„Emmely“ darf ab Montag wieder arbeiten
15.06.2010 | 19:21 Uhr 2010-06-15T19:21:00+0200
Berlin.Nach ihrem Sieg im Pfandbon-Prozess darf die Kassiererin „Emmely“ ab Montag wieder arbeiten. Dies hat eine Sprecherin der Supermarktkette Tengelmann laut einem Medienbericht am Dienstag erklärt.
Die als „Emmely“ bekannt gewordene Berliner Kassiererin kann ab Montag (21. Juni) wieder arbeiten. Die Frau dürfe wieder an der Supermarktkasse von Kaiser“s sitzen, berichtet die „Berliner Zeitung“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf eine Sprecherin der Lebensmittelkette Tengelmann. Am Montag könne die 52-jährige Kassiererin in einer Kaiser“s-Filiale in der Nähe ihrer Wohnung in Hohenschönhausen wieder mit ihrer Arbeit beginnen.
Anfangs soll sie „allgemeine Filialtätigkeiten“ erledigen. Nach einiger Zeit könne die Frau dann auch wieder an der Kasse sitzen. Sie müsse vorher noch eine Schulung absolvieren, um ihre Kenntnisse aufzufrischen. „Barbara E. hat vor zwei Jahren das letzte Mal an der Kasse gearbeitet, es hat sich dort einiges verändert“, sagte die Unternehmenssprecherin.
„Emmely“ war vor zwei Jahren nach 31 Dienstjahren von Kaiser“s fristlos gekündigt worden, weil sie zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte, die jemand in der Filiale in Hohenschönhausen liegen gelassen hatte. Am vergangenen Donnerstag erklärte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt diese Kündigung für unwirksam. Kaiser“s muss Emmely weiterbeschäftigen. (ddp)
13:28
Und wo hört diese auf?
Sicherlich eine harte Entscheidung. Aber die Dame hat, was in den Medien gerne verschwiegen wird, zunächst eine Kollegin beschuldigt! Spätestens hier würde ich als Arbeitgeber das Vertrauensverhältniss stark belastet sehen.
11:29
@Daniel R.
mal im Ernst.
Sehen Sie in diesem Fall wirklich das Vertrauensverhältnis derart gestört, dass eine fristlose Kündigung angebracht ist ?
Seit 30 Jahren Kassiererin.
Wie viele hunderttausende Euro sind wohl schon durch ihre Hände gegangen ?
Und ein Pfandbon für 1,30 € reichen dem Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung ?
In meiner Welt gibt es bei so etwas eine mündliche Ermahnung und wenn es sein muss auch eine Abmahnung..
Aber eine fristlose Kündigung ?
Wäre die auch angebracht, wenn sie in den Geschäftsräumen 1,50 € auf dem Boden gefunden hätte ?
Es war ein Fehlverhalten, ganz klar.
Aber es muss auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
10:18
Dies ist mal wieder ein Beispiel für den deutsches Irrsinn der Gesetzessprechung.
Mit so einem Urteil ist allen weiteren Klagen wegen Bagatellkündigungen Tür und Tor geöffnet und belastet die Gerichte noch mehr, als sie ohnehin schon sind.
Wo soll denn bitte demnächst die Grenze zum richtigen Diebstahl gezogen werden?
Dieser absurde Aarbeitnehmerschutz hat mittlerweile pervese Züge angenommen.
09:01
#2
Und wurde sie wegen Diebstahl/Unterschlagung angezeigt und verurteilt?
Welche Betriebsvereinbarung?
08:41
Allgemeine Filialtätigkeiten
So fängt es an!
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sie einen Arbeitsvertrag als Kassiererin besitzt (die Mädchen-für-Alles-Verträge gab es damals noch nicht).
Deshalb müsste die Auffrischungsschulung sofort durchgeführt werden.
Stattdessen versucht man, mit Regalputzen ein wenig am Selbstbewusstsein der AN zu kritteln.
Und das ist erst der Anfang ...
08:26
Na liebe Moderation,
wieder aktiv beim editieren?
Lassen Sie doch wenigstens den Eintrag mit Hinweis auf Editierung stehen.
08:19
für die Ablehnung der ersten beiden Arbeitsplätze, die ihr zu weit von zu Hause entfernt waren, hätte ich ihr als Arbeitgeber gleich je eine Abmahnung verpasst. Madame hat es wohl nicht mehr nötig zu arbeiten, waren die Einnahmen durch diverse Talkshows so üppig ?
07:16
#9 von Klaus Kind , am 15.06.2010 um 23:30
Sie sollten sich mal Sachkundig machen und die ganze Geschichte lesen. Dies ist ja bekanntlich die dritte Verhandlung vor Gericht gewesen.
Die Urteile der ersten zwei waren negativ ausgefallen.
(Man muss ja nur so lange Klagen, bis man Recht bekommt)
In einem früheren Kommentar habe ich geschrieben, dass ich eine fristlose Kündigung auch nicht für richtig halte, eine Abmahnung hätte es auch getan.
Und ich bleibe dabei: Fehlverhalten bleibt Fehlverhalten.
Zitat: Die Kleinen hängt man, die großen lässt man laufen.
Hier haben Sie vollkommen Recht.
Wir haben aber nun einmal Gesetze die angewendet werden müssen.
Hier ist der Hebel anzusetzen. Werden Sie Politiker und ändern Sie dieses.
Zu Ihrem Kommentar: Nachdem Ihre Darlegung zu Anfang sachlich angefangen hatte, begaben Sie sich anschließend in vorletzten Satz auf Bildzeitungsniveau. Schade.
#11von peppone , am 16.06.2010 um 06:22:
Vollkommen richtig!
06:22
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06:13
Gut das sie ihren Job wieder hat. Aber ich glaube das sie bei der Firma nicht mehr glücklich wird.
Welcher AG verliert schon gerne einen solchen Prozess. Sie wird zukünftig ein dickes Fell brauchen.