BA verteidigt "Observation" von Hartz-IV-Empfängern
04.06.2009 | 13:09 Uhr 2009-06-04T13:09:00+0200
Essen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verteidigt ihre Regelung, bei Verdacht auf schwerwiegenden Leistungsmissbrauch Hartz-IV-Empfänger zu observieren. Es sei die Pflicht der Behörde, solchen Fällen nachzugehen. Die BA hatte die Anweisungen für solche Kontrollen verschärft.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg hat die Aufregung um das Observieren von Hartz-IV-Empfängern als unbegründet zurückgewiesen. Die Bild-Zeitung hatte berichtet, dass Leistungsempfängern im Fall von Betrugsverdacht mit einem Katalog von Maßnahmen zuleibe gerückt werde.
„Das ist absolut nichts Neues”, sagt BA-Sprecherin Anja Huth dieser Zeitung. „Die Bundesagentur ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, gegen den Missbrauch von Leistungen vorzugehen.” Das einzig neue sei, dass die Regelungen, die bisher empfehlenden Charakter hatten, erstmals in einer Dienstanweisung zusammengefasst wurden. „Dazu hat uns der Bundesrechnungshof schon 2008 verpflichtet, dem unsere bisherige Praxis nicht verbindlich genug war.”
Observationen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Zum Reizthema Observation, das für viel Aufregung sorgt, empfiehlt die BA einen Blick in den Text der Dienstanweisung. Tatsächlich steht dort eindeutig: „Die Durchführung von Observationen durch Außendienstmitarbeiter ist grundsätzlich unzulässig.” Der Leistungsträger, also das jeweils zuständige Jobcenter, müsse in besonderem Maße den „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit” wahren.
Nur bei Verdacht auf „schwerwiegenden Leistungsmissbrauch” und wenn eine „anderweitige Aufklärung nicht möglich ist”, können Außendienstmitarbeiter dazu übergehen, den Hartz-IV-Empfänger auch geheim zu beobachten. Huth: „Dabei müssen wir auch anonymen Anzeigen nachgehen” - ein Vorgehen, wie es ähnlich auch Finanzbehörden an den Tag legen, wenn sie anonym Hinweise auf Steuerhinterziehung erhalten. „Aus unserer Sicht ist die ganze Aufregung künstlich”, zieht Sprecherin Anja Huth ein Resumee.
23:25
Eine sehr große Zahl der Hartz IV Empfänger hat keine Lust zu arbeiten, denn wer steht schon morgens auf wenn er sein Geld ja schon verdient hat. Beispiel: ein Ehepaar mit 3 Kindern kommt inkl. Mietzuschuß auf fast 2200 Eur netto im Monat, welcher Handwerker, der täglich seiner Arbeit nachgeht, kann da mithalten. Wenn die Bevölkerung wüsste, wie das Sozialschmarotzertum funktioniert, dann wäre das Geschrei groß. Sicherlich ist es für Einzelpersonen teilweise schwer, aber ich kenne zig Leute, die durch Schwarzarbeit fast 2000 Eur netto in der Tasche haben und regelmässig Urlaub machen und sich vieles gönnen, was andere Leute nicht können.
Empfehlung an die Politiker: Augen auf bei Sozialmißbrauch.
10:16
Von der Erschaffung eines Feindbild.
die Zeitung mit den vier großen Buchstaben macht es schon seit Jahrzehnte vor und zu viele nehmen sich daran ein Beispiel. Wer die Artikel über Hartz4 Empfänger liest dem wird ein Bild gezeichnet von einem Menschen der auf Kosten des Steuerzahlers ein schönes Leben führt. Es wird eine Musterfamilie präsentiert die in allen erdenklichen Medien hoch und runter beetet dass sie doch super auskommen mit H4 dabei aber nur die halbe Wahrheit erzählen. Und passend dazu präsentieren die Medien jedes Jahr mindetens einen Fall von schlimmer Sozialschmarotzerei wenn Beispielsweise jemand seine Bezüge hier kassiert aber 360 Tage des Jahres auf einer sonnigen Insel verbringt.
Natürlich gibts die schwarzen Schafe unter den H4 Empfängern, aber die gibts auch unter allen Anderen vom kleinen Angestellten bis zum Konzernchef. Nur, dank mediengestützer Hetze ist dieser verallgemeinernden Denkweise einfach nicht beizukommen.
10:02
arbeiten gehen, dann hat man das Problem nicht....
und JA, ich kenne den Arbeitsmarkt (und zwar definitiv besser als jeder andere hier) und seine Möglichkeiten. Und zumindest für motivierte und körperlich leistungsfähige Menschen gilt immer noch: Wer Arbeit will, findet auch welche.
und jetzt dürfen die sozialschmarotzer wieder über die böse, ungerechte Gesellschaft schimpfen, die ihnen nicht genug Geld schenkt (das andere Menschen hart erarbeiten müssen).
18:09
Frank.Gabriel Sie übersehen dabei eines, die Bürgergemeinschaft erhält einen Gegenwert, den Sie heute nicht erhält.
17:19
Zitat: ” Der Leistungsträger, also das jeweils zuständige Jobcenter, müsse in besonderem Maße den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Wahrscheinlich genauso wie bei der Wohnungsgröße. Wo das hingeführt hat ist ja wohl inzwischen hinreichend bekannt.
15:40
#1 von p_s_a,
Ihre Rechnung mit den Teilzeitjobs geht nicht auf. Sie vergessen die Lohnzusatzkosten, die ja auf das Geld draufgezahlt werden müssen, da es sich um sozialversicherungspflichtige Jobs handelt. Ihren Ansatz vorausgesetzt, nehmen wir mal einen Hartz-IV-Empfänger, der mit Grundsicherung und Mietzuschuss auf rund 700 Euro kommt, alles öffentlich bezahlt. Würde er dasselbe Geld als sozialversicherungspflichtige Teilzeitkraft bekommen, kostete der Job den öffentlichen Arbeitgeber 700 Euro plus ca. 21% Sozialabgaben, also ca. 850 Euro, steuerfrei. Wenn Arbeiten ein Fünftel teurer ist als nicht Arbeiten, dann kann es auch kein öffentliches Jobwunder geben.
15:19
@12Ralf
...sorry Ralf, aber du machst da einen Denkfehler, wenn du nicht verstehst, dass im Zeitalter der Kommunikation...
Gerade die von dir angesprochene Kommunikation wird doch genutzt, um die Menschen eben nicht aufzuklären, sondern sie regelrecht dumm zu halten oder in bestimmte Richtungen zu manipulieren. (wie z B hier rechts in dem Kästchen: Vier Jahre Hartz 4, das System funktioniert)
Wie du wiederrum richtig erkennst, werden Feindbilder geschaffen. Ich habe hier in derwesten noch nie z B von einem Hartz4ler einen Bericht gelesen, der 30 Jahre Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, und jetzt durch Hartz4 Gesetze schon nach einem Jahr Kürzungen verkraften muss und an seine Ersparnisse oder an Eigentum gehen muss. Es wird in erster Linie nur immer von den Schmarotzern, Missbrauch von Leistungen etc gesprochen.
14:49
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Wer kontrolliert eigendlich die BA mit ihren ARGEN wenn Arbeitgeber Eingliederungsbeihilfen für Arbeitnehmer beantragen und bekommen, die Arbeitnehmer als Helfer im Vertrag eingestellt werden aber der BA diese Stellen als Facharbeiterstellen gemeldet werden?
Wer kontrolliert eigendlich die BA mit ihren ARGEN wenn Institute beauftragt werden durch Eingliederungsvereinbarungen zugewiesene Hartz-IV-Empfänger zu qualifizieren und letztendlich nur diese ihnen zugewiesenen Hartz-IV-Empfänger mit trivale Beschäftigungsmaßnahmen begleiten?
Wer kontrolliert eigendlich die BA mit ihren ARGEN ob diese auch die von ihnen veranschlagten Ausgaben und vom Bund oder der EU zugeflossenen Gelder auch demnentsprechned dem gesetzlichen Auftrag zielrichtig verbuchen und ausgeben?
Aber hierzu wird uns die BA-Sprecherin Anja Huth keine Auskunft geben können, da hier von den einzelnen ARGEN keine verläßlichen und verifizierbaren Zahlen vorliegen, weil ganz einfach nicht abgefragen und erhoben werden. Grundsätzlich verweigert die BA alle relevanten Informationen hierzu, obwohl sie gesetzlich (Transparenz) hierzu verpflichtet ist.
Die Gelder an Arbeitgeber werden sofort nach Antragseingang ungeprüft! dem Arbeitgeber überwiesen weil sowieso keiner vom Außendienst sich in der Lage sieht die von den Arbeitgebern der BA gegenüber gemachten Angaben mit seinem Fachwissen zu überprüfen. Ist der Arbeitgeber einmal in der Arbeitsagentur vorstellig geworden und hat sich - für die AA positiv präsentiert - wird zukünftig ein Automatismus in Gang gesetzt welcher wie eine Geldmaschine funktioniert: Anträge werden sofort bearbeitet und die Fördergelder ungeprüft überwiesen.
Ein Abgleich unter den ARGEN, ob der Arbeitgeber schon einmal wegen irgenwelche Unregelmäßigkeiten (Bezahlung, Unstimmigkeiten in den Anträgen) in einer Arebitsagentur/ARGE aufgefallen ist (Rückmeldung durch Gewerkschaft, Arbeitsgericht, Rückmeldung von zugewiesenen Leistungsempfängern, Pressemitteilung) erfolgt überhaupt nicht weil so etwas nicht vorgesehen ist.
Einem Arbeitgeber wird pauschal die immerwährende Zuverlässigkeit bescheinigt während beim Arbeitnehmer grundsätzlich eine Unzuverlässigkeit unterstellt wird. Das hat eben Sanktionen zu Gunsten der ARGEN zur Folge.
Das letztendlich vor den Sozialgerichten 70 Prozent der Einsprüche von klagenden Leistungsempfängern von Hartz-IV zu Gunsten der klagenden Leistungsempfänger ausgehen sei nur am Rande erwähnt.
14:26
Hierzu wäre noch anzumerken....die Gewalt den Mitarbeitern der ARGE gegenüber nimmt spürbar zu....das letzte Glied in der Unterdrückungskette bekommt den Frust der unterdrückten zu spüren!
14:24
Ist eigentlich unglaublich das es im Zeitalter der Kommunikation immer noch möglich ist angeblich aufgeklärte, intelligente Menschen so einfach gegen eine Minderheit aufzubringen, ein Feindbild zu schaffen.
Ich steh immer wieder fassungslos da wenn ich schon fast Hasstiraden von Menschen höre die Morgen selber dazu gehören können...