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Ehrenmordprozess beginnt mit vielen Aussageverweigerungen

10.02.2012 | 20:24 Uhr
Ein 58-jähriger Angeklagter aus Pakistan soll Tochter und Schwiegersohn erstochen haben (dapd)
Ein 58-jähriger Angeklagter aus Pakistan soll Tochter und Schwiegersohn erstochen haben (dapd)

Zu Beginn eines sogenannten Ehrenmordprozess vor dem Landgericht Oldenburg haben die Ehefrau und eine Tochter des 58-jährigen Angeklagten am Freitag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Sohn konnte sich an kaum etwas erinnern und der Angeklagte wollte sich zur Sache auch nicht äußern.

Oldenburg (dapd-nrd). Zu Beginn eines sogenannten Ehrenmordprozess vor dem Landgericht Oldenburg haben die Ehefrau und eine Tochter des 58-jährigen Angeklagten am Freitag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Sohn konnte sich an kaum etwas erinnern und der Angeklagte wollte sich zur Sache auch nicht äußern. Der aus Pakistan stammende Mehmood A. muss sich wegen Doppelmordes an einer seiner drei Töchter und deren Ehemann verantworten.

Der Pakistani soll die beiden erst vier Tage verheirateten Eheleute im Oktober 2003 in Goldenstedt (Landkreis Vechta) erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt zu haben. Demnach hatte Mehmood A. der Hochzeit, die heimlich in Pakistan stattfand, nicht zugestimmt. Er habe seine damals 20-jährige Tochter und deren 32-jährigen Ehemann getötet, weil er dadurch seine verletzte Ehre habe wieder herstellen wollen, sagte Staatsanwalt Rasmus Langemann.

Dabei soll er aus religiöser Überzeugung gehandelt haben. Der Angeklagte gehört der Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya an, die in Pakistan als verfolgte Minderheit gilt und deren Mitglieder dort nicht als Muslime anerkannt werden.

Der 1990 nach Deutschland gezogene Angeklagte soll Tochter und Schwiegersohn unter dem Vorwand in die elterliche Wohnung eingeladen haben, ihnen zu verzeihen. Dort habe Mehmood A. den Mann mit zehn Messerstichen und die Tochter mit einem Stich ins Herz getötet.

Zur Aufklärung der Tat konnte auch der Sohn des Angeklagten nicht beitragen, der als einziger zur Sache aussagte. Er gab an, dass er sich an viele damals von ihm gegenüber der Polizei gemachte Äußerungen, die seinen Vater belasten, nicht mehr erinnern könne. "Ich habe vergessen", sagte er immer auf Fragen des Richters nach Details. Auch die Aussage, seine Mutter habe damals direkt nach der Tat "Guck mal, was dein Vater gemacht hat" zu ihm gesagt, zog er zurück.

Nach der Tat war Mehmood A. in sein Heimatland geflüchtet. Dort saß er seit 2008 in Haft. Im August vergangenen Jahres wurde er nach Angaben der Staatsanwaltschaft als erster Tatverdächtiger in der Justizgeschichte von Pakistan nach Deutschland ausgeliefert. Zwischen beiden Ländern besteht kein Auslieferungsabkommen.

Der Prozess wird am 16. Februar fortgesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich Ende April verkündet werden.

dapd

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