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Prozess

"Gülsüms Gesicht sollte ausgelöscht werden"

29.12.2009 | 19:18 Uhr

Kleve. Im Prozess um den Tod einer jungen Kurdin aus Rees hat das Landgericht Kleve am Dienstag alle drei Angeklagten verurteilt. Vater Yusuf S. bekam eine lebenslange Haftstrafe für die Anstiftung zum Mord. Richter: Vater handelte „kalt und arrogant”.

Den bewegendsten Satz sagt der Vorsitzende Richter Christian Henckel am Ende seiner langen Urteilsbegründung: „Ein schönes, weibliches, modernes Gesicht sollte ausgelöscht werden.” Dieses Gesicht gehörte der jungen Kurdin Gülsüm S., die am 2. März dieses Jahres auf einem Waldweg bei Rees mit Knüppeln und Ästen erschlagen wurde.

Wegen Anstiftung zum Mord, Mord und Beihilfe wurden am Dienstag die drei Täter von der Großen Jugendkammer des Landgerichts Kleve verurteilt. Yusuf S. (50), Vater des Opfers, bekam lebenslang, Sohn Davut (20), Gülsüms Drillingsbruder, der die Tat ausführte, eine Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten und dessen russischer Kumpel Miro M. (32), der mithalf, sieben Jahre und sechs Monate Haft.

Kumpan bei der Tat: Miro M.

Noch einmal herrscht großer Auftrieb im Saal 110, noch einmal prasselt Blitzlichtgewitter auf die durch Kapuzen und Jacken verborgenen Köpfe der Angeklagten nieder. Dann sind die Kameras draußen, und das Flüstern der Dolmetscher setzt ein. Die Worte des Richters treffen auf das unbeteiligte Gesicht des Vaters, auf das erstarrte des Jungen, der unter dem kahlrasierten Schädel ganz erbärmlich aussieht. Nur Miro M. stößt wüste Flüche aus - in Richtung seines einstigen Freundes.

Sie wollte eine freie Existenz führen

Mit Spannung war das Urteil erwartet worden in einem Prozess, dessen Beweisaufnahme, so Henckel, „umfangreich und schwierig” gewesen sei, weil „eine Mauer des Schweigens” aufgebaut worden war, bis hin zu „dreisten Lügen” von Zeugen, die sich „der Familie, der Sippe, des Clans” unterordnen.

Eben jener vielköpfigen, patriarchalisch geführten Familie, die nicht dulden wollte, dass Gülsüm eine selbstständige und freie Existenz führen wollte, dass sie einen Freund hatte, keine Jungfrau mehr war, schwanger wurde und eine Abtreibung vornahm.

Der Richter führt aus, was mit Gülsüm an jenem Abend des 2. März geschah, als sie arg- und wehrlos in den Wagen des Bruders stieg, der angeblich ihr gestohlenes Fahrrad wiedergefunden hatte. Um 19.50 Uhr ruft Vater Yusuf Gülsüms Schwester Z. an, befiehlt ihr, nach „Real” zu fahren, um eine Glühbirne zu kaufen. Gülsüm ist nun alleine in der Wohnung, die sie mit Bruder und Schwester bewohnt. An diesem Tag, so der Richter, gibt es 14 Handykontakte zwischen Vater und Sohn, der erste, am Morgen, ist mit langen 20 Minuten „völlig unüblich”. Es sei wahrscheinlich, dass da die Durchführung der Tat besprochen worden sei.

Davut fährt mit Gülsüm zum Asylbewerberheim, lässt Miro M. dazusteigen, angeblich weiß der, wo das Rad liegt. Auf dem Waldweg lassen die Männer Gülsüm mit der Taschenlampe suchen, dann schlingt der Bruder ein Seil um ihren Hals, würgt sie, dreht die Bewusstlose um, drischt mit größter Wucht auf das Gesicht ein, sticht, wütet. Die Verletzungen, die der Pathologe feststellt, ähneln denen von Menschen, die unter den Zug gekommen sind. Danach fahren die Täter in eine Spielhalle. Gülsüm lassen sie liegen.

Hier wird der Sohn Davut S. von Justizbeamten abgeführt.

Miro M., den genetische Spuren an Gülsüms Hand und ein Jackenknopf überführen, habe zwar nicht zugeschlagen, sei aber ein „seelischer Beistand” gewesen, ohne den Davut die Tat nicht hätte ausführen können. Sein Lohn: 100 Euro. Ansonsten habe der unreife, leicht manipulierbare Davut S. völlig unter dem Einfluss des Vaters gestanden.

Und es war, so der Richter, kein „guter, verständnisvoller Vater”, wie eine seiner Töchter als Zeugin dem Gericht in rosaroten Farben geschildert habe. Gülsüm, schön, lebenslustig, unterwarf sich nicht dem patriarchalischen Ehrbegriff ihrer Familie. Ein ums andere Mal wird sie dafür grün und blau geschlagen, flüchtet ins Frauenhaus, zu Freundinnen, zu Altin, dem Freund, geht dann wieder zurück zur Familie. Noch hält das brüchige Band innerhalb des Clans. Doch dann wird sie schwanger. Treibt ab. Die Schwestern erzählen es dem Vater.

„Dann haben sie sie verscharrt”

Nicht genug - Gülsüm vertraut sich auch noch einem Cousin aus der Türkei an. Das Geheimnis macht die Runde. Gülsüm darf nicht am Leben bleiben, eine Frage der zutiefst irrationalen „Familienehre”.

Völlig unangemessen habe der Vater reagiert, als er vom Tod der Tochter gehört habe, sagt Richter Henckel, „kalt und arrogant”: „Dann sind Sie in die Türkei gefahren und haben sie verscharrt.”

Und noch einmal richtet er das Wort an Davut S.: „Sie haben Ihre Schwester ermordet, Ihre Drillingsschwester, die Ihnen am nächsten verbunden ist. Sie haben zusammen Ihre Mutter verloren, haben Ihre Kindheit zusammen verbracht. Was bleibt?” Keine Reaktion. NRZ

Cornelia Färber

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