Bundesregierung will Sorgerecht neu regeln
03.08.2010 | 10:22 Uhr 2010-08-03T10:22:00+0200
Karlsruhe/Bad Oeynhausen.Die Sorgerechtsregelung ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht will nun die Rechte unverheirateter Väter stärken. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung.
Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht für ledige Väter in ihren Reformüberlegungen bestärkt. Die Ministerin erklärte am Dienstag in Berlin, sie begrüße die Karlsruher Entscheidung, da sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte verschaffe. Ihr gehe es um eine Gesetzesreform, die die Rechte nichtehelicher Väter deutlich verbessere und ihnen Wege aufzeige, „wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können“. Ziel sei ein unbürokratisches Verfahren, „bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist“.
Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, dass sie bereits unmittelbar nach dem europäischen Urteil mit den Arbeiten an einer Neuregelung des Sorgerechts begonnen habe. Aus dem „parlamentarischen Raum“ lägen interessante und gute Vorschläge dafür vor. Es gehe jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen „und in die Feinausgestaltung einzutreten“. Die Ministerin erklärte: „Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt.“
Schwesig betont die Pflichten der unverheirateten Männer
Manuela Schwesig, stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende und Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung lediger Väter begrüßt. „Das Urteil stellt klar, dass die Erziehung von Kindern gleichberechtigt und partnerschaftlich übernommen werden muss“, sagte die stellv. SPD-Vorsitzende den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. Schwesig betonte zugleich aber auch die Pflichten der unverheirateten Väter. „Wir wollen aber auch, dass bei einer Trennung alle Rechte und Pflichten auch gleichberechtigt für ein Kind übernommen werden. Angesichts einer immer noch zu großen Zahl von Vätern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, ist dies nach wie vor ein großes Problem.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem zuvor am Dienstag veröffentlichten Beschluss das Sorgerecht lediger Väter gestärkt. Die jetzige Gesetzeslage, wonach ein Vater eines unehelichen Kindes das Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erlangen kann, sei verfassungswidrig, entschieden die Karlsruher Richter in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Ausschluss eines ledigen Vaters vom gemeinsamen Sorgerecht bei einem Veto der Mutter greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein.
Kläger aus NRW
Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Der Vater und die Mutter des Jungen hatten sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Seit seiner Geburt lebt das Kind im Haushalt der Mutter, hat aber regelmäßig Umgang mit seinem Vater. Die Mutter verweigerte eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Einen dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater Verfassungsbeschwerde ein.
Das Bundesverfassungsgericht änderte jetzt seine Rechtsprechung. Im Januar 2003 hatte Karlsruhe noch geurteilt, der Vorrang der Mutter beim Sorgerecht für ein nichtehelich geborenes Kind sei gegenwärtig noch verfassungsgemäß. Allerdings gab das Bundesverfassungsgericht schon damals den Hinweis, dass der Gesetzgeber die tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung beobachten müsse.
Elternrecht des Vaters stärker gewürdigt
Nach geltendem deutschen Recht erhielt der Vater nur dann das Sorgerecht für sein Kind, wenn die Mutter dem zustimmte. Verweigerte sie die Zustimmung, gab es bisher keine gerichtliche Überprüfung; Väter ohne Trauschein waren folglich chancenlos, das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass dies verfassungswidrig sei, denn damit werde unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eingegriffen. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigere, müsse dem Vater die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung eingeräumt werden, erklärte der Erste Senat jetzt. (ddp/apn/afp)
(AZ: 1 BvR 420/09 - Beschluss vom 21. Juli 2010)
23:01
Frage an andy99000
was genau ist in der Übergangszeit bis zum Gesetz zu tun? Gibt es Musteranträge/-schreiben ans Familiengericht?
Danke im vorrraus.
11:53
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11:50
Jetzt Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen !!!
So jetzt steht es fest. 1 BvR 420/09 Es ist Menschenrechtsverletzend und Verfassungswidrig den Vater eines Kindes von der Sorge auszuschließen. Die Übergangsregelung bis zum Gesetzesentwurf ist auch gleich mit beschlossen. Alle bisher nicht sorgeberechtigten, nichtverheirateten Väter können nun bei den Familiengerichten Anträge auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Das Verfassungsgericht hat ebenfalls noch eine Entscheidungsvorgabe mitgegeben. Es ist das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erteilen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Außer Frage, ein Kind braucht beide Eltern und dies entspricht in 99% aller Fälle dem Wohl des Kindes. Dort wo vergewaltigt worden ist, Väter Alkoholiker oder Drogenabhängig sind, gilt dies natürlich nicht.
Also wir 99% aller Väter die bisher diskriminiert wurden gehen jetzt zu den Amtsgerichten und kümmern uns jetzt um unsere Kinder wie es sich gehört. Oder wer will jetzt noch warten bis der Gesetzentwurf im Herbst und der Beschluss Frühjahr 2011 kommt? Am Ende einigen die sich nur auf die Antragslösung und nicht wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert auf die automatische Lösung, was so sicher wie das Amen in der Kirche wieder wegen Diskriminierung vom EGH verurteilt werden wird. Dann müssten wir Diskriminierten erstmal sowieso zum Amtsgericht.
Wer dann allerdings erst kommt stellt sich in der Schlange hinten dran, denn alle Papis die jetzt beantragen stehen auf der Liste ganz oben. Wer zu erst kommt malt zuerst.
ERSTER !!!!
Kinder wir kommen !!!
10:35
Das Urteil ist begrüßenswert, ein Automatismus für ALLE ledigen Väter jedoch nicht. Da das Sorgerecht ein Entscheidungsrecht ist (Schule, Medikamente, Wohnsitz etc.) sollte doch mindestens nachweisbar Voraussetzung sein, dass der Vater sein Kind kennt, im Alltag verlässlich Verantwortung für dieses übernimmt und an seine Entwicklung psoitiv und aktiv unterstützt. Bei Eltern, die hier keinen Kontakt und keine Kommunikationsbasis haben - und hier scheitert es keineswegs immer an der bösen Mutter - dürfte das automatische gemeinsame Sorgerecht wohl kaum dem Kindeswohl dienen. Welches Wohl hat ein Kind, wenn alle wichtigen Dinge des täglichen Lebens vor Gericht geklärt werden müssen? Hier muss die individuelle Situation der Familie berücksichtigt werden, bevor so eine weitreichende Enstcheidung getroffen wird.
07:52
Ich begrüße dieses dieses Urteil, nur leider nützt dass meinem Sohn überhaupt nichts!
Ich habe vor Jahren geklagt das sich der Vater um seinen Sohn kümmert!
Habe ihm das gemeinsame Sorgerecht angeboten, wollte dem Kindsvater den Sohn bringen und wieder abholen,( alles selbstverständlich auf meine Kosten)!!!
Er ist auch veruteilt worden, auf nicht Einhaltung der Besuchsregelung (250.000 Euro).
Hat alles nichts genützt!
Unser Sohn war ein absolutes Wunschkind!
Wollte ja keinen Zahlvater, nun leben ich schon seid Jahren mit ihm alleine, ohne jeden Kontakt zu seinem Vater.
So viel zu Vätern!!
Die gibt es nämlich auch!!!!
07:52
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18:19
Es ist zumindest ein Anfang, den das BVG nun gemacht hat. Ich habe den Tex im Original nicht vorliegen, es scheint jedoch, daß wieder ein nicht zu übersehendes „Hintertürchen“ für die von Haus aus besseren Menschen, die Mütter, geöffnet würde.
Das muß ein Ende haben!
Seit jeher hat sich niemand um das Elend der ledigen Väter gekümmert. Presse und Politik haben sich nur dann mit dem Thema beschäftigt, wenn Schlimmes u.a. auch aufgrund dieser unhaltbaren Zustände geschah.
In der Regel waren es dann immer die „bösen Männer“, die entweder nicht zahlten oder/und mit Mutter und Kind schlecht umgingen.
Wer hat je von den liebenden, hilflosen, mißhandelten, verzweifelten Vätern berichtet, die den Müttern, vom Gesetzgeber, der Justiz und Jugendämtern bis heute übelst behandelt werden?
Selbst jetzt wird dem Vernehmen nach erneut versucht ( Leutheuser-Schnarrenberger ) einen Grundstein für erneute Diskriminierung zu legen, indem zunächst das gemeinsame Sorgerecht gelten soll, das jedoch auf Antrag – (natürlich !?) nur der Mutter – dem Vater durch Gerichtsurteil wieder entzogen werden kann.
Wer erzieht ungeeigneten Müttern auf Antrag der Väter das Sorgerecht?
Mit Verlaub, diese ideologisch begründete Verfahrensweise ist wieder einmal schlicht Grundgesetzwidrig:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nicht gewußt, lieber Gesetzgeber?
14:55
Das is völlig wurtscht, ob die kinder ehelich, oder unehelich sind.
Wenn die Olle nach der Trennung meint, die gemeinsamen Kindern wären ihr Privateigentum und sich auch nur min. clever anstellt hat sie die ganze zum Wohle des kindes-Industrie incl. Gerichte hinter sich.
googlet unter:
Entsorgte Väter, unberechtigte Kindeswegnahme
ein Thema, das die waz, wie der Teufel das weihwasser scheut.
14:41
Tja, leider ist es selbst bei ehelichen Kindern äußert selten das der Vater gleichberechtigt behandelt wird. Es gibt zwar die gemeinsame Sorge, aber wie soll das umgesetzt werden wenn man als Vater seine Kinder nur alle 14 Tage für 2 Tage bekommt. Zahlen darf man(n) natürlich für die Kinder. Egal wie die häusliche Situation vorher war, egal wer sich wann und wie um die Kinder kümmerte und wer welchen Anteil am gemeinsamen Einkommen hatte! Richter in Deutschland sind zum Großteil immer noch der Ansicht das die Erziehung der Kinder die Aufgabe der Frau ist! Solange sich dieses denken nicht ändert, ist selbst die jetzt vom Verfassungsgericht geurteilte Rechtslage nur auf dem Papier gültig!
12:27
Für mich gab es gar keine Diskussion. Wir haben bereits in der Schwangerschaft das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt bestimmen lassen.
Warum sollte der Vater meines Kindes nicht die gleichen Rechte und Pflichten haben ?!