagte Sagebiel, sondern füge auch Deutschland und seinen Beziehungen zu den USA möglichen Schaden zu.

Das Oberlandesgericht befand Arid U. des zweifachen Mordes in Tateinheit mit drei versuchten Morden und zweifacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung für schuldig. Der Angeklagte war kurz vor dem Anschlag 21 Jahre alt geworden. Jugendstrafrecht kam deswegen nicht infrage.

Die Angehörigen eines Opfers des Anschlags zeigten sich erleichtert über das Urteil. Es sei wichtig, dass Arid U. hinter Gittern sei, damit er nicht noch weiteren Menschen Schaden zufügen könne, sagte Joe Alden, Bruder des einen erschossenen Soldaten. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) begrüßte das Urteil. Es zeige, dass "unser Rechtsstaat handlungsfähig ist und Terroristen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft".

Die Verteidigung will allerdings in Revision gehen. Da es sich laut Urteil um den ersten vollendeten islamistisch motivierten Anschlag auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland handle, müsse der Bundesgerichtshof Rechtssicherheit schaffen, sagte Anwalt Jens Jörg Hoffmann auf dapd-Anfrage.

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