Geldgeschenke an Kinder in Hartz IV-Familien lohnen nicht
08.04.2010 | 20:18 Uhr 2010-04-08T20:18:00+0200
Chemnitz.Geldgeschenke über 50 Euro pro Jahr sind für Kinder in Hartz IV-Familien keine Hilfe. Das hat das Sächsische Landessozialgericht am Donnerstag klar gestellt. Es sei rechtens, dass die Behörden größere Geldsummen als „Einkommen
“ von der Sozialhilfe abziehen.
Kinder aus „Hartz IV“-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungs-Leistung, wie das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz am Donnerstag urteilte. Ausnahmen bildeten eine einmalige besondere Zweckbestimmung und eine Schenkung anlässlich von Konfirmation, Jugendweihe oder eines ähnlich einmaligen Ereignisses. Damit wurde die Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 4. Dezember 2008 abgewiesen und das Urteil selbst aufgehoben (AZ L 2 AS 248/09).
Die alleinerziehende Mutter aus Grimma hatte gegen die Rückforderung von Sozialleistungen in Höhe von 510 Euro durch den Landkreis Leipzig als Träger der Grundsicherung geklagt. Die Oma hatte ihren drei Enkeln im Zeitraum 2006/07 zu Weihnachten und zum Geburtstag Beträge von 100 bis 135 Euro zur Erfüllung besonderer Wünsche überwiesen. Das Sozialgericht Leipzig befand, dass Geldgeschenke aus diesem Grund möglich sein müssten, andererseits aber das Haushaltsbudget der Familie entlastet werde. Insofern sollte der jeweils über 50 Euro hinausgehende Betrag als Einkommen angerechnet werden.
Knackpunkt „Zweckbestimmung“
Wie LSG-Präsident Gerd Schmidt in der Urteilsbegründung erläuterte, gilt bei „Hartz IV“-Empfängern alles, was während des Leistungsbezugs zufließt, als Einkommen. Eine besondere Zweckbestimmung liege nur vor, wenn keine sonst aus der Regelleistung zu bestreitenden Anschaffungen getätigt würden. Die von der Mutter angegebenen Ausgaben wie für Winterstiefel, Playmobil oder eine Kindergeburtstagsfeier fielen nicht darunter.
Nach den Worten der juristischen Vertreterin des Landkreises Leipzig, Sandra Heinze, hat der 2. Senat des LSG die Auffassung der Sozialbehörde bestätigt. Bewilligte Leistungen zurückzufordern, sei kein Ermessen, sondern vom Gesetz vorgegeben, sagte Heinze. Im konkreten Fall solle eine sozialverträgliche Lösung für die Rückzahlung gefunden werden.
Wie die Anwältin der Mutter, Manuela Ehrlich, nach der Verhandlung sagte, werde sie ihrer Mandantin zu der vom LSG zugelassenen Berufung am Bundessozialgericht raten. Aus ihrer Sicht ist der Begriff der Zweckbestimmung zu eng gefasst. Außerdem halte sie 100 oder 135 Euro für besondere Anschaffungen für nicht derart viel, dass dies angerechnet werden müsste. Diese Festlegung sei aber Sache des Gesetzgebers. (ddp)
13:10
verbieten,
die Kinder bei hartz4lingen
das spart steuergeld
besser noch
sofort zur zwangsadoption freigeben
das bring zusätzlich geld in die Kasse
und eröffnet auch die Möglichkeit eines Pfandsystems.
10:32
Quasi - Geldgeschenke an Politiker werden anscheinend nicht auf ihre Bezüge angerechnet !
09:34
Im Zorn der Gut oder Noch -Verdiener auf die faulen Hartz IV-Empfänger spiegelt sich deren Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Berufsleben. Weil sie selbst nicht glücklich in ihrem Beruf sind, gönnen sie es anderen nicht, nicht zu arbeiten. Denn es muss befürchtet werden, dass die Sozialschmarotzer am Ende noch glücklicher sind als sie selbst. Letztendlich wird ein vermutetes Glück beneidet und nicht der Geldbetrag.
Dass man jedoch denkt, man wäre als Hartz IV-Empfänger glücklich, zeigt deutlich die eigene verzweifelte Lage!
08:12
@Klaus Kind
Interessanter Artikel.
Zur Mittelschicht zählt, wer als Single zwischen 1000 und 2200 Euro netto im Monat hat.
So mal zusammenrechnen:
300€ Miete
359€ Regelleistung
400€ Job, davon werden 160€ auf die RL angerechnet, daher Regelleistung noch: 199€
17,98€ für GEZ, die nicht bezahlt werden muss
20€ für das ÖPNV Ticket, was es um diesen Wert billiger gibt
macht: 300€ + 199€ + 400€ + 17,98€ +20€ = 936,98€
Da kann man sich also als Arbeitsloser ALG2-Empfänger mit einem Nebenjob schon fast zum Bürgertum zählen... ;-)
07:24
Ich warte immer noch das der Untertan mal aufwacht....warum hat es in Deutschland nie eine Revolution gegeben...DAS BETRETEN DES RASEN IST VERBOTEN!
00:07
Gebt Euren Enkeln die Kohle in bar,
und alles ist geritzt.
P.S.: Das war das Problem in dem Fall: Oma hatte die Kohle nachvollziehbar per Bank überwiesen.
23:11
Da habe ich noch was:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,687760,00.html
23:10
Marten 09
Ja eben nicht, das Geld kann man schon alles behalten, man bekommt nur etwas weniger vom Staat.
Hier irren Sie! So werden Unternehmen mit Lohnsubventionen beglückt. Denken Sie mal über die Marktgesetze nach.
Angebot und Nachfrage
23:09
Früher war Armut keine Schande. Eine bezahle Wohnung gab es nicht. Wer was haben wollte, musste sparen und dafür arbeiten. Heute schreit man sofort nach dem Staat. Der Wohlfahrtsstaat der letzten Jahrzehnte war auf Pump aufgebaut, vergessen?
23:03
Grundgesetz Artikel 1:
Der wegrationalisierte Mensch soll sich kostenneutral entleiben.