CDU-Politiker Fischer wird zum Netzphänomen
15.11.2010 | 13:36 Uhr 2010-11-15T13:36:00+0100
Essen.Möglich, dass der CDU-Politiker Axel E. Fischer am Wochenende ein neues Wort gelernt hat: Mem (auf Deutsch) oder auch Meme in der gebräuchlicheren englischen Form. Mit einer umstrittenen Äußerung wurde Fischer selbst zu einem.
Axel E. Fischer ist Ingenieur. Dass ihm der Begriff „Meme“ in der Ausbildung begegnet ist, ist also eher unwahrscheinlich, denn der hat eher mit Kulturwissenschaften zu tun: Ein Gedanke, eine Idee - und im Internet dann auch schnell: ein Schlagwort, eine Aktion, ein Phänomen. Spätestens seit dem Wochenende kann man davon ausgehen, dass Fischer weiß, was ein Meme ist. Schließlich wurde er selbst zu einem.
Denn der CDU-Politiker - immerhin Vorsitzender der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages - forderte via Facebook und im Gespräch mit den Badischen Neuesten Nachrichten ein „Vermummungsverbot im Internet“. Gemeint ist, dass sich Nutzer etwa von Foren bei Diskussionen künftig nicht mehr mit selbstgewählten Nutzernamen, sondern nur noch mit eigenem Vor- und Nachnamen anmelden sollen. Eine Idee, die im Netz auf wenig Gegeliebe stieß und ihren Urheber schnell zum neuen Lieblingsthema der Onliner werden ließ: zum Meme.
„Axel E. Fischer, CDU, fordert ...“
Ein Meme ist, schlicht gesagt, ein Gedanke, eine Idee, ein Konzept - mit einer eigenen Theorie, die sich hier detaillierter nachlesen lässt, als es in diesen Text passen würde. Im Internet steht Meme für die Phänomene, die sich viral verbreiten, von denen also plötzlich das ganze Netz zu sprechen scheint. Sei es ein Videoclip , ein Foto oder eben die Äußerung eines Politikers.
Erfolgreiche Memes werden meist durch die Kreativität der Beteiligten befeuert. Fischers Forderung zum Beispiel sorgte dafür, dass sich im Netz schnell weitere, angeblich von ihm eingeforderte Dinge fanden, alle nach dem Prinzip: „Axel E. Fischer, CDU, fordert (etablierte Regelung oder Einrichtung) für (ein Netz- oder Computerthema, das damit nichts zu tun hat und bei dem oft kein Regelungsbedarf besteht)“.
Erfolgreiche #einbuchstabedanebentiere
Zu abstrakt? Dann hier ein paar Beispiele: „Axel E. Fischer, CDU, fordert Wärmeschutzverglasung für Windows“, fordert Twitter-Nutzer @LinguaSite. „Axel E. Fischer, CDU, fordert Helmpflicht für Internetsurfer“, schreibt @cdwinder, und Nutzer @telexico schreibt: „Axel E. Fischer, CDU, fordert Angelschein für Phishing. Mehr davon hier, sehr viel mehr davon hier.
Bei Twitter gehört zu einem Meme - Axel E. Fischer ist da die Ausnahme - meist auch noch ein eigenes Schlagwort, der so genannte Hashtag, dem das Rautenzeichen # vorangestellt wird. Weniger politisch, aber mindestens genau so kreativ waren etwa die #einbuchstabedanebentiere, die sich parallel zu Fischers angeblichen Ideen im Netz ausbreiteten: Tiernamen mit minimalen Änderungen bei der Schreibweise und maximalen bei der Bedeutung. Der Holibri. Das Zwergkabinchen. Der Plapperstorch. Das Fettchen hat Michaela Aichberger bereits gezeichnet, vielleicht wird ja ein Buch draus.
Und die Beiträge zum Meme rund um Axel E. Fischer? Vielleicht interessiert sich ja eine Publikation dafür, deren Hauptfigur mit Fischer zumindest das E. im Namen gemeinsam hat.
12:47
Der Kommentar des Herrn Erdmann besagt alles, bravo!! Herr Fischer sollte sich diesen Kommentar hinter den Spiegel stecken, damit er immer daran erinnert wird, bei unqualifizierten Meinungsäußerungen, erst einmal in sich zugehen.
10:36
Boah, was seid ihr fies! Jetzt hat der Axel Epunkt einmal im Leben einen medienwirksamen Auftritt, und dann wird er so niedergemacht. Und womit?
Nun ja, mit Recht - das gebe ich zu.
10:05
liebe WAZ: es heißt das Mem, nicht ein Meme. Wäre schön, wenn es nun Axel F gelernt hat und die Redaktion auch.
23:16
Sehr geehrter Herr Fischer,
viele Ideen und Werke, die unsere Kultur prägten und bereicherten, wurden ursprünglich anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht.
Einige Beispiele:
- Die anonym verfasste Flugschrift „Common Sense“ von Thomas Paine gab einen wichtigen Anstoß zur amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.
- Die „Fama Fraternitatis“ (1614) und die „Confessio Fraternitatis“ (1615) sind wichtige Grundlagen der Rosenkreuzer-Bewegungen und haben die europäische Geistesgeschichte nachhaltig geprägt.
- Der deutsche Philosoph Johann Gottlieb Fichte veröffentlichte seinen „Versuch einer Kritik aller Offenbarung“ zunächst anonym.
- Die Sage von „Johann Faust“ erschien im Jahr 1587 als anonymes Werk unter dem Titel „Historia von D. Johann Fausten“. Diese Geschichte lieferte später die Grundmotive für Goethes „Faust“.
- Auch Goethe veröffentliche einige seiner Werke anonym, z.B. die „Römischen Elegien“, die für die damalige Zeit etwas zu freizügig waren.
- Die Romane von Jane Austen und der Briefroman „Gefährliche Liebschaften“ von Pierre-Ambroise-François Choderlos de Laclos wurden ebenfalls anonym veröffentlicht.
Wir können froh sein, dass all diese Autoren die Möglichkeit hatten, ihre Werke anonym zu veröffentlichen, denn ohne diese Werke wäre unsere Kultur um sehr vieles ärmer. Politische Machtstrukturen, gesellschaftliche Konventionen und religiöse Intoleranz waren vermutlich die Hauptgründe, weshalb sich die Autoren nicht offen zu ihren Werken bekennen konnten. Die Anonymität des Autors war manchmal ratsam, um die soziale Stellung nicht zu gefährden – und manchmal war sie sogar notwendig zum Schutz des eigenen Lebens.
Die Zeiten mögen sich geändert haben, aber das Grundproblem ist geblieben. Es liegt in der Natur der Sache, dass neue Ideen immer wieder mit den bestehenden Gesellschaftsstrukturen und Gepflogenheiten kollidieren, dass sie traditionelle Tabu-Grenzen überschreiten und bestehende Weltbilder in Frage stellen.
Die Möglichkeit, neue Ideen anonym veröffentlichen zu können, ist deshalb auch heute im Internet-Zeitalter noch immer eine der wichtigsten Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Wandel in einer Demokratie. Die Identifizierungspflicht für Meinungen ist hingegen ein typisches Merkmal von totalitären Systemen.
Es gibt keinen sinnvollen Grund, warum man eine anonyme Internet-Veröffentlichung anders behandeln sollte als eine anonyme Buchveröffentlichung, denn das Internet setzt nur eine Entwicklung fort, die mit der Erfindung des Buchdrucks begann. Vor der Erfindung des Buchdrucks musste jedes Buch mühevoll abgeschrieben werden. Dadurch konnten nur wenige Menschen ihre Ideen in Buchform verbreiten, und diese Ideen waren auch nur wenigen Menschen zugänglich. Das änderte sich mit der Erfindung des Buchdrucks. Der Aufwand für die Veröffentlichung eines neuen Buches war immer noch relativ hoch. Und so war es auch weiterhin nur eine Minderheit, die ihre Ideen in Buchform verbreiten konnte. Aber die Ideen waren nun zumindest einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Das galt auch später für die modernen Medien Rundfunk und Fernsehen. Auch diese Medien konnten nur von einer Minderheit zur Meinungsäußerung genutzt werden. Erst die Entwicklung des Internets gibt uns die Möglichkeit, dass JEDER seine Ideen verbreiten kann und dass diese Ideen für JEDEN zugänglich sind.
Wenn wir in Artikel 5 des Grundgesetzes JEDEM das Recht zugestehen, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, dann sollten in dem wichtigsten Medium, das JEDER zur Meinungsäußerung hat, die gleichen Grundsätze gelten wie bei einer Buchveröffentlichung.
Man kann nur dann seine Meinung FREI äußern, wenn man keine Angst haben muss, dass man seine Privatsphäre oder seine soziale Stellung gefährdet. Das Recht zur anonymen Meinungsäußerung ist daher eine ganz wichtige Voraussetzung, damit man seine Meinung FREI äußern kann.
In der heutigen Zeit ist das Internet ein üblicher Weg, um seine eigenen Meinungen in Wort, Schrift und Bild zu äußern. Eine solche Meinungsäußerung ist jedoch mit einigen Gefahren verbunden, weil man keine Kontrolle darüber hat, wer diese Seiten liest, kopiert, zitiert, verlinkt, verarbeitet, auswertet, mit anderen Informationen und Themen verknüpft usw. Aus diesen Gründen ist es manchmal nicht mehr möglich, eine einmal geäußerte Meinung später zu korrigieren oder zu entfernen.
Folgende Gefahren können möglicherweise eintreten:
- Es gibt Vorurteile über manche Minderheiten. Aus dem Inhalt einer Meinungsäußerung lässt sich möglicherweise rekonstruieren, dass man einer dieser Minderheiten angehört. Daraus können sich berufliche oder gesellschaftliche Nachteile ergeben.
- Wenn man sich kritisch mit extremistischen oder fundamentalistischen Strömungen auseinander setzt, dann besteht die Gefahr, dass sich diese Kreise rächen wollen und dass es Übergriffe ins Privatleben gibt.
- Wenn man sich kritisch mit den Geschäftspraktiken von Firmen auseinander setzt, dann könnte es Probleme geben, wenn man später einen neuen Job sucht.
- Wenn man im Internet eigene Krankheiten und Familienprobleme anspricht, dann könnte es ebenfalls Probleme geben, wenn man später einen neuen Job sucht.
- Wenn man sich als Ausländer kritisch mit den politischen Zuständen im Heimatland auseinander setzt, dann könnte es Probleme geben, wenn man später wieder in sein Heimatland zurück kehrt.
- usw.
Aus solchen Gründen kann es für eine Privatperson ratsam sein, den eigenen Namen nicht im Internet zu veröffentlichen. Wenn man jedoch gezwungen wird, den eigenen Namen zu veröffentlichen, dann wäre es ratsam, all diese Themen im Internet nicht anzusprechen. Dadurch wird jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt.
Besonders absurd wird die Situation,
- wenn einerseits das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Initiative „Watch Your Web“ unterstützt, die bei Jugendlichen ein stärkeres Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten schaffen will
http://www.watchyourweb.de/m1656703266_457.html
- wenn sie aber andererseits einen Zwang zur Offenlegung des eigenen Namens fordern.
Zum Vergleich: Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung in den Vereinigten Staaten
Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat in den Vereinigten Staaten von Amerika traditionell einen sehr hohen Stellenwert. Das nachfolgende Zitat, das die besondere Bedeutung der anoymen Meinungsäußerung unterstreicht, stammt aus dem Urteil: JOSEPH McINTYRE, executor of estate of MARGARET McINTYRE, deceased, PETITIONER v. OHIO ELECTIONS COMMISSION (No. 93-986, SUPREME COURT OF OHIO, April 19, 1995) Es mag zwar einige Unterschiede zwischen der amerikanischen und der deutschen Rechtsprechung geben – die Argumentation als solche lässt sich aber vom Grundsatz her auf alle demokratischen und freiheitlichen Staaten übertragen, die ein Recht auf freie Meinungsäußerung kennen:
Under our Constitution, anonymous pamphleteering is not a pernicious, fraudulent practice, but an honorable tradition of advocacy and of dissent. Anonymity is a shield from the tyranny of the majority. See generally J. S. Mill, On Liberty, in On Liberty and Considerations on Representative Government 1, 3-4 (R. McCallum ed. 1947). It thus exemplifies the purpose behind the Bill of Rights, and of the First Amendment in particular: to protect unpopular individuals from retaliationand their ideas from suppressionat the hand of an intolerant society. The right to remain anonymous may be abused when it shields fraudulent conduct. But political speech by its nature will sometimes have unpalatable consequences, and, in general, our society accords greater weight to the value of free speech than to the dangers of its misuse. See Abrams v. United States, 250 U.S. 616, 630-31 (1919) (Holmes, J., dissenting). Ohio has not shown that its interest in preventing the misuse of anonymous election related speech justifies a prohibition of all uses of that speech. The State may, and does, punish fraud directly. But it cannot seek to punish fraud indirectly by indiscriminately outlawing a category of speech, based on its content, with no necessary relationship to the danger sought to be prevented.
Zitiert nach: http://www.law.cornell.edu/supct/html/93-986.ZO.html
Übersetzung:
Nach unserer Verfassung ist das anonyme Verbreiten von Pamphleten kein schädliches, betrügerisches Verhalten, sondern eine ehrenvolle Tradition der Interessenvertretung und des Widerspruchs. Anonymität ist ein Schutz vor der Tyrannei der Mehrheit. [...] Das entspricht den Zweck der Bill of Rights und des ersten Zusatzartikels zur Verfassung: nämlich dem Schutz von unpopulären Personen vor Vergeltungsmaßnahmen - und dem Schutz ihrer Ideen vor Unterdrückung – wenn eine intolerante Gesellschaft vorliegt. Das Recht, anonym zu bleiben, könnte missbraucht werden, wenn betrügerisches Verhalten beschützt wird. Aber es gehört zur Natur der politischen Rede, dass sie manchmal unangenehme Folgen haben kann. Und im Allgemeinen legt unserer Gesellschaft ein größeres Gewicht auf den Wert der freien Rede, als auf die Gefahr des Missbrauchs. [...] Der Staat Ohio hat nicht gezeigt, dass sein Interesse zur Verhinderung von Missbrauch bei anonymen Äußerungen in Zusammenhang mit einer Wahl ein Verbot von derartigen Äußerungen rechtfertigt. Der Staat kann einen Betrug direkt bestrafen – und er tut es auch. Aber er kann nicht danach streben, den Betrug indirekt zu bestrafen, indem er wahllos eine Kategorie von Äußerungen wegen ihrer Inhalte verbietet, ohne dass es einen zwangsläufigen Zusammenhang mit der Gefahr gibt, die verhindert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Elias Erdmann
22:36
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19:13
Ich muss mich auch fremdschämen .. wie kann so jemand Dipl.-Ing. sein?
16:36
hehe, hier waren doch einige bei Heise unterwegs.
War wohl kein gutes wochenende für Axel F. XD
16:11
Genmaiszulassung auf Serverfarmen“, „Tierschutzrichtlinien für Computermäuse“ oder „Feuerlöscher gegen Firewalls“ in den Mund.
Das muss dringend kommen.
14:31
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14:20
Apropos fremdschämen:
Dass so jemand wie Axel E. Fischer auch noch Vorsitzender der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ werden kann, erklärt, warum man einen Minister Schäuble, der schon unter Kohl gedient hat, für unersetzbar erklärt: Es kommt - in der Union, aber nicht nur dort -personell nichts adäquates mehr nach.
Dillettanten olé!