Gemeinden sollen Bildungspaket stemmen
25.01.2011 | 07:22 Uhr 2011-01-25T07:22:00+0100
Berlin. Das Spitzentreffen zwischen Regierungsvertretern und Opposition zur Hartz-IV-Reform brachte keinen Durchbruch. Nur beim Bildungspaket gibt es Fortschritte. Die Gemeinden sollen die Hilfen für bedürftige Kinder organisieren.
Die Gemeinden sollen künftig das Bildungspaket für bedürftige Kinder umsetzen. Darauf verständigte sich am Montagabend eine Spitzenrunde von Koalition und Opposition im zähen Streit um die Hartz-IV-Reform, wie Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) und die SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig bestätigten. Gestritten wird aber weiter um den künftigen Regelsatz der Leistung für Langzeitarbeitslose und die Einführung eines Mindestlohns für Zeitarbeiter.
Von der Leyen sagte am Dienstagmorgen im Deutschlandfunk, in den Verhandlungen sei ein „gemeinsamer großer Schritt“ gemacht und vereinbart worden, dass die Kommunen „das Bildungspaket in die Hand bekommen“. Sie wüssten am besten, welche Bedürfnisse die Familien vor Ort hätten, welche Angebote die Vereine machen könnten, welche Schulen warmes Mittagessen anböten und wo es Nachhilfeangebote für Kinder gebe. „Dieser Schritt ist absolutes Neuland“, sagte die CDU-Ministerin. Einig seien sich beide Seiten auch darin gewesen, dass die Leistungen des Bildungspakets auch Kindern von Geringverdienern zur Verfügung stehen sollen.
„Schwarz-Gelb über Mindestlohn völlig zerstritten“
Von der Leyen machte deutlich, dass sie keine neuen Zahlen zum Regelsatz vorgelegt habe, der nach ihren ursprünglichen Plänen um fünf auf 364 Euro im Monat steigen soll. Sie sei der festen Überzeugung, dass ihr Angebot verfassungsfest sei.
Sie schloss aus, dass die Oppositionsparteien das Vermittlungsverfahren für die Hartz-IV-Reform platzen lassen wollten: Sie sei der festen Überzeugung, „dass wir gemeinsam unsere Verantwortung wahrnehmen“.
SPD-Politiker hielten der schwarz-gelben Koalition dagegen vor, vor allem in der Frage des Mindestlohns völlig zerstritten zu sein. Er habe zeitweise den Eindruck gehabt, er sitze machtlosen Vertretern gegenüber, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann ebenfalls im Deutschlandfunk.
Gespräche gehen Anfang Februar weiter
Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Schwesig sagte im ZDF-Morgenmagazin, die Koalition sei sich in diesem Punkt überhaupt nicht einig. Hier hake es richtig, sagte sie. Für die Sozialdemokraten seien die drei Komplexe der Verhandlungen aber nicht gegenseitig ausspielbar. Von der Leyen habe eingesehen, dass nicht die Jobcenter, sondern die Kommunen für das Bildungspaket zuständig sein sollten. In diesem Punkt habe die SPD sich durchgesetzt.
Die Gespräche sollen am 6. Februar um 18.00 Uhr fortgesetzt werden. An diesem Donnerstag soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wieder zusammentreten. (dapd)
19:53
Wo kann man in den Berechnungsgrundlagen einsehen ???
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#14 von Herold_Schincke , am 25.01.2011 um 12:35
Auszug aus einer Rede aus dem Bundestag:
nämlich die verdeckten Armen herauszurechnen. „Verdeckte Arme“ sind Leute, die einen Anspruch auf Hartz IV oder ähnliche Sozialleistungen hätten, aber diesen Anspruch nicht geltend machen. Nun haben wir bei der Regierung, beim Statistischen Bundesamt der Regierung, nachgefragt, was es eigentlich für eine Änderung nach sich zöge, wenn man nicht 15, sondern 20 Prozent der Geringverdienenden genommen und die verdeckten Armen herausgerechnet hätte. Und das Statistische Bundesamt teilt mit: Allein dadurch würde sich bereits der Regelsatz um 28 Euro monatlich erhöhen. - Das ist so was von eindeutig verfassungswidrig ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass Sie jemals damit durchkommen könnten
Ganze Rede hier:
http://www.linksfraktion.de/reden/sie-beschliessen-wieder-verfassungswidriges-gesetz/
15:33
Frau von der Leyen, ihre wesendlichen Vorgaben aus dem ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 lassen sie trotz neuer Nachberechnung immer noch außer acht. Es fehlt zudem an einer sach- und realitätsgerechten Neuberechnung des ALG-II der Regelbedarfe für Erwachsene und Kinder. Sie sind der festen Überzeugung das ihr Angebot verfassungsfest sei.
Es kann doch nicht wahr sein das rudinäre Aufgaben des Staates, der Kommune - nämlich Schul-Bildung!! - aus den allgemeinen Lebenshaltungskosten der ALG-II-Empfänger bezahlt werden muss.
Bisher wurden die ALG-II-Regelsätze aus den Ausgaben der unteren 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte abgeleitet. Bei der jetzigen aktuellen Bemessung hat das BMAS aber die Referenzgruppe für die Leistungen für Erwachsene auf die unteren 15 Prozent der Haushalte eingeengt. Auch dies ist eine politische Vorgabe, die die statistisch gemessenen Ausgaben und somit die Höhe der Hartz-IV-Sätze künstlich nach unten drückt.
Von der Leyen ist der Meinung, in den Verhandlungen sei ein „gemeinsamer großer Schritt“ gemacht und vereinbart worden, dass die Kommunen „das Bildungspaket in die Hand bekommen“. Sie wüssten am besten, welche Bedürfnisse die Familien vor Ort hätten, welche Angebote die Vereine machen könnten, welche Schulen warmes Mittagessen anböten und wo es Nachhilfeangebote für Kinder gebe.
Nun Frau von der Leyen, wer eine Schulzeit über den ganzen Tag will muss auch dafür sorgen das gerade unsere Kinder eine vernünftige Ernährung erhalten und sich nicht in der Pause in einer Pomes-Bude an der Ecke ernähren müssen oder sich im Schulkiosk mit Fast-Food ernähren weil dem Staat die dementsprechende Vorhaltung von Schulkantinen mit warmem ausgewogenen Mittagstisch schlicht zu teuer ist. Was übrigens eine Verpflegung mit Bildung zu schaffen hat entzieht sich vielen Bürgern.
Und wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt und wo die Nachhilfe nötig ist? Diese wichtige Entscheidung sollte doch auch das Kind bzw deren Erziehungsberechtigten mit entscheiden dürfen und nicht was gerade am Markt da ist und billig angerboten wird.
Sollte Nachhilfe nötig sein muss sich auch die Schule fragen warum das Kind Nachhilfe benötigt. Das es hier auch kindliche Ausreißer (Faulpelze) gibt die auf ihre Schulbildung keinen oder wenig wert legen soll auch nicht unerwähnt bleiben; hier hilft dann auch kein Angebot der Schule mehr.
Gestritten wird aber weiter um den künftigen Regelsatz der Leistung für Langzeitarbeitslose und die Einführung eines Mindestlohns für Zeitarbeiter.
Die Verhandlungen über einen Mindestloh für Zeitarbeiter haben doch wirklich nichts mit dem zukünftigen Regelsatz von ALG-II zu schaffen und gehören in die Obhut des Arbeitsministeriums und in die Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer-Vertreter.
Alle jetzigen punktuellen Nachbesserungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesamtleistungen für Familien im Hartz IV-Bezug weder wirklichkeits- noch bedarfsgerecht sind. Und das SPD und Grüne dieses Laienspiel mitmachen ist nur so zu erklären das ihnen mangels eigener Vorstellungen hierzu nichts anderes einfällt.
Sollte es zu einem Abschluß mit eingeflochtenen tarifpolitischen Inhalten geben haben sich SPD und Grüne ein zweites Mal blamiert weil sie damit ihre damaligen Entschlüsse zu Hartz zementieren.
14:55
Das wird total lustig mit den vielen Gutscheinen von der Kümmerfrau v.d. Leyen! Hoffentlich sind sie schön bunt und mit dem Konterfei der Ministerin verziert.
Ich freu mich drauf!
Mein Vorschlag: So eine Art Rabattmarkenheft einführen, in das die Gutscheine geklebt werden. Wer sein Heftchen voll hat, kriegt 3 Monate lang eine Regelsatzerhöhung um 5 Euro - natürlich nur auf Antrag. Und neben jede Schule bitte ein großes Gutscheinamt bauen.
Um MIssbrauch zu verhüten, sollten nur noch Gutscheine statt Arbeitslosengeld ausgegeben werden.
Überhaupt sollte auch Lohn nur noch in Gutscheinen gezahlt werden.
13:53
Aus Neue rheinische Zeitung:
Bisher wurden die Hartz-IV-Sätze aus den Ausgaben der unteren 20 Prozent der nach ihrem Einkommen geschichteten Ein-Personen-Haushalte abgeleitet. Bei der aktuellen Bemessung hat das BMAS die Referenzgruppe für die Leistungen für Erwachsene auf die unteren 15 Prozent der Haushalte eingeengt. 2) Auch dies ist eine politische Vorgabe, die die statistisch gemessenen Ausgaben und somit die Höhe der Hartz-IV-Sätze künstlich nach unten drückt. Eine Begründung dieser Maßnahme fehlt im Gesetzentwurf des BMAS.
13:45
@Herold_Schincke
Einsehen durft m. W. bislang selbst die Oppositionsparteien des Bundestages nichts. Doch ging das durch alle Medien, dass v.d.L dies geändert hat, und wurde von v.d.L auch wortreich verteidigt.
13:43
#15 von dummmberger
100% richtig.
Und das wird noch schlimmer.
12:42
@11 von tom009
Was brabbeln Sie da für einen Unsinn?
Wieso sind wir Schuld, wenn raffgierige Banker die Finanzwelt ins Chaos stürzen?
Bin ich Schuld am Dioxin-Skandal, weil ich ab und zu ein Frühstücksei esse?
Bin ich Schuld an der Bohrinsel-Katastrophe, weil ich Auto fahre?
Das ist doch Geschwätz.
Und was wollen Sie mit Ackermann?
Keiner hat etwas dagegen, dass einer ein erfolgreicher Banker ist.
Aber ein Mann, der in einem Atemzug Rekordumsätze und die Entlassung von tausenden Mitarbeitern verkündet, ist ein Sargnagel für unsere Soziale Marktwirtschaft.
12:35
Zu Kommentar 13 von b.wusst , am 25.01.2011 um 12:29
Wo kann man in den Berechnungsgrundlagen einsehen ???
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12:29
Darüber, ob die neuen Berechnungsgrundlagen für die Regelsätze verfassungsfest sind, wird Frau von der Leyen dann erfahren, wenn sich sich vom BVerfG eine Rüge einhandelt. Es ist nämlich keineswegs nachvollziehbar u. evident, wie vom BVerfG in seinem Urteil verlangt, warum v.d.L plötztlich nur noch die r unteren 15% der Einkommen, anstatt wie bisher die der unteren 20% der Einkommen zur Brechnung heranzieht.
Allein dies wird eine neuerliche Verfassungsklage nach sich ziehen. Die Klageschriften liegen bereits in den Schubladen.
12:18
Wann hört der Blödsinn auf ???
Kann man keine andere Regierung wählen ???
Ich denke das ist alles Alternativlos. Es geht immer vom Regen in die Traufe !!!
Der Bürger ist der DUMMME und das auf lange Zeit !!!
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