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Debatte um die Folgen des Streusalzmangels

15.02.2010 | 16:08 Uhr
Debatte um die Folgen des Streusalzmangels

Essen.Die A44 war aufgrund von Streusalzmangel das komplette Wochende dicht. Doch wer haftet für die Schäden, wenn es dann auf eisglatter Straße kracht? Während Straßen.NRW und der ADAC den Autofahrer in der Pflicht nehmen, sieht der Bund der Versicherten die Lage differenzierter.

Auch wenn die A44 wieder freigegeben ist, so entspannt sich die Lage auf NRWs Straßen derzeit kaum. Denn es fehlt vielerorts noch immer an Streusalz. „Wir leben momentan von der Hand in den Mund“, sagt Verkehrsexperte Bernhard Meier von Straßen.NRW zu der derzeitigen Streusalz-Versorgung. Sämtliche eintreffenden Lieferungen würden sofort wieder verteilt. „Die Streudienste hatten seit Weihnachten keine Verschnaufpause“, sagt Meier.

Im Fall der Vollsperrung der A44 in Richtung Kassel habe es aber keine andere Möglichkeit gegeben. Durch den Unfall sei der Verkehr Richtung Kassel zum Stillstand gekommen. „Aufgrund des stehenden Verkehrs hat sich eine Eisschicht gebildet, der nur mit sehr großem Streusalzeinsatz hätte beigekommen werden können“, sagt Meier. Die Vorräte an Salz seien jedoch so gering gewesen, dass man sich für die Sperrung entschieden habe, da man eine verkehrstaugliche Strecke nicht habe gewährleisten können.

Eingenverantwortung geht vor

Eine Frage, die sich aufgrund der vielen Unfälle stellt, ist wer für die Schäden aufzukommen hat. Muss das Land oder der Bund als Baulastträger die Schäden ersetzen, die aufgrund des ausbleibenden Streudienstes eintreten? „Dies ist nur der Fall, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt“, sagt Bernhard Meier. Zunächst müssten die Autofahrer ihre Fahrweise an die Witterungsbedingungen anpassen. „Im Extremfall kann das bedeuten, dass man auf der Autobahn auch mal mit Schrittgeschwindigkeit fahren muss.“ Auch ADAC-Verkehrsexperte Günter Trunz gibt der Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer den Vorrang. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen des Autofahrers dennoch zu einem glättebedingten Unfall gekommen sein, so rät Trunz, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, ob eine Chance auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld bestehe.

Etwas anders sieht Hajo Köster, Rechtsanwalt und Berater des Bundes der Versicherten, die Situation. „Der Bund als Eigentümer der Autobahnen kann sich nicht einfach von seiner Aufgabe der Verkehrsicherungsppflicht befreien.“ So hätte rechtzeitig für Nachschub an Streusalz gesorgt werden müssen, als die Mängellage absehbar war. „Dass es im Winter schneit ist nicht überraschend und um den Streusalzbedarf zu berechnen, reichen zwei Hände.“ Zwar gebe es kein Recht darauf, auch bei widrigsten Witterungsbedingungen sich per Auto zu bewegen, doch könnten Bund und Länder sich auch nicht einfach ihrer Verantwortung entziehen.

Zunächst müsse jeder Bürger seine Obliegenheiten beachten. „Ich muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwendenund im Notfall auch mal zuhause bleiben.“, sagt Köster. Eventuelles eigenes Fehlverhalten werde im Rahmen des Mitverschuldens nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtigt. „Bin ich bei den derzeitigen gefährlichen Straßenverhältnissen mit dem Fahrrad unterwegs, so kann man direkt 50 Prozent Mitverschulden anrechnen“, sagt Köstner.

Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einem Unfall kommen, rät Köster, sich möglichst Zeugen des Vorfalls zu suchen und den Unfallort per Foto festzuhalten. „Ihr Ansprechpartner ist immer der Eigentümer einer Strecke.“ Bei Autobahnen ist dies der Bund, bei Landesstraßen das Land und bei sonstigen Straßen die Stadt oder Gemeinde. „Das Wichtigste ist, nicht auf den Kopf zu fallen, damit man sich das alles merken kann“, sagt der Rechtsanwalt.

250.000 Tonnen Streusalz in diesem Winter - Das Doppelte der normalen Menge

Bernhard Meier beteuert, dass sich die Straßenmeistereien nicht vorzuwerfen hätten. „In einem durchschnittlichen Winter verbrauchen wir 120.000 Tonnen Streusalz. Im vergangenen Winter haben wir bereits etwas weniger als 200.000 Tonnen verbraucht, in diesem Winter sind wir bereits bei 250.000 Tonnen.“ Der Vertrag mit dem Zulieferer des Salzes laufe über zwei Jahre und siehe eine Menge von 350.000 Tonnen vor. „Wir sind derzeit in einem Grenzbereich, in dem wir mit den Nachbestellungen und dem Streuen kaum nachkommen.“ So müsse man derzeit bei einigen Autobahnen die linke Spur sperren, weil das Streusalz nicht für die gesamte Fahrbahnbreite ausreiche.

Auch andere wirtschaftliche Erwägungen gibt ADAC-Verkehrsexperte Trunz zu bedenken und erinnert an die Bedeutung des Güterverkehrs für die deutsche Wirtschaft. „Wir sägen auf dem Ast, auf dem wir sitzen, wenn notwendige Fahrten nicht durchgeführt werden können.“ Es gebe viele Waren und Dienstleistungen, die nur per Auto oder LKW zu transportieren seien. Ob es zu Fehlplanungen seitens der Straßenmeistereien gekommen sei, könne er noch nicht abschätzen. Ferner gibt der ADAC zu bedenken, dass der derzeitige Winter ein besonders strenger sei. „Angesichts der klammen Finanzlage von Städten und Kommunen ist es verständlich, dass diese nicht mehrer hunderttausend Euro in die Errichtung und Unterhaltung von Streusalzlagern investieren“, sagte Günter Trunz. Sollten sich die Wetterbedingungen hingegen immer mehr zu den Extremen verschieben – besonders heiße Sommer und sehr kalte Winter – dann sei ein solcher Schritt unausweichlich.

Sebastian James Brunt

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