BAG hebt “Emmelys“ Pfandbon-Kündigung auf
10.06.2010 | 15:58 Uhr 2010-06-10T15:58:00+0200
Erfurt.Die als „Emmely“ bekannte Kassiererin Barbara E. kann an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hob ihre Kündigung auf. Sie hatte Leergutbelege unerlaubt für sich eingelöst.
Sieg für „Emmely“: Das Bundesarbeitsgericht hat die sogenannte Bagatellkündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons aufgehoben. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt. Der Supermarkt muss die vor zwei Jahren entlassene 52-jährige Berlinerin wieder beschäftigen, wie der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Burghard Kreft, am Donnerstag erklärte.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin hatten die Kündigungsschutzklage der Frau abgewiesen. Die unter dem Pseudonym „Emmely“ bekanntgewordene Kassiererin Barbara E. war nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit bei der Kette Kaisers-Tengelmann fristlos entlassen worden. Der Filialleiter hatte ihr zwei nicht zuzuordnende Leergutbons mit Datum 12. Januar 2008 gegeben, damit sie verbucht würden, wenn sich der Besitzer melden würde.
Zehn Tage später löste sie zwei Bons mit demselben Datum im Wert von 82 und 48 Cent beim Einkaufen ein. Nach deren Herkunft befragt, erklärte sie, sowohl ihre Töchter hätten Zugang zu ihrem Portemonnaie als auch eine Kollegin. Der Arbeitgeber kündigte ihr am 22. Februar 2008 fristlos, weil sie schwerwiegend gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe.
Hohes Maß an Vertrauen erworben
Dagegen stellte das Bundesarbeitsgericht fest, der Vertragsverstoß der Kassiererin sei zwar schwerwiegend. Es sei aber nur als „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ anzusehen. „Er berührte den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet.“
Für die Kassiererin sprach laut BAG, dass sie schon drei Jahrzehnte „ohne rechtlich relevante Störung“ bei dem Unternehmen beschäftigt war. Sie habe ein hohes Maß Vertrauen erworben. Dieses könne „durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden“. Bei der Abwägung des Falls fiel auch die „vergleichsweise geringfügige Schädigung“ des Betriebs ins Gewicht. Laut BAG hätte eine Abmahnung genügt.
„Sprachlos vor Glück“
Barbara E. zeigte sich „sprachlos vor Glück“. Ihr Anwalt Benedikt Hopmann sagte, das BAG habe einen Schlussstrich unter die ungerechte Rechtssprechung bei Bagatellkündigungen gezogen. Die Anwältin der Gegenseite, Karin Schindler-Abbes, kritisierte, mit dem Urteil werde strafbares Verhalten von Arbeitnehmern im Einzelhandel gerechtfertigt.
Ein Komitee „Solidarität mit Emmely“ aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen hatte nach der Kündigung zu Protestaktionen und Kaufboykotten aufgerufen. Ihre Vermutung: Mit der Maßnahme sollte eine engagierte Gewerkschafterin kalt gestellt werden. Ende 2007 hatte die Kassiererin als einzige der 36 Beschäftigten an drei Streiks im Einzelhandel teilgenommen.
Die Gewerkschaft ver.di lobte die BAG-Entscheidung. Sie mache deutlich, welch hohen Stellenwert eine saubere Interessenabwägung habe. „Es ist tatsächlich überhaupt nicht darstellbar, jemanden wegen des Verdachts, Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst zu haben, vor die Tür zu setzen, der 31 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet und sich in dieser Zeit nichts hat zuschulden kommen lassen.“ (apn)
19:46
hallo ente, ganz schön hass und frust in ihrem beitrag. woher rührt das, sie tun mir leid.
10:22
32 duck16
Ihre hohen moralischen Ansprüche ehren Sie .
Aber wo waren Ihre wütenden Commentare zu den corrupten Mangstern und Bankstern die unser Geld verscherbeln ?
Kann es sein das Sie mit verschiedenen Maßstäben meßen ?
06:32
Die Kassiererin beging keine Straftat, sondern verstieß gegen eine Betriebsvereinbarung!
Tatsache ist nun mal, dass die zurückgegebenen Pfandflaschen sich bereits im Bestand der Filiale befanden und somit auch über die DPG (deutsche Pfandsystem GmbH) abgerechnet wurden.
Liegengelassene Pfandbons müssen m.E. nach Ladenschluss vernichtet werden, ein Kunde, der Tage später den Verlust meldet, hat halt Pech gehabt, zweifellos kann der Bon dann nicht mehr zugeordnet werden.
Sollte das Unternehmen den Pfand für sich verbuchen, handelt es sich hier um gewerbsmäßigen Betrug, da eine Doppelabrechnung vorliegt!
Zu den Folgen des Urteils:
Ich gehe davon aus, dass die Frau dennoch ihren Arbeitsplatz verliert, da das Vertrauensverhältnis nachhaltig BEIDERSEITS gestört ist. Allerdings wird man sich vergleichen, wobei eine hohe Abfindung fällig wird. Auf Grund der langen Betriebszugehörigkeit sind hier 15 Monatsgehälter realistisch. Außerdem hat die Frau, da die Kündigung unwirksam ist, Anspruch auf Nachzahlung ihres Gehalts seit ihrer Kündigung!
Dies hätte sich Tengelmann sparen können. :-))
01:35
Meine Mitnehmliste für morgen:
-Kopierpapier
-Kaffee und Filter
-Leer-CDs
-Briefmarken
alles unter 25 EUR, dann passiert mir nix - es muß ja erst abgemahnt werden.
01:06
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
23:46
@flyingeagle:
Ehrlich? Sicher? Ich hab auch schon negative Sachen über Feinkost Albrecht gehört... Whatevr - im Endeffekt haben sie alle Dreck am Stecken, ob Aldi oder Lidl, Tengelmann oder Edeka, Rewe oder hassenichjesehn...
Was die Manager und Bankster damit zu tun haben, ist ganz einfach: auch diese Leute haben Menschen um ihr Geld betrogen - und das im GANZ großen Stil. Sie haben teilweise ganze Firmen in den Sand gesetzt oder zumindest in Insolvenznähe getrieben. Aber diese Menschen werden freilich nicht gekündigt - geht ja auch nicht, sind ja die Chefs - sondern kriegen noch eine fette Abfindung, für die Menschen wie Sie (sofern Sie dieser Kaste nicht angehören) ich und Emmely mehrere hundert Jahre knochenhart arbeiten müssten...
23:06
#10 #30
richtig
Kündigung ohne Grund-hätte das erste Gericht schon feststellen müssen
22:58
#10 #30
richtig.
die Kündigung ohne Grund hätte schon das erste Gericht feststellen müssen.
22:46
Ich bin wirklich schockiert über dieses Urteil und mein Rechtsempfinden wurde völlig auf den Kopf gestellt.
Diese Frau hat gestohlen, deshalb ist eine Kündigung völlig gerechtfertigt! Es ist doch vollkommen egal, wie hoch der Betrag ist. Ich möchte weder, dass mir 50,00 € noch 0,50 € aus dem Portmonnaie geklaut werden.
Hinzu kommt, dass man bei ihr als Kassiererin nochmal andere Maßstäbe ansetzen sollte!
Diese Urteil bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder Arbeitnehmer, der 30 Jahre im Unternehmen ist, geringwertige Gegenstände (Bagatellen) mitnehmen darf!
So ein Unsinn!!!
22:07
Die Berichterstattung der WAZ ist nicht sachgerecht. Es gibt keinen Lebensmitteleinzelhändler, der MILLIARDEN Gewinne macht.
@3 Hier mal die Adresse für Leute mit Verstand:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14385&pos=0&anz=42