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Gericht kippt kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz

14.02.2012 | 11:48 Uhr

Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verstößt in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung. Bei der Festsetzung der finanziellen Zuweisungen des Landes an die Kommunen seien "die hohen Sozialausgaben bislang nicht angemessen berücksichtigt" worden, urteilte der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag in Koblenz.

Koblenz (dapd). Der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz verstößt in seiner derzeitigen Form gegen die Verfassung. Bei der Festsetzung der finanziellen Zuweisungen des Landes an die Kommunen seien "die hohen Sozialausgaben bislang nicht angemessen berücksichtigt" worden, urteilte der Verfassungsgerichtshof des Landes am Dienstag in Koblenz. Die Richter trugen dem Land auf, den Finanzausgleich bis zum 1. Januar 2014 neu zu regeln.

Mit der Neuregelung habe das Land "einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten", heißt es in dem Urteil. Dieser Beitrag müsse in einer "effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung" bestehen.

Hintergrund ist eine Klage des Landkreises Neuwied gegen die für das Jahr 2007 festgesetzten Schlüsselzuweisungen des Landes an den Kreis. In erster Instanz war der Landkreis mit seiner Klage gescheitert.

Anfang vergangenen Jahres kam das Oberverwaltungsgericht dann aber zu dem Ergebnis, dass die Höhe der nach dem Gesetz gewährten Schlüsselzuweisungen die in der Verfassung verankerte Garantie einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen nicht erfülle. Deshalb legte das OVG den Fall dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor.

dapd

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