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BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich

23.06.2009 | 15:53 Uhr
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum "spickmich.de" erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internetforum «spickmich.de» erlaubt. Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation überwiege das Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es in dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Allerdings handele es sich um eine «Einzelfallentscheidung», die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei.

Spick Mich-Seite eines Oberhausen Gymnasiums. (Foto: Archiv)

Der Zivilsenat des BGH befand, die Bewertungen auf «spickmich.de» stellten «Meinungsäußerungen» dar, welche die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen. In solchen Fällen habe der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie etwa bei einem Eingriff in die Privatsphäre. Die von den Schülern abgegebenen Bewertungen seien «weder schmähend noch der Form nach beleidigend».

Die Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen war 2008 bereits in zwei Instanzen mit ihrer Klage gegen die Betreiber von «spickmich.de» gescheitert. Sie hatte geltend gemacht, die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Unterrichtsfächer in dem Schülerportal sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und verletze ihr Persönlichkeitsrecht. Die Pädagogin hatte für das Unterrichtsfach Deutsch von den Schülern eine Gesamtnote von 4,3 erhalten. (afp)

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Kommentare
24.06.2009
16:59
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von D.E.Satirnoscri | #18

Wetten, dass gut benotete Lehrer gut benotende Lehrer sind?
Erlaubt das Portal eine solche minimale Objektivitätsprüfung???
Gute Lehrer lehnen es längst ab, Kopf und Nerven für die Versäumnisse der Politik hinzuhalten, die sich u.a. in viel zu großen Klassen, fehlenden Arbeitszimmern für Lehrkräfte an den Schulen und dem Mangel an inhaltlich vorgeschriebener Fortbildung zeigen.
Manche gut benoteten Lehrer geben daher Gefälligkeitsnoten und ernten dafür: Wohlgefallen.
Sehr gute Lehrer aber würden in einen Benotungsstreik treten (sollen doch Arbeitgeber und Universitäten diese Drecksarbeit übernehmen) und sich ganz auf die Förderung ihrer Schüler konzentrieren.

24.06.2009
11:43
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von MatthiasSchneider | #17

Von TM: ...eine unmögliche Entscheidung. Der Verleumdung wird Tür und Tor geöffnet. Benotungen werden auf der Seite nach rein subjektiven Entscheidungen getroffen.

Wie objektiv sind denn Benotungen von Lehrern?

24.06.2009
06:24
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von FF | #16

@13

Kritik auf Augenhöhe ist aber für einen Schüler meistens nicht möglich, da die meisten Lehrer ja sogar Erwachsene Mitmenschen oder sogar volljährige Schüler, auf freiwilliger Basis in der Abendschule, als minderbemittelt sehe/empfinden.
Der Großteil der Lehrer ist absolut nicht kritikfähig, was weiß den schon ein normal Gebildeter.

Diese Einstellung musste ich Tag für Tag in der Abendschule, Berufschule, Realschulte etc. erfahren.

Sogar ein in der Nachbarschaft lebendes Lehrerehepaar, macht allen anderen Nachbarn das Leben schwer, versucht zu erziehen, fordert unnsinige unrechtmäßige umbauten an gemeinsamen Garagenhof.

Und man glaube es kaum konstruktive Gespräche sind gar nicht möglich.

Meine Erlebnisse und Erfahrungen erzeugen den Eindruck, daß der Großteil der Lehrer (nicht alle)dem gesellschaftlichen Lehrerbild der 50er u. 60er nachweinen, man möchte halt daß alle vor Ehrfurcht erbeben, wenn ein Lehrer den Raum betritt. Was der Lehrer sagt ist Gesetzt und der Berufstand würde nicht genug gewürdigt.

Solche Leute sind Kritik nicht gewohnt, geschweige denn können diese verarbeiten.

23.06.2009
20:31
Blockierter Kommentar.
von Matthias.Kiesel | #15

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

23.06.2009
20:29
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von ehemaligerSPDwähler | #14

Ich bin dafür das ALLE Berufsgruppen beurteilt werden können............. auch RICHTER UND RECHTSANWÄLTE , das wäre ein Fressen fürs Volk in dessen Namen die Richter urteilen und die Rechtsanwälte die alle für unschuldig befinden ....egal was sie getan haben !!!!!

23.06.2009
18:45
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von RobinChildhood | #13

#12 FF
Gegen Kritik auf Augenhöhe, quasi von Angesicht zu Angesicht habe ich überhaupt nichts. Ihr Vorschlag klingt fair und objektiv.
Ich habe nur in meiner langen Tätigkeit als Lehrer an einer Hauptschule festgestellt, dass die Bewertungskriterien der Schüler sich innerhalb von nur 10 Jahren erheblich ändern.
Lehrer, die Leistung einfordern und versuchen, Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten, die gute Noten nicht verschenken werden selten positiv gesehen.
Nach 10 Jahren aber, legen diese Ex-Schüler ,nun mit den Erfahrungen ,die sie inzwischen in der Berufswelt gemacht haben, völlig andere Maßstäbe an.
Der strenge Lehrer, der ihnen den Wert von Bildung vermittelt hat und ihnen ein ordentliches Wissen mit auf den Weg gegeben hat, steht plötzlich in einem ganz anderen Licht da, während der Kollege, der häufig Videos (nicht zum Thema!)
einsetzte, über viele Dinge hinwegsah und seine Noten am Schuljahresende auswürfelte( 1-3), plötzlich von den jungen Erwachsenen als Lusche tituliert wird. (O-Ton: Klassentreffen)
So viel nur zum objektiven Wert von spick mich.

23.06.2009
17:47
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von FF | #12

Ich habe freiwillig für unsere Azubis einen Bewertungbogen erstellt, mit diesem können Sie die Ausbildungszeit in meinem Bereich und meine Person bewerten.

Die Azubis und ich füllen gleichzeitig die Bewertungen füreinander aus, der Azubi macht das natürlich auf freiwilliger Basis.

Ich möchte evtl. Defizite verbessern und sehen wie der Azubi mich und meine Ausbildungsmethoden wahrnimmt, das bedeutet natürlich auch eine Bewertung meiner Person.

Lehrer die nun entrüstet sind, haben doch nur Angst um die von Gott gegebene schulische Allmacht.

So ein bischen Selbstkritik und Reflektion täte einigen Lehrer schon gut und da bringt es nix offen zu kritisieren, da Lehrer am längeren Hebel sitzen und selten Kritik konstruktiv aufnehmen.
Egal ob die Kritik vom Schüler, Eltern, Nachbar oder sonstwem kommt.

23.06.2009
17:46
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von Vlad II. Dracul | #11

-|-

in dem das unentschuldigte Fehlen von Schülern veröffentlicht wird

Klasse Idee!

Genauso wie die Beurteilung von Lehrkräften, sowas hab ich damals immer vermisst.

Na dann.

23.06.2009
17:29
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von teachersreturn | #10

Eigentlich sind mir Denunziationen ja zuwider( volle Zustimmung #6 spock ), aber ich bin es leid, dass meine Berufsgruppe einmal mehr als Prügelknabe, ohne Schutz auf Wahrung der Privatsphäre, herhalten muss.
Da passt es ja bestens:
Wir, Kollegen dreier Haupt- und zweier Realschulen prüfen zur Zeit, zusammen mit zwei Rechtsanwälten, die Einrichtung eines Internet-Portals, in dem das unentschuldigte Fehlen von Schülern veröffentlicht wird. Da das belegbare Fakten sind, kann man hier nicht von Rachebewertungen sprechen.(Objektiver geht es ja wohl nicht). Einen Namen haben wir schon dafür :-)
Entweder verstehen Schüler diese Maßnahme als modernes pädagogisches Konzept ;-) oder zukünftige Ausbildungsbetriebe werden uns für diesen Dienst sehr dankbar sein:-)
Die juristische Durchsetzbarkeit dürfte nach dem heutigen Urteil das geringste Problem sein.
Schaun mer mal ;-))

23.06.2009
17:19
BGH billigt Benotung von Lehrern bei Spickmich
von r.kant | #9

Gutes Urteil!

Damit kann man guten und engagierten Lehrern zu zusätzlicher Motivation verhelfen und die vielen unfähigen, faulen Lehrer auch mal nach aussen auf ihre Defizite hinweisen.

Vielleicht denkt der eine oder andere Lehrer dann mal über eine Weiterbildungsmassnahme nach oder seine Vorgesetzten sorgen für eine Versetzung auf einen angemessenen Posten, z.B. als Hausmeister.

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