Gericht erlässt einstweilige Verfügung wegen "Falschberichterstattung"
02.02.2012 | 17:55 Uhr 2012-02-02T17:55:37+0100Die Berichte über angebliche Privilegien des Bundespräsidenten bei Leihwagen haben ein juristisches Nachspiel: Der Anwalt von Christian Wulff und seiner Gattin Bettina erzielte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung, seine Mandanten hätten im Sommer 2011 kostenlos einen Audi Q3 genutzt.
Berlin (dapd). Die Berichte über angebliche Privilegien des Bundespräsidenten bei Leihwagen haben ein juristisches Nachspiel: Der Anwalt von Christian Wulff und seiner Gattin Bettina erzielte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung, seine Mandanten hätten im Sommer 2011 kostenlos einen Audi Q3 genutzt. Entgegen der Berichte von "Frankfurter Rundschau" und "Berliner Zeitung" habe das Ehepaar seinerzeit kein solches Modell gefahren, bekräftigte Anwalt Gernot Lehr am Donnerstag.
Die Audi AG bestätigte diese Darstellung und erklärte, dass Bettina Wulff erst im Dezember einen Audi Q3 gemietet habe - und dies zu "marktüblichen" Konditionen. Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Berlin eine mögliche Vorteilsannahme.
Nach Darstellung der "Frankfurter Rundschau" durften die Wulffs den Audi Q3 von Sommer 2011 an nicht nur gratis, sondern auch Monate vor dessen Markteinführung nutzen. Das Fahrzeug sei auf Anweisung des Konzernmanagements an ein Berliner Autohaus geliefert worden mit dem Hinweis, der Wagen solle auf dem Gelände des Autohauses geparkt und von den Wulffs abgeholt werden. Die Chefredakteurin der "Frankfurter Rundschau" und "Berliner Zeitung", Brigitte Fehrle, wies den Vorwurf unzutreffender Berichte vehement zurück: "Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt."
Nach Angaben von Audi hat Bettina Wulff lediglich vom 22. Dezember 2011 bis zum 23. Januar dieses Jahres einen Audi Q3 von einem Berliner Automobilhändler geliehen. Und zwar keineswegs kostenlos, sondern "zum marktüblichen Preis von 850 Euro für einen Monat", wie Unternehmenssprecher Jürgen De Graeve auf dapd-Anfrage beteuerte. Dabei handele es sich um ein Angebot "wie es jeder Kunde von uns bekommen würde". Zudem sei das Modell im September 2011 in den freien Verkauf gekommen, dem Staatsoberhaupt und seiner Frau also auch nicht exklusiv vorab zur Verfügung gestellt worden.
Auf Antrag von Bettina Wulff untersagte das Landgericht Köln nun beiden Zeitungen folgende Behauptungen und deren Verbreitung: Zum einen, dass "die Wulffs schon von Sommer 2011 an offenbar kostenlos einen Audi Q3 fahren" durften, und das "Monate bevor das Modell markteingeführt war". Sowie die Aussage, dass es eine "monatelange kostenlose Nutzung des ersten Q3 durch die Wulffs seit dem Sommer 2011 bis Dezember" gegeben habe.
Zuvor hatte auch die "Berliner Zeitung" über angebliche Sonderkonditionen beim Leasing eines Wagens berichtet. Beim Geschäftsführer des betreffenden Berliner Autohauses habe sich Wulff zudem mit einem offiziellen Amtsschreiben des Bundespräsidenten für ein geschenktes Bobby-Car für seinen Sohn bedankt und den Geschäftsführer im Gegenzug zum Sommerfest 2012 ins Schloss Bellevue eingeladen. Wulffs Anwälte bestritten diesen Vorwurf ebenfalls.
Als Reaktion auf die Medienberichte veranlasste die Staatsanwaltschaft Berlin eine Vorprüfung, ob möglicherweise strafbares Verhalten vorliegt. "Das geht aber nicht innerhalb weniger Tage, sondern nur durch gründliche juristische Prüfung", sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth. Der Vorwurf marktunüblicher Leasingkonditionen beim Leihen im Dezember stehe bereits seit längerem im Raum. "Aber die kostenlose Nutzung im Sommer ist ein Umstand, der uns bislang nicht bekannt war", sagte Herbeth. Das Prüfungsergebnis sei frühestens nächste Woche zu erwarten.
dapd
18:45
Rubicone, anscheinend konnte die Frankfurter Rundschau keine Beweise für ihre Behauptung vorlegen. Denn bevor eine einstweilige Verfügung erlassen wird, befragt das Gericht schriftlich oder mündlich die Gegenseite.
Bis jetzt hiess es immer Frau Wulff hätte den Wagen zu Sonderkonditionen erhalten. Für 690 € monatlich. Ob das preiswert ist weiss ich nicht.
18:43
Rubicone, anscheinend konnte die Frankfurter rundschau keine Beweise für ihre Behauptung vorlegen. Denn bevor eine einstweilige Verfügung erlasen wird, befragt das Gericht schriftlich oder mündlich die Gegenseite.
Bis jetzt hiess es imer Frau Wulff hätte den Wagen zu Sonderkonditionen erhalten. Für 690 € monatlich. Ob das preiswert ist vweiss ich nicht.
18:19
Wenn bei der Prüfung etwas rauskommt, dann ist er mal wieder der Lüge überführt.
Dann dürfte selbst Muttis Kragen platzen ..