Berlin beschreibt die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung
28.12.2011 | 16:42 Uhr 2011-12-28T16:42:00+0100Berlin (dapd). Nach Verstreichen der Frist zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung rechnet das Justizministerium vorerst nicht mit einer Abmahnung durch die Europäischen Kommission. Strafzahlungen stünden "nicht unmittelbar" an, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch in Berlin. Die Regierung habe der Kommission fristgerecht am Dienstag eine "abgestimmte Stellungnahme" übermittelt. Zum Inhalt des Schreibens wollte sich die Sprecherin nicht äußern.
Die Bundesrepublik hätte bis Mittwoch eine Vorgabe der Kommission umsetzten müssen, wonach die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden soll. Die Regierung ist bei dem Thema jedoch weiterhin uneins. Während Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf eine weitgreifende Lösung drängt, plädiert Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Telekommunikationdaten nur anlassbezogen gespeichert werden sollen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass das Problem gelöst werden kann. Die Kanzlerin habe keinen Zweifel, dass es gelingen werde, die Vorgabe der EU umzusetzen, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Haltung der Justizministerin kritisiert. Durch das von Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte Quick-Freeze-Verfahren würden den Ermittlungsbehörden nur Kommunikationsdaten des "Nachtat-Verhaltens" zur Verfügung stehen, hieß es in einer Mitteilung des BDK. Das reiche nicht zur beweiskräftigen Dokumentation von Straftaten in späteren Hauptverhandlungen.
Die Linke-Bundestagsabgeordnete Petra Pau warnte dagegen vor einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Mit der Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten stelle der Staat alle Bürger unter Generalverdacht, sagte die Innenexpertin am Mittwoch in Berlin. Damit stehe "der demokratische Geist des Grundgesetzes Kopf". Bei einer Speicherfrist von sechs Monaten müssten in Deutschland rund 60 Milliarden Datensätze gespeichert werden. "Ein Sack Flöhe hüten ist leichter", sagte Pau.
dapd
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