Gericht will Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger bestätigen
07.04.2011 | 16:19 Uhr 2011-04-07T16:19:00+0200
Köln. Hartz-IV-Empfänger dürfen wohl auch in Zukunft nicht mehr auf Sportereignisse wetten. Das Landgericht Köln deutete an, dass die kürzlich erlassene einstweilige Verfügung bestätigt wird. Das Urteil soll am 5. Mai gesprochen werden.
Das Landgericht Köln hat am Donnerstag das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt. Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht. Stattdessen deutete der Vorsitzende Richter an, dass er die einstweilige Verfügung wohl im Wesentlichen bestätigen wird. Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden. Ein Sprecher von WestLotto kündigte bereits Berufung an, falls das Urteil nicht im Sinne des Wettanbieters ausfallen sollte.
Das Gericht hatte Ende Februar WestLotto per einstweiliger Verfügung untersagt, Tippscheine für Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. Dagegen hatte Westlotto Widerspruch eingelegt. Die Entscheidung der Kölner Richter hatte bundesweit für Aufsehen und Kritik gesorgt.
Die Verfügung verbietet Mitarbeitern von Lottoannahmestellen den Verkauf von Spielscheinen an Kunden, „von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen“, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Gerichtsbeschluss war von einem auf Malta ansässigen privaten Sportwettenanbieter erwirkt worden. Er hatte mit verdeckten Testkäufen nachweisen wollen, dass auch Hartz-IV-Empfänger in WestLotto-Annahmestellen an Sportwetten teilnehmen konnten, obwohl das geltende Glücksspielgesetz sie vor dem Wetten und demnach vor einem möglichen Verlust der staatlichen Unterstützung schützen soll.
Personal ist zuständig
Westlotto argumentiert dagegen, ein Mensch sei anhand seines Auftretens nicht als Hartz-IV-Empfänger zu erkennen. Das Gericht hob hervor, dass das Personal der Annahmestellen nicht zu prüfen habe, ob ihre Kunden Hartz-IV-Empfänger seien. Wohl aber müssten sie entscheiden, ob sie die Wette annehmen, wenn sie konkrete Hinweise darauf hätten, dass sich der Kunde das Glücksspiel angesichts seiner finanziellen Situation eigentlich gar nicht leisten könne. Dies könnten auch zufällig aufgeschnappte Äußerungen des Kunden sein. In diesem Fall müsse die Annahmestelle dem Spieler die Teilnahme verweigern.
Das Gericht erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass für finanziell überforderte Spieler ein Sperrverfahren vorgesehen ist, in dem diese auch angehört werden.
Westlotto will in Berufung gehen
Vertreter von WestLotto äußerten sich enttäuscht über den Verlauf der mündlichen Verhandlung. Ihrer Auffassung zufolge gehe die einstweilige Verfügung des Gerichts über das gesetzliche Ziel hinaus. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer.
Man werde sich weiterhin für den Anspruch auch von Hartz-IV-Empfängern einsetzen, nicht bei der Teilnahme an Lotterien und Sportwetten diskriminiert zu werden, erklärte WestLotto-Geschäftsführer Theo Goßner. (dapd)
05:58
@ Volmespatz. Gilt für Sie der bekannte Spruch „Wo man singt, da lasse dich ruhig nieder, böse Menschen kennen keine Lieder“ oder eher das Zitat von Albert Einstein Wenn jemand Freude daran hat, bei Musik in Reih und Glied zu marschieren, dann verachte ich ihn schon deswegen, weil er sein Gehirn nur wegen eines Irrtums bekommen hat; ein Rückenmark hätte gereicht.?
05:57
@ Volmespatz
Woher kommte eigentlich ihr Abgrund tiefer Hass?
Wissen die Hagener Volmespatzen eigentlich von Ihren Ansichten?
23:23
Allmählich denke ich schon, dass ein Abzeichen, irgendeine Kenntlichmachung her muss ;-) Das Personal in den Annahmestellen ist doch einfach überfordert.
23:21
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23:20
Bitte, an alle Kommentatoren hier..
Atmet doch mal tief durch, lest den Artikel noch einmal aufmerksam.
Macht euch mit den Hintergründen vertraut.
Die EU hat das deutsche, staatliche Glücksspielmonopol gekippt.
Darauf hat man in Deutschland mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 reagiert.
Dieser Paragraph 8 wurde ganz bewusst so formuliert, um die Internetwettanbieter vom deutschen Markt Fernzuhalten.
Nämlich mit dem Argument: Ihr kennt eure Kunden gar nicht persönlich, Ihr könnt nicht prüfen, ob jemand Spielsuchtgefärdet ist, oder Haus und Hof verspielt.
Nun hat ein Wettanbieter mit Sitz auf Malta, gegen Oddset eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Argument: Ihr prüft doch gar nicht, wer in euren Lottoläden spielt, ein HartzIV Empfänger spielt schließlich immer über seine Verhältnisse..
Das resultat wird sein, dass man den Glücksspielstaatsvertrag überarbeitet.
Es ist völlig absurd und undurchführbar, dass an der Lottannahmestelle das Gehalt geprüft wird.
darüber hinaus hat es niemanden zu interessieren, was ein Leistungsempfänger mit seinen paar Kröten macht.
Wenn er sich seinen Lottoschein vom Essen abspart, dann ist das seine Sache.
Resultiert daraus ein relevanter Gewinn, dann erlischt sein Anspruch auf Regelleistungen.
Wo ist das problem?
23:20
#91 Ich bin kein genosse, sondern eine freundin, wenn schon, dann sind es meine Gesinnungsfreunde. Mit genossen, auch Volksgenossen habe ich nichts zu tun.
23:18
#91 Die Linkspartei hat den Herrn Ernst. Der ist mindestens genauso schlimm wie mancher Unternehmer. Vom Schlemilch Lafontaine und IM Gysi ganz zu schweigen, auch die Hummer futternde Brüssel-Wagenknecht soll nicht verschwiegen werden.
23:01
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22:57
#89 Volmespatz
Und was hat das damit zu tun, dass immer noch Menschen, die 50 und älter sind, entsorgt werden? Komische Assoziationen, die Sie da haben. Die Linke ist nun wirklich nicht zuständig für die Unmoral der Unternehmer, und sie wird es auch nicht schaffen, diesen Ethik beizubringen, ob mit oder ohne Lafontaine. Und wie stark im schlimmsten Fall eine Linke werden kann, hängt auch davon ab, wie sehr Sie und Ihre Gesinnungsgenossen auf die, die Pech hatten, einschlagen. Vergessen Sie das niemals!
#88 Egal1
Gehen Sie doch einfach mal davon aus, dass der normale Mensch schon weiss, was er zu tun und zu lassen hat und nicht auf die grotesken Ratschläge, die hier unerwünscht erteilt werden, angewiesen ist. Und, wie ich schon früher sagte, die immer gleichbleibende Klientel, die wirklich nicht arbeiten möchte, hat eh ihre eigene Ansicht der Dinge, die wir auch nicht ändern können. Doch haben wir das immer verkraften können und werden das auch in Zukunft schaffen.
22:45
#86 robert67
Zwischen Lebensumständen und einem biologischen Fakt, nämlich dem des Alters, liegen Welten und Weltanschauungen. Und wenn sich das nachhaltig verändern sollte in Ihrem Sinne, dann ciao, bin ich im Land meines nicks.