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Rechtsextremismus

Gericht verhandelt Verbot von "Collegium Humanum"

05.08.2009 | 11:33 Uhr
Gericht verhandelt Verbot von

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über das Verbot der rechtsextremen Vereinigung "Collegium Humanum". Das Bundesinnenministerium hatte im Mai 2008 den Verein aus Vlotho verboten, weil dieser die NS-Gewaltherrschaft verherrliche und den Holocaust leugne.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwochmorgen über das Verbot zweier rechtsextremistischer Vereine. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte im Mai vergangenen Jahres das «Collegium Humanum» und seine Teilorganisation «Bauernhilfe» verboten, weil von beiden eine Gefahr für den Rechtsstaat ausgegangen sei. Es handele sich um «organisierte Holocaust-Leugner», die antisemitische Propaganda verbreitet hätten. Einen Eilantrag beider Vereine hatte das Bundesverwaltungsgericht im August 2008 abgelehnt.

Kaderschmiede für Rechtsextremisten

Beide miteinander verflochtenen Vereine wurden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, als eine ihrer Führungsfiguren gilt der Holocaust-Leugner und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler. Das 1963 gegründete «Collegium Humanum» (CH) gilt als Kaderschmiede für Rechtsextremisten unterschiedlicher Ausrichtung. In seinem Schulungszentrum in Vlotho wurde 2003 der «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten» (VRBHV) gegründet, als Teil einer von Mahler initiierten Kampagne zur Rehabilitierung verurteilter Holocaust-Leugner. Der VRBHV wurde zusammen mit den beiden Vereinen verboten, deren Verbot nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird.

Info
Vereinsverbot

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat die Vereine «Collegium Humanum» und «Bauernhilfe» am 7. Mai 2008 verboten. Vereinsverbote sind nach Artikel 9 des Grundgesetzes möglich, wenn der Zweck oder die Tätigkeit eines Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Sie werden in Paragraf 3 des Vereinsgesetzes geregelt.

Ein solches Verbot führt zur Auflösung des Vereins, das Vermögen wird beschlagnahmt. Das Verbot spricht bei Vereinen, deren Organisation und Tätigkeit sich auf ein Bundesland beschränken, die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde aus, bei Vereinen, die sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstrecken, ist das Bundesinnenministerium zuständig.

Mit dem Verbot ist den Vereinen jede Betätigung sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar.

Ihr rechtsextremistisches Gedankengut verbreiteten die Vereine nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Internet, in Druckerzeugnissen und in dem Schulungszentrum in Vlotho, wo sich Holocaustgegner aus dem gesamten Bundesgebiet getroffen hätten.

Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus

Laut Satzung sieht sich das «Collegium Humanum» als Einrichtung des freien Geisteslebens mit dem Schwerpunkt der Bildung im umfassenden Sinn. Nach Einschätzung des Innenministeriums läuft der Verein allerdings nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider. Seine Vorsitzende und andere seiner Mitglieder leugneten systematisch den Holocaust und seien auf Grund von Beiträgen in seinem Publikationsorgan rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegenüber der er eine aktiv kämpferische Haltung einnehme. Er weise eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf.

Die «Bauernhilfe» hat sich laut Satzung die Förderung des ökologischen Landbaus in Theorie und Praxis zum Ziel gesetzt. Nach Ansicht des Innenministeriums handelt es sich aber um eine Teilorganisation des «Collegium Humanum». (ap)

DerWesten

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Kommentare
05.08.2009
19:02
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von VFL Borussia | #10

mal wieder was Rechtes kurz vor Wahlen.
klasse so eine demokratisch gewählte diktatur.

05.08.2009
18:54
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von bibibissig | #9

Gut, dass das Gericht auch heute bei dem Verbot vom Collegium Humanum blieb. Dessen Tätigkeit wende sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, verherrliche die NS-Gewaltherrschaft und leugne den Holocaust, hieß es bereits 2008 in der Begründung des Innenministeriums.

05.08.2009
17:03
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #8

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

05.08.2009
16:25
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von Dr.Seltsam | #7

Ideologisch bin ich meilenweit von diesen Leuten entfernt, trotzdem bin ich der Meinung, dass Verbote der falsche Weg sind.

Solches Gedankengut muss man inhaltlich, argumentativ entwaffnen.
Der demokratische Rechtsstaat muss so etwas aushalten können.
Ein Verbot ändert keine Meinungen.
Im Gegenteil es bestärkt diese Menschen in ihrer Überzeugung, dass hier Geschichtsfälschung vertuscht werden soll.
Verurteilte Holocoustleugner werden zu Märthyrern, weil sie für eine bloße Meinungsäußerung bestraft werden.
Das macht den Rechtsstaat unglaubwürdig.

05.08.2009
15:12
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von Keinplatzfürdementenazis | #6

Warum wird die Vorsitzende nicht schlicht wegen Demenz entmündigt?

05.08.2009
15:09
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von vantast | #5

Eine Gefahr für den Rechtsstaat! Meine Güte, muß das ein schwächlicher Rechtsstaat sein, daß er solche Leute fürchtet!

05.08.2009
14:51
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von Frager | #4

Für Holocaust bin ich zu jung, damit habe ich nichts zu tun.

05.08.2009
12:34
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von step28 | #3

Liebe Redaktion.
Tippfehler passieren jedem mal, aber wenn sie den Sinn des Geschriebenen ins Gegenteil verdrehen, sollten sie möglichst schnell beseitigt werden.
Sie schreiben, dass sich in Vlotho HolocaustGEGNER getroffen hätten.
Da ich die Vernichtung von Menschen sicher nicht befürworte, bin ich sicher Gegner eines Holocausts. An einem Treffen dieser HolocaustLEUGNER würde ich trotzdem nicht teilnehmen.

05.08.2009
12:02
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von scorpionx | #2

die taktik ist klar ---> nebelbomben und nebenkriegsschauplätze, so viele wie möglich, nur um vom eigentlichen kern des problems abzulenken ...

auch wenn mein herz links schlägt, so bin ich gegen jedwedes verbot; mir ist es lieber, wenn ich die meinung meines (politischen) gegners kenne ...
daher sind für mich, gerade bei der heutigen informationsmöglichkeit, verbote obsolet und anachronistisch ...

für soziale gerechtigkeit und gegen krieg -> mein herz schlägt links ...

05.08.2009
11:52
Gericht verhandelt Verbot von Collegium Humanum
von jcm | #1

Da regen sich doch dutzendweise Hansel künstlich über den Vereinslied-Streit auf, während bei Artikeln wie diesen, die sich mit TATSÄCHLICHEN Gefahren für unser Zusammenleben befassen - Ruhe im Schacht ist!

All jene, die momentan nicht so im Rampenlicht stehen möchten - ob Banker, Politiker (Schreiber-Affäre) - dürften sich freuen, aus dem Focus der Öffentlichkeit zu sein und sich auf die Schenkel klopfen, darob, dass der Mob sich über ungelegte Eier aufregt.

Die wandelnden Totschläger aus der ultrarechten Ecke, DIE sind eine reale Gefahr für unseren Staat! Nicht der Streit über ein mehr als dümmliches Vereinslied!

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