Beifall für Til Schweigers Wutrede gegen Sex-Täter
03.02.2011 | 15:29 Uhr 2011-02-03T15:29:00+0100
Essen. Für seine Wut-Rede über den Umgang mit Sex-Tätern erntet Til Schweiger von Opferorganisationen Beifall. „Der Täter bekommt seine Therapie bezahlt, die Opfer und ihre Angehörigen müssen um jeden Cent kämpfen“, klagt auch der Vater eines Mordopfers.
Til Schweiger hat durch seinen wütenden Ausbruch in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz eine Debatte neu befeuert, die schon lange schwelt. „Deutschland ist eine Tätergesellschaft“, klagte der Schauspieler, selbst Vater von vier Kindern. Alles konzentriere sich auf die Täter, niemand gehe mit dem Opfer um. „Das ist deutsches Gutmenschentum, das mich ankotzt“, schimpfte Schweiger.
Seine Wut können die Mitarbeiter der Beratungsstelle „Wildwasser“ in Bochum gut verstehen. Sie betreuen Mädchen und Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. „Herr Schweigers Reaktion ist toll“, sagt eine Beraterin. „Deutschland ist eine Tätergesellschaft, da braucht man sich nur die Gesetzgebung anzuschauen. Da liegt Vieles im Argen.“ Es beginne damit, dass das Opfer ein Glaubwürdigkeitsgutachten vorlegen müsse. „Das ist eine Demütigung für die Betroffenen.“ Diese hätten oftmals ihre Gefühle abgespalten, sodass sie häufig durch das Raster des Gutachters fallen würden. Zudem müssten die Opfer eine detaillierte Beschreibung der Tat ablieferen und diese zeitlich eingrenzen. Das sei vor allem für Frauen mit geistigem Handicap oftmals nicht möglich. „Die können sich eine Anzeige gleich sparen“, sagt die Beraterin.
„In unserem Land wird deutlich mehr für die Täter als für die Opfer getan“, bestätigt Helmut K. Rüster, Sprecher der Opferschutz-Organisation „Weißer Ring“. Die Resozialisierung des Straftäters sei als klares Ziel vorgegeben. Das Opfer sei dagegen komplett auf sich allein gestellt. „Vor allem die psychischen Schäden werden kaum gewürdigt“, sagt Rüster. Dabei sei es enorm wichtig, dass den Betroffenen so schnell wie möglich geholfen werde, damit sich die Probleme nicht verfestigen. Die psychologische Betreuung müsste dringend ausgebaut werden, fordert der Weiße Ring.
„Opfer und Angehörige müssen um jeden Cent kämpfen“
Auch Bernhard Karl vom Verein „Opfer gegen Gewalt“ stimmt Til Schweiger ohne Zögern zu. Der Täter bekomme seine Therapie automatisch bezahlt, die Opfer und ihre Angehörigen müssten dagegen um jeden Cent für eine Behandlung kämpfen. „Ist ja klar, warum: Die können nicht gefährlich werden“, sagt Karl und lacht bitter. Der Münchner hat vor 16 Jahren seine Tochter verloren. Die 18-jährige Stephanie wurde auf offener Straße erwürgt - von einem Mann, der mehrfach wegen Vergewaltigung angezeigt, aber nicht verurteilt worden war. Die Eltern gründeten kurze Zeit später eine Opferschutzorganisation, die inzwischen Betroffene in ganz Deutschland betreut.
Sie haben dutzendfach erlebt, was grausame Verbrechen mit den Menschen machen. „Die Welt bleibt plötzlich stehen. Sie können sich um nichts mehr kümmern, nicht einmal mehr essen“, beschreibt Karl den Schockzustand nach der Tat. Viele Opfer und Angehörige werden krank und verlieren ihren Job. Sie seien oft jahrelang nicht mehr arbeitsfähig und lebten am Existenzminimum, so Karl. Beim Täter sei meistens nichts zu holen. Die Folge: Die Betroffenen würden im Kosten-Gezerre zwischen Krankenkassen und Versorgungsämtern aufgerieben. „Da kommt man sich wie ein Bettler vor“, klagt Karl.
Bis zu 15 Jahre auf Entschädigung gewartet
Das ist auch die Erfahrung des Weißen Rings. Die meisten Opfer wüssten noch nicht einmal, dass ihnen laut Opferentschädigungsgesetz etwas zustünde, sagt Rüster. Lediglich rund zehn Prozent der Betroffenen stellen einen Antrag. Die Opferschutz-Organisation verlangt daher, dass Kriminalitätsopfer schon bei der Anzeigen-Aufnahme bei der Polizei über ihre Ansprüche aufgeklärt werden. Doch selbst dann liege vor ihnen noch ein juristisches Tauziehen. „Sie müssen nachweisen, dass sie Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriffs geworden sind“, sagt Rüster. Dem Weißen Ring würden Fälle vorliegen, wo Opfer schwerer Straftaten bis zu 15 Jahre auf eine Entscheidung über die Entschädigung warten mussten.
Verbesserung habe es dagegen im Strafrecht gegeben, sagt Rüster. „Der Straftäter hat schon seit langem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, der vom Gemeinwesen bezahlt wird.“ Das Opfer stand dagegen ohne Schutz da. Vor Gericht sei es wie ein Beweisstück behandelt worden. Erst seit 2004 sei es möglich, bei Sexualdelikten und versuchter Tötung einen Opferanwalt zu nehmen, der ebenfalls bezahlt werde. Mit der Zeit wurde dieser Anspruch auch auf die Hinterbliebenen und andere schwere Straftaten ausgeweitet.
„Wenn der Mörder deines Kindes entlassen wird, ist das ein Schlag ins Gesicht“
Doch die Verfahren dauerten viel zu lange, im Schnitt zwischen fünf bis sechs Jahren bis zum Urteil, klagt Karl. Das sei für die Opfer eine unendliche Zumutung. Auch die Entlassung eines gefährlichen Straftäters sei für Angehörige kaum nachvollziehbar. „Wenn der Mörder deines Kindes nach zwölf Jahren wieder entlassen wird, ist das ein Schlag ins Gesicht“, sagt Karl.
Von einer Meldepflicht für Sexualstraftäter, wie sie Schweiger bei Lanz gefordert hat, hält Karl jedoch nichts. „Da kann es immer wieder zu Verwechslungen kommen“, sagt er. „Auch besteht die Gefahr, dass die Täter in den Untergrund getrieben werden.“ Und an eine Sache glaubt der Vater eines Mordopfers trotz allem: an die Möglichkeit, dass ein Täter sich vielleicht wieder in die Gesellschaft eingliedern könnte. „Und daran ist nicht mehr zu denken, wenn er erst einmal im Internet am Pranger steht.“
20:52
haha auge um auge???
also ehrlich ich bin betroffen und ich würde lügen
wenn ich nicht jede nacht darüber träumen würde ihm das anzutun was er mir angetan hat ;)
aber glaubste wirklich man hat den mum dazu
ich bin eher durch den vorfall ein verschrecktes huhn und habe angst vor dem augenblick wo ich ihn irgendwann mal zufällig sehe also
das auge um auge ist eher lächerlich
20:45
den opfern nützt des nicht WESENTLICH
aber wenn wir ihnen anzeigen wollen wir opfer
das wir möglichst viele vor der wiederholungstat schützen wenn aber das ausbleibt weil er nur 10 jahre bekommt und dann fröhlich weiter machen kann hat eine anzeige in dem sinne kein SINN
20:41
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20:29
DIe Möglichkeit zu harten Strafen gibt es, und sie wird in der Rechtspraxis auch genutzt. Dass Wiederholungstäter verfrüht wieder frei kommen, ist die absolute Ausnahme und in der Regel solchen Geniestreichen wie dem des EuGH zu verdanken - speziell dieser dürfte aber kein Dauerzustand bleiben, da die Sicherheitsverwahrung ja grundsätzlich rechtmäßig ist.
Was mich aber hier ein wenig wundert ist, dass hier die Tätergesellschaft angeprangert wird und nur über die Strafen für die Täter geredet wird. Über die Opfer redet keiner. Die haben m.E. doch herzlich wenig davon, wenn jemand 5 Jahre länger oder meinetwegen auch für immer und ewig im Bau sitzt. Das ist auch überhaupt nicht das Problem. Das Problem ist doch, dass sich keiner um die Opfer kümmert. Und da helfen auch noch so harte Strafen nichts, auch kein Internetpranger oder dergleichen.
20:25
@ Ziviler Ungehorsam:
Da kann ich nur zustimmen: Gerade weil ich KEINE Anhängerin von Selbstjustiz bin, halte ich eine strengere Rechtsprechung (nicht eine Verschiebung der Beweislast!) für unerlässlich. Der Staat nimmt zu Recht das Gewaltmonopol für sich in Anspruch . Aber er muss dann auch den Bürgern, von denen er erwartet, dass sie das akzeptieren, zeigen, dass er es vernünftig nutzt, um ihnen Schutz, Sicherheit und - im Falle eines Verbrechens - Genugtuung zu verschaffen. Vor allem wenn man nicht will, dass der Täter körperlich bestraft wird.
Wenn der Mörder eines Kindes nach wenigen Jahren schon das Gefängnis verlässt, muss sich niemand wundern, wenn die Eltern des Opfers schon mit dem Baseballschläger auf ihn warten...
Das ist sicher nicht richtig, aber nachvollziehbar.
20:18
das ist es eeben die strafe oder der schutz nach dem ereignis sexualstraftat ist so minimal
das es sich nicht lohnt zur polizei zugehen sich der HÖLLE aussetzen zu lassen und man darf nicht vergessen vor gericht musst du diesem schwe** gegenübersitzen du muss ihm voller eckel in die augen sehen und wut und trauer und angst mischen sich in dir und lassen deinen körper zum stotterndem kleinen kind aussehen
es hört sich mega dramatisch an aber es ist so horror so viele gefühle auf einen moment machen ein ganz ganz krank ... viele meinen sie sind die absoluten profis auf diesem gebiet ja klar hört sich ja auch super an wenn man das so trocken runter rasselt
aber die opfer vergessen das thema nicht so schnell wie die unbetroffenen heute sprecht ihr drüber und morgen? vergessen oder ignoriert?
die opfer? weinen haben wutausbrüche übrigens ein klares krankheitsbild bei sexualopfern
wegen den gefühlen die so massenhaft auf ein einprasseln
ihr solltet einmal in so einer hilfe organisation arbeiten ihr werdet unterlasten auch leiden den wenn sich die opfer öffnen und es erzählen fällt jeder in mitleid an sich mit dem opfer zu schämen ich weiß wovon ich rede und es ist für ich eine schande wie ihr zärtlich über den päderasten sprecht und uns alle rechte aberkennt
du bist deutschland vielen dank fühl mich mega beleidigt
um das klar stellen ich bin nicht für entmannung oder kopf ab strafen sondern für klare schutzbekenntnise um alle kinder vor WIEDERHOLUNGSTÄTERN zu schützen
19:59
wie bitte ?
also bist du der meinung der darf da raus späzieren und unsere kinder vergewaltigen ?
also ist ja wohl die höhe
das sind straftäter die komplette familien zerstören
eine krankheit (oder mehrer) hervorrufen
ich finde das unverschämt was sich nicht opfer meinen eine meinung die sie sich durchaus nicht bilden können zu bilden
wenn man nicht zu verlieren hat (kinder frau
u Ä) das ist ein schmerz der nie vergeht
und so fremdschämend das man der meinung ist so ein perverser mehr rechte hat ein freies leben zu führen als ein kleines kind
FRECHHEIT
19:59
#42 von WlenaW. Ich hoffe Sie finden einen guten Weg damit fertig zu werden und gute Freunde die Sie dabei begleiten.
kinder ewigen schaden .....irreparabel !!!!!!! straftäter 10 jahre haft ... Das ist leider die traurige und für die Betroffenen zu Recht nicht aushaltbare Realität. Anscheinend vergessen die meisten Kommentatoren hier, das der Opferschutzbund explizit immer wieder darauf hinweisst, das die Opfer in der Regel mit ihren Traumatas und den Therapiekosten alleingelassen werden, während die Täter ein Rundumpaket vom Staat zu Verfügung gestellt bekommt. Und für mich sind die Strafen bei Sexualdelikten - auch speziell bei Kindern - defintiv zu niedrig. Sexueller Missbrauch ist, selbst wenn die Opfer überleben ein seelisches Tötungsdelikt. Und soltte auch als Mord bestraft werden. Ich akzeptiere dabei auch keine Rechtfertigungen wie schlechte Kindheit, Frust am Arbeitsplatz ( da kommt mir die Galle hoch) oder Suff. Die Erfahrungen zeigen, dass die Rückfallquoten gerade bei Sexualdelikten hoch sind. Und wenn man dann noch ein katholischer Geistlicher ist, passiert diesen Kretins ausser einer Versetzung fast gar nichts.
Ich bin nicht für die Rübe-ab-Propaganda. Aber aufgrund der üblichen Rechtsprechung wüsste ich auch nicht ob ich mich überhaupt an die Rechtsorgane wenden würde, wenn es mir oder jemanden aus meiner Familie passieren sollte. Da denkt man schon über andere Wege nach und der Fall Bachmeier kommt wieder in Erinnerung..
19:53
@ 50 dieser Olaf H. hat er etwa noch rechte?? Ja so einer muss von offizieller Stelle die Menschenrechte aberkannt werden
Im gegensatz zu dem habe ich keine unschuldigen Menschenlebem auf dem Gewissen
19:49
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. (Zitat von Benjamin Franklin)
Absolute Sicherheit vor Straftaten gibt es auch nicht in einem Polizeistaat, aber der wird hier scheinbar für Gewalttaten von einigen gefordert. Wie schnell die Menschen ihr Rechte über Bord werfen für eine vermeintliche Sicherheit.
Klärt lieber eure Kinder auf; bringt ihnen bei auch mal NEIN zu Erwachsenen zu sagen; zeigt ihnen, dass sie wirklich mit allen Problemen zu euch kommen können... dann habt ihr mehr erreicht, als wenn eine Hexenjagd ausgerufen wird.
Und noch mal ganz wichtig: ein rechtsstaatlicher Umgang mit einem Straftäter oder Verdächtigten schließt nicht aus, dass sich die Gesellschaft auch um das Opfer kümmern kann. Die beiden Themen haben grds. nichts miteinander zu tun.
Meiner Meinung nach ist die Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte, aber der EuGHMR hat sie ja grds. akzeptiert... aber er hat kritisiert, dass in Deutschland die Abbüßung der Strafe und die Sicherungsverwahrung z. T. in der gleichen JVA durchgeführt werden... wenn schon Menschen die Freiheit nehmen, dann doch bitte mit Therapie und der Chance, dass sie evtl. auch nur als alte Menschen, noch mal in Freiheit können.