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Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten

05.08.2011 | 16:54 Uhr
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
Hartz-IV-Empfänger und Menschen in Privat-Insolvenz haben ein Recht auf Sportwetten. Foto: dpad

Köln.Hartz-IV-Empfänger dürfen Sportwetten abschließen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Demnach sollen Annahmestellen Empfänger von Arbeitslosengeld II weder automatisch sperren noch vom Spiel ausschließen.

Lotto-Annahmestellen in NRW müssen nun doch nicht Hartz-IV-Beziehern ohne deren vorherige Anhörung ein sofortiges Spielverbot für womöglich überhöhte Sportwetten erteilen. In zweiter Instanz hob das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag eine umstrittene Entscheidung der Vorinstanz auf. Das Landgericht hatte Westlotto auf Antrag eines auf Malta ansässigen Wettanbieters die Annahme von Oddset-Wetten durch Spieler verboten, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger". Dagegen befand das OLG, der Wettanbieter aus Malta habe einen Unterlassungsanpruch nicht glaubhaft gemacht.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der 2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag . Darin wird den Lotto-Annahmestellen ausdrücklich aufgetragen, Spieler mit finanziellen Problemen von der Teilnahme an den Glücksspielen auszuschließen. Die Glücksspielgesellschaft aus Malta hatte mehrere Testpersonen in Lottoannahmestellen in Köln und dem Umland der Domstadt geschickt. Vor Gericht machte der maltesische Wettanbieter geltend, Mitarbeitern von Westlotto hätten aufgrund eines Gesprächs in den Annahmestellen bekannt sein müssen, dass sich einer der Wettscheinkäufer in Privatinsolvenz befunden habe und ein anderer Arbeitslosengeld II beziehe und somit über kein Vermögen verfüge.

Kein sofortiges Spielverbot für Hartz-IV-Bezieher

Das OLG Köln befand nun in seinem Berufungsurteil, aus dem Glücksspielstaatsvertrag lasse sich im vorliegenden Fall kein sofortiges Spielverbot ableiten. Nach dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag müsse vielmehr der Spieler vor der drohenden Aufnahme in eine Sperrkartei für Wetten angehört werden. Dieses Prüfungsverfahren müsse vor Erlass eines Spielverbots eingehalten werden. Auch äußerte der Senat Zweifel, ob die Mitarbeiter der Annahmestellen im vorliegenden Fall tatsächlich "aufgrund Wahrnehmung" Kenntnis von der Überschuldung beziehungsweise der Mittellosigkeit der Testpersonen hatten.

Aktenzeichen: OLG Köln 6 U 80/11

 

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Kommentare
07.08.2011
14:16
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von DerEchteIgel | #57

Ui ich glaub es ja nicht was hier abgeht - Leute ihr seid die Härtesten der Nation! Ein Wunderbares Spiegelbild der Deutschen. Habt ihr auch schonmal darüber nachgedacht das eure kleinkarierten Hinterwäldlerkommentare in der ganzen Welt gelesen werden können? Das Eure Kommentare auch von anderen Interpretiert werden, nicht nur von denen die hier schreiben? Ihr zeichnet grade ein erbärmliches Bild eures Landes.
Ach ja und bevor ich das vergesse, ich wollte ja noch ins gleiche Horn stossen: Wer arbeiten will, findet Arbeit? Leider ist diese Aussage so nicht mehr ganz richtig. Das war vlt vor 30 Jahren so als in Deutschland noch eine florierende Industrie mit viel Manpower betrieben wurde. Heute sieht das schon ganz anders aus. Ob Sie nun in Zeit(zwangs)arbeit-Firmen tätig sind oder einen Minijob haben, endlichst sind diese Arbeitnehmer dank immer höherer Lebenshaltungskosten und sehr geringer Löhne dazu verdammt Hartz4-Leistungen zu beantragen um am Ende des Monats noch mit vielleicht plus-minus Null über die Runde zu kommen! Genau diese Arbeitnehmer tauchen aber auch nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf, Weil sie ja in Arbeit vermittelt sind. Unter dem Strich, hat Deutschland nicht ca. 3 Millionen Arbeitslose sondern weit über 8 Millionen Leistungsempfänger (hört sich doch besser an als Arbeitsloser) und diesen 8 Mio. Leistungsempfängern stehen unter dem Strich grade einmal rund 400000 (vierhundertausend) Sozialversicherungspflichtige offene Stellen zur verfügung. Wer nun dabei böses denkt liegt richtig, denn es wurde doch von 800000 Stellen gesprochen, von denen man aber die Hälfte leider abziehen muss, weil zu gering entlohnt, als das davon ein eigenständiges Leben OHNE Transferleistungen der BA möglich wäre.

Also Bitte - überlegt auf wen ihr einschlagt bevor ihr die Keule erhebt und Menschen verurteilt die mehr oder weniger Chancenlos sind. Solange die normalen Unkosten wie Wohnen und Leben gezahlt sind, sollte es jedem freistehen was er mit dem Geld macht! Und Achtung! Auch die Hartz4-Empfänger sind Steuerzahler! Denn auch sie müssen Mehrwert und Energiesteuern, Tabaksteuer etc. bei jedem Einkauf berappen. Also nicht rumjammern das die Hartz4-Leute den Steuerzahlern auf der Tasche liegen. Der Staat verdient nur allzugut auch an den ärmsten der Armen. (Man sollte sich mal informieren wohin die Gelder aus Lohn und Einkommensteuern fließen, dann sieht man das ganze mit anderen Augen).


In diesem Sinne einen schönen Sonntag - und bitte mal Nachdenken!

07.08.2011
00:38
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von hein-tirol | #56

Allen Lotteriespielern einen Tipp: Fahrts über die Grenze und spielt Euromillionen. Ich habe in den letzten 10 Jahren mindestens meinen Einsatz rausgespielt.

06.08.2011
17:31
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von sneiper | #55

Kinderarmut, Diskriminierung, Pflegenotstand - und kaum Programme gegen das soziale Gefälle: Die Vereinten Nationen haben Deutschland wegen seiner Gesellschaftspolitik scharf kritisiert. In ihrem aktuellen Staatenbericht gibt sich die Uno tief besorgt - und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
Spiegel - online

Und hier wird noch die Scheixe zum Quirlen gebracht!
Na denn, Servus Deutschland

06.08.2011
16:52
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von dummmberger | #54

@53 von Stromerin

LOL

06.08.2011
16:50
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von Stromerin | #53

Ich sag nur noch eines dazu!

Der/die Klügere gibt nach!
Das tu ich jetzt hiermit!

06.08.2011
16:36
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von dummmberger | #52

@51 von Stromerin

Boah, Wahnsinn, eine Bemerkung über meinen Nick. Wie originell!

Sie behaupten, jeder, der Arbeit sucht, findet auch welche. Gleich mehrere Kommentatoren erklären Ihnen, dass es bei ca 3 Mio Arbeitslosen nur 0,5 Mio freie Arbeitsplätze gibt.
Statt in irgendeiner Weise darauf einzugehen, quatschen Sie über Frühstückszeiten, machen dumme Bemerkungen über Nicks und werfen uns dann noch vor, nicht zu wissen, was Arbeit ist.

Eben wie ich schon oben sagte, Stammtischgelaber.

Oder, wenn Sie nun unbedingt auf meinem Nick herumreiten müssen: der eine heißt nur so, der (oder die) andere ...........

06.08.2011
15:52
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von Stromerin | #51

@dummmberger

Ihr Name ist Programm!

Und die sogenannte massive Gegenargumentation
kommt wahrscheinlich von Leuten, denen das Wort ARBEIT fremd ist!

06.08.2011
11:26
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von dummmberger | #50

@48 von Stromerin


Wollen oder können Sie nicht auf die doch ziemlich massive Gegenargumentation antworten?
Die Frage, wann wer frühstückt, führt uns ja nun doch nicht direkt weiter.

06.08.2011
08:23
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von msdong71 | #49

Puh, ich wollt schon nicht mehr antworten wegen der ganzen themenfremden Diskussion aber Gott sei dank hat joergel nochmal genau darauf hingewiesen worum es wirklich geht und so wie ich das ganze auch seh.

06.08.2011
08:17
Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf Sportwetten
von Stromerin | #48

@#43 Herby52

Wie schon geschrieben.
Klicken Sie die OB Seite an und lesen Sie!!
Ist doch eigentlich ganz einfach!

@#46 Sahneschnittchen

Sind Sie etwa auch nicht in der Lage zu Lesen?

Wie ich in meinem Kommentar #37 schon geschrieben habe.

Ich trage NEBENBEI Zeitungen aus.

Und noch was.
Wenn Sie wie Sie sagen, so um 10Uhr zum Frühstück kommen und dann die Zeitung lesen, was bitte schön arbeiten Sie denn?

Ich vermute nix und dann noch ne große Klappe haben!

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