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Bundesverfassungsgericht

CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil

09.02.2010 | 10:53 Uhr
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil

Karlsruhe.Jetzt ist die Bundesregierung gefordert: Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden. Sozialverbände und Linkspartei jubeln. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen spricht von einem „wegweisenden Urteil“. Doch nicht nur sie bemüht sich, die Vorfreude auf höhere Sätze zu dämpfen.

Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Sätze verstößt gegen das Grundgesetz. In einem Grundsatzurteil verlangte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Karlsruher Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Überraschend kamen sie zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt.

Stichwort
Wie sich der bisherige Hartz IV-Regelsatz zusammensetzt

Derzeit beziehen in Deutschland gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder. Der bisherige Regelsatz für Erwachsene wurde zuletzt im Juli 2009 von 351 Euro auf 359 Euro angehoben. Zum Start von Hartz IV am 1. Januar 2005 lag der Regelsatz bei 345 Euro. Der Satz für Kinder liegt aktuell bei 287 Euro (14- bis 17-Jährige); Sechs- bis 13-Jährige erhalten 251 Euro, jüngeren Kindern werden 215 Euro zugebilligt. Dieses Geld soll die „notwendigen Lebenshaltungskosten“ decken, dazu gehören unter anderem Nahrung, Getränke und Tabakwaren (etwa 37 Prozent), Freizeit-Ausgaben (11 Prozent), Bekleidung (10 Prozent), Telekommunikation (etwa 9 Prozent) und Körperpflege (8 Prozent). Im Detail bedeutet das, dass Arbeitslose mit Alg II pro Tag zum Beispiel 4,42 Euro für Lebensmittel und Tabak zur Verfügung haben, 1,14 Euro für Kleidung, 64 Cent für Verkehrsmittel und 44 Cent für Gesundheitspflege. Bei besonderer Belastung steht Personen ein „Mehrbedarf“ zu. Dazu gehören etwas werdende Mütter nach dem dritten Schwangerschaftsmonat (61 Euro), Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder zwei und mehr Kinder unter 16 Jahren (129 Euro) und Personen mit spezieller Ernährung (bis zu 70 Euro pro Monat). (dae)

Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Der Entscheidung zufolge bleiben die gesetzlichen Vorschriften aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Der Gesetzgeber hat also mehrere Monate Zeit, eine neue Berechnungsmethode zu suchen, die dann zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten muss.

Der Erste Senat ordnete jedoch an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen.

Koppelung an Rentenentwicklung unzulässig

Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen hatten Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode angemeldet und deshalb Karlsruhe zur höchstrichterlichen Klärung angerufen. Zugrunde lagen drei Verfahren von Langzeitarbeitslosen, die ihre Kinder mit den bisherigen Regelsätzen nicht ausreichend versorgt sahen. Zu den Klägern zählt auch eine Familie aus Dortmund. Bisher werden die Regelsätze für die Kinder von Hartz-IV-Beziehern rein prozentual von dem alleinstehender Erwachsener abgeleitet. Die Kläger und auch die gerichtlichen Vorinstanzen bemängelten, dass kein eigener Bedarf der Kinder errechnet wird, obwohl diese häufiger neue Kleidung brauchen und für sie auch Bildungsausgaben anfallen.

Das Verfassungsgericht nannte zwar das zur Bedarfsermittlung von Hartz-IV-Empfängern gewählte sogenannte Statistikmodell ein grundsätzlich geeignetes Berechnungsverfahren. Davon sei aber immer wieder abgewichen worden, die Koppelung an den aktuellen Rentenwert sei ein sachwidriger Maßstabswechsel. Und ein kinderspezifischer Bedarf werde überhaupt nicht ermittelt, bemängelten die Verfassungsrichter. Die Festsetzung des Sozialgelds für Kinder auf 60 Prozent der Erwachsenen beruhe auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums.

Von der Leyen: „Wegweisendes Urteil“

Generell schreibe das Grundgesetz keine bestimmte Methode der Bedarfsermittlung für Hartz-IV-Bezieher vor, führte Gerichtspräsident Papier weiter aus. Der Gesetzgeber sei aber von Verfassungs wegen verpflichtet, alle existenznotwenigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen. Dem müssten verlässliche Zahlen und schlüssige Berechnungsverfahren zugrundeliegen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder ausdrücklich begrüßt. Es sei ein „wegweisendes Urteil“, sagte von der Leyen am Dienstag in Karlsruhe. Dies sei ein „sehr wichtiger Tag“ für die Kinder in Deutschland. Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche.

Landessozialgericht rechnet mit neuer Klagewelle

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in Karlsruhe.

Die Arbeitsministerin äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Es müsse sich nicht unbedingt um Geldleistungen handeln, sagte von der Leyen. Möglich seien auch Sachleistungen. Es müsse also nicht das Geld für den Schulranzen sein, sondern es könne auch der Schulranzen selbst sein. Geld- und Sachleistungen müssten miteinander verknüpft werden. Von der Leyen machte zudem deutlich, dass die Politik unter „ungeheuerlichem Zeitdruck“ stehe. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss es bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung geben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU hat eine fristgerechte Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu „Hartz IV“ zugesagt. „Die Bundesregierung begrüßt, dass das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klarheit geschaffen hat“, sagte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans am Dienstag in Berlin. Die Regierung werde dafür Sorge tragen, dass der Gesetzgeber die Frist für eine verfassungsgemäße Neuregelung einhalte.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hat eine rasche Überprüfung der „Hartz IV“-Regelsätze angekündigt. Vor allem für betroffene Kinder müsse jetzt sehr schnell eine Neuregelung gefunden werden, sagte Kauder am Dienstag in Berlin. Ob die Sätze künftig steigen, lasse sich derzeit noch nicht sagen.

„Stellenweise kann es sogar zu Reduzierungen kommen“

Kauder verwies darauf, dass die Höhe der Regelsätze vom Verfassungsgericht nicht per se in Frage gestellt worden sei. Vielmehr werde eine transparente Berechnungsmethode verlangt. Daher könne es stellenweise sogar zu Reduzierungen kommen. Zur finanziellen Vereinbarkeit der Neuregelung mit den geplanten Steuersenkungen wollte sich der Unions-Fraktionschef nicht äußern.

Auch nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Kristina Köhler (CDU) zieht die Entscheidung aber nicht unbedingt eine Regelsatz-Erhöhung nach sich. „Das Urteil hat nicht gesagt, dass die Sätze erhöht werden müssen“, sagte die CDU-Politikerin. Vielmehr sei es eine Aufforderung, die Bedürfnisse von Kindern genau zu untersuchen.

Im Landessozialgericht NRW sagte ein Sprecher, „es ist noch zu früh, die Auswirkungen des Urteils verlässlich abzuschätzen“, gleichwohl könnte sich eine neue Klagewelle bei den Sozialgerichten anbahnen: „Wenn Antragsteller tatsächlich jetzt in „Ausnahmefällen“ bis zur Neuregelung des Gesetzes ergänzende Leistungen fordern, wird das möglicherweise zu vielen neuen Verfahren bei den Gerichten führen“, sagte Sprecher Matthias Röhl. Zuletzt sei bei Streitverfahren, bei denen es um die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze geht, vor den Sozialgerichten Ruhe eingekehrt: Wegen des entsprechenden Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts seien diese Verfahren ruhend gestellt worden. Röhl: „Widerspruchsbehörden und Sozialgerichte haben in der Regel die heutige Entscheidung abgewartet.

Künast: Hartz-IV-Reform könnte bis zu zehn Milliarden Euro kosten

Eine Neuregelung der rechtswidrigen „Hartz IV“-Sätze könnte den Staat nach Ansicht von Grünen-Fraktionschefin Renate Künast bis zu 10 Milliarden Euro kosten. Künast sagte am Dienstag in Berlin, die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer sauberen Berechnung der Regelsätze werde mit Sicherheit zu einer Erhöhung der Bezüge führen.

Besonders bedeutsam seien dabei die Sätze für die 1,8 Millionen betroffenen Kinder. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei nun in der Pflicht und müsse noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai eine Lösung finden, forderte Künast. Die Regierung solle sich nicht hinter dem Wahltermin verstecken. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mehraufwendungen für „Hartz IV“ im Bundeshaushalt dürfe es keine Steuerentlastung und keine Kopfpauschale im Gesundheitswesen geben, forderte Künast.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier bezeichnet das Urteil als „nicht ganz unerwartet“. Die Entscheidung zwinge den Gesetzgeber bis Ende des Jahres zum Handeln und veranlasse „uns gemeinsam“, neue Kriterien für die Findung der Regelsätze zu entwickeln, sagte Steinmeier am Dienstag in Berlin. „Das ist zeitlich anspruchsvoll.“ Er fügte hinzu: „Vor allem ist das eine Aufgabe der Bundesregierung und der sie tragenden Mehrheiten im Parlament.“

Linke nimmt Urteil mit Genugtuung auf

Die Linkspartei hat die höchstrichterlich festgestellte Verfassungswidrigkeit der „Hartz IV“-Sätze mit großer Genugtuung aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass die gesamte „Hartz IV“-Regelung der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip widerspreche, sagte Fraktionschef Gregor Gysi am Dienstag in Berlin. „Für alle Parteien, die daran mitgewirkt haben, ist das ein skandalöses Urteil“, fügte er hinzu.

Nicht die Linke müsse vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sondern die übrigen Parteien, folgerte Gysi. Er kündigte zugleich an, die Linkspartei werde „Hartz IV“ auch im Falle einer Aufstockung der Sätze weiter bekämpfen. Man werde gegen Sanktionen und den Zwang zur Aufnahme unzumutbarer Arbeit eintreten. „Wir werden gegen die Demütigung weiter ankämpfen müssen.“

Sozialverbände werten die Neuregelung der rechtswidrigen „Hartz IV“-Sätze lediglich als „ersten Schritt“ zu mehr Gerechtigkeit. Die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Kinderschutzbund, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und das Zukunftsforum Familie begrüßten am Dienstag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Höhere Kinderregelsätze lösten aber nicht die grundsätzlichen Systemmängel in der deutschen Familienförderung.

2,4 Millionen Kinder leben in Armut

Das System sei „insgesamt sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Kinderfreibeträge und Steuererleichterungen bevorzugten „nur gutverdienende Familien, während Sozialgeldbezieher nicht mal von der Kindergelderhöhung profitieren“. Mittlerweile würden mehr als 2,4 Millionen Kinder in Deutschland offiziell als arm eingestuft. Nötig sei also ein grundlegender Systemwechsel. (dae/ap/ddp/afp)

DerWesten

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Kommentare
09.02.2010
19:24
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von Honiglämmchen | #384

Wer tatsächlich meint, von HARTZ IV könnte man so bombig leben, dem steht es frei ab morgen es zu probieren. Wer wissen will, wie er noch morgen rausfliegt kann mich gerne fragen. Habe 100%ige Tipps. Und dann Feuer frei mit HARTZ IV. Natürlich erst ALG1 kassieren. Und was die real bezahlten Löhne und Gehälter angeht: statt hier auf noch ärmere Schweine einzuschlagen, sie zu diffamieren, wendet euch nach oben. Das ist die andere Richtung, eure Arbeitgeber, eure Chefs. Aber hier tummeln sich nur Alfreds. Im Unterhemd, mit zwei Leuten unter sich. Lest weiter eure größte Beklopptenzeitung und fabuliert den Käse den ihr dort versteht. Nur von den meisten Diskutanten hier verändert niemand die Welt, noch nicht mal im Allerkleinsten. Weiter saufen!

09.02.2010
19:11
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von buersche | #383

recht so dübel. wer meint das hartz4 so toll ist
und mehr bringt als sein job, der soll doch kündigen....den volksverhetzern hier forum empfehle
ich sichmal das grundgesetz durchzulesen....

09.02.2010
19:06
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #382

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

09.02.2010
19:05
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von belria | #381

@wimmel
Und zu # 327 weißt du eigentlich was dein Arbeitgeben zusätzlich für dich in die Rentenkassen einzahlt ca 600 Euro, für einen Hartzer werden 38 Euro eingezahlt, so nun rechne mal schön, wenn du kannst, unglaublich was hier einigige Blinde vom Stapel lassen.*

Letztendlich können diese 38 Euro doch auch eingespart werden.
Da unsere Renten immer weiter sinken und die zukünftigen Rentner wahrscheinlich in 20 Jahren sowieso maximal nur noch den Grundbedarf bekommen werden, macht es doch letztendlich keinen Sinn ob man dann seine reguläre Rente erhält, für die man Jahrelang malocht hat, oder den Hartz IV Regelsatz.

Die Politik zwingt die Unter- und Mittelschicht immer weiter in die Knie und alle machen mit.
Armes Deutschland!

09.02.2010
18:48
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von wimmel | #380

#325 Wir sind die Dummen ,
nur zu, der nächste wartet schon auf deinen Job, wie eingeschänkt können Menschen eigendlich denken, na ja einige wahrscheinlich gar nicht.
Und zu # 327 weißt du eigentlich was dein Arbeitgeben zusätzlich für dich in die Rentenkassen einzahlt ca 600 Euro, für einen Hartzer werden 38 Euro eingezahlt, so nun rechne mal schön, wenn du kannst, unglaublich was hier einigige Blinde vom Stapel lassen. ,

09.02.2010
18:27
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von FlyingEagle | #379

Hab heute nen Bild von einer der Familien gesehen, die da in Karlsruhe geklagt haben.

Er total verlebte versoffene Fresse, sie voll rund gefressen. Und die Kinder sahen auch nicht unterernährt aus.

Im Hintergrund. Ne schöne Couch, Flatsrceen-TV und zumindest Laminat auf dem Fussboden.

Mir sind fast die Tränen gekommen.

Ich kann da jeden verstehen (inklusive mich), der arbeitet geht, das es da einem die Zörnesröte ins Gesicht treibt.

Und die Klage in Karlsruhe hat natürlich auch der Steuerzahler bezahlt....

09.02.2010
18:18
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von FlyingEagle | #378

Ein Geschichte von nem Bekannten.

Er ist verheiratet und hat 2 Kinder. ER geht jeden Tag MALOCHEN in Wechselschicht für 1.500 € netto. Kindergeld kommt noch drauf. ABER als Hartz4-Empfänger würde er so das gleiche bekommen.

Hier wird oft von den niedrigen Löhnen gesprochen. Also ich finde nen Lohn von 1.500 € oder gar 2.000 € netto nicht wenig. Dürfte sogar über den hier geforderten Mindestlohn von 7,50 € liegen.

Aber sogar nen gut verdienender Familienvater, verheiratet, 3 Kinder... dürfte nicht das bekommen was hier manche Familien als Hartz4 abzocken.

09.02.2010
18:12
Blockierter Kommentar.
von miriam.lessmann | #377

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

09.02.2010
18:07
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von Wir sind die Dummen | #376

EIN SCHLAG INS GESICHT ALLER, DIE ARBEITEN


Morgen lasse ich mich kündigen, und geh dann zum Amt ....

09.02.2010
18:01
CDU dämpft Euphorie über Hartz-IV-Urteil
von FlyingEagle | #375

Die ersten Statements nach dem Urteil des BVfgG


Heinz aus Bottrop, verheiratet 3 Kinder:

Ey, das ist ja total klasse. Hab eh keinen Bock auf Maloche. Schlaf doch lieber aus und treff mich mit meinen Kumpels Mittags am Kiosk. Jetzt dürfte ja noch das ein oder andere Bierchen mehr rausspringen. Warum arbeiten? Dat Geld ist doch ok... muss ich mich doch nicht krumm machen für.

Petra aus Hamburg, alleinerziehende Mutter:

Es wird Zeit, das es mehr Geld gibt. Als alleinerziehende Mutter mit einem Kind bekommt man ja nicht soviel. Und will der Kleinen doch auch mal was gönnen.

Gülseren aus Berlin, verheiratet 5 Kinder:

Wir freu uns. Toll. Noch größere Haus in Anatolien und neuer Mercedes. Danke, danke Deutschland.

Peter aus Frankfurt, alleinstehend. Keine Kinder:

Als alleinstehender ist ja mal voll im Arsch gekniffen bei Onkel Hartz. Regelsatz plus Miete... gerade mal so 750 €. Zuwenig zum Leben, zuviel zum Sterben.


Ich denke die Reaktionen dürften gänzlich unterschiedlich ausfallen. Als alleinstehender oder auch gerade als alleinstehender mit einem Kind. Da reicht Hartz4 im Leben nicht aus.

Allerdings als verheiratete mit mehreren Kindern. Da ist die Unterstützung vom Staat tw. so groß... warum arbeiten gehen, wenn man inklusive Miete 2.200 € vom Steuerzahler bekommt und wenn man in Brot und Arbeit steht vielleicht 1.600 € netto? Plus zuzüglicher Leistungen, die man dann ja aber auch ohne Arbeit bekommt.

Fazit:

Es gibt Leute, die ruhen sich voll bequem auf Hartz4 aus und es gibt ganz sicherlich viele arme Schweine, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Und sogar arbeiten wollen.

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