Attentäter von Oslo muss maximal 21 Jahre ins Gefängnis
25.07.2011 | 14:45 Uhr 2011-07-25T14:45:00+0200
Oslo. 82 Tage Gefängnis pro ausgelöschtem Menschenleben. Das norwegische Rechtssystem sieht keine härtere Strafe als 21 Jahre Gefängnis vor. Doch dieses System wird durch die Tat von Anders Breivik auf eine harte Probe gestellt.
Wer in Norwegen ein Verbrechen begeht, muss mit maximal 21 Jahren Gefängnis rechnen - so sieht es das Strafgesetzbuch vor. Doch nach den blutigen Anschlägen vom Freitag mit mehr als 90 Toten würden viele Norweger am liebsten ihr Gesetz umschreiben, damit der mutmaßliche Attentäter Anders Behring Breivik lebenslang hinter Gitter kommen kann. Auf den Straßen und im Internet debattieren die Menschen seit Tagen wild über die Grenzen ihres freien und toleranten Landes, einige fordern sogar die Todesstrafe für den 32-jährigen Norweger.
„Es wurden so viele Menschen unschuldig hingerichtet, dass ich wirklich der Meinung bin, dass er kein Recht auf Leben hat“, schreibt Mari Kaugerud als Beitrag in die Facebook-Gruppe „Ja zur Todesstrafe für Anders Behring Breivik“, die kurz nach ihrer Gründung bereits rund 1800 Mitglieder zählte. Zu dutzenden entstehen in sozialen Netzwerken derzeit solche Gruppen und Themenseiten, im Minutentakt hinterlassen die Internetnutzer dort Nachrichten und Botschaften. Mal drücken sie den Opfern ihr Mitgefühl aus, mal schicken sie den mutmaßlichen Attentäter zur Hölle.
„Zuviel zerstört, um jemals wieder entlassen zu werden“
Ganz so weit wie Kaugerud gehen die meisten Norweger nicht, für die Todesstrafe sind hier die wenigsten. Aber dass Behring Breivik im Fall einer Verurteilung das Gefängnis jemals wieder verlässt, wollen sie auch nicht. „Solche Menschen sollten nie wieder unter normale Leute gelassen werden“, empört sich Mustafa, ein norwegischer Kioskbesitzer mit iranischen Wurzeln. „Wenn er 21 Jahre bekommt, wie alt kommt er dann raus? 53! Nein, er hat zuviel zerstört, um jemals wieder entlassen werden zu können.“
Das norwegische Strafgesetzbuch sieht tatsächlich für ein Verbrechen eine Höchststrafe von 21 Jahren sowie zahlreiche Fälle für eine Strafminderung vor. Die Gefängnisse in dem skandinavischen Land gelten zudem als komfortabel und modern. Die brutalen Taten vom Freitag einmal ausgeklammert, hat das Land Kriminalitätsraten und Quoten von Wiederholungstätern unterhalb des europäischen Durchschnitts. Die Todesstrafe wurde bereits 1902 für die meisten Verbrechen, endgültig dann 1979 abgeschafft. Die letzte Hinrichtung fand im Jahr 1948 statt.
82 Tage pro Opfer
Bleibt es bei den 93 Todesopfern vom Freitag und bekommt Behring Breivik die Höchststrafe, müsste er für jedes Opfer gerade einmal 82 Tage absitzen. Zwar kann die Maximalstrafe im Einzelfall mehrmals jeweils um fünf Jahre verlängert werden, und zwar dann, wenn der Verurteilte von Experten als nach wie vor gefährlich eingeschätzt wird. „Aber wie oft passiert denn das?“, sagt Daniel de Francisco, ein 25-jähriger Koch. „Die europäischen Regierungen sind in dieser Frage viel zu lasch. Er muss sein Leben lang weggesperrt werden“, fordert er und zieht verbittert an seiner Zigarette.
Die Studentin Helen Arvesen ist zwar ebenfalls gegen die Todesstrafe, 21 Jahre Maximalstrafe sind aber auch ihr entschieden zu wenig. „Auch wenn er freigelassen wird, wird er sich so vielen empörten Menschen gegenüber sehen, dass er nicht mehr sicher sein wird.“ Ihr Mutter steht neben ihr und nickt zustimmend.
Norwegens Regierungschef Jens Stoltenberg ringt seit Tagen um die richtigen Worte, um das Unfassbare auszudrücken und einer tief getroffenen Nation wieder Mut zu geben. Zum Täter und seiner möglichen Strafe äußert sich die Politik erwartungsgemäß zurückhaltend. „Die Antwort auf Gewalt ist mehr Demokratie, mehr Offenheit und mehr Menschlichkeit“, war eine der ersten Reaktionen Stoltenbergs auf die Bluttaten. „Aber nicht mehr Naivität.“ (dapd)
15:07
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12:54
Wie nun; 21 Jahre pro Opfer?
Das finde ich ok.
Aber wenn schon, dann Arbeitslager bitte.
Er sollte schon die Möglichkeit erhalten, sein Mittagessen selbst zu verdienen.
Warum die WAZ diesem kranken Hirn auch noch die Titelseite widmen muss, verstehe ich nicht.
Langsam reicht es mir und ich überlege das Schmierblatt abzubestellen.
22:01
Schade, dass es keine Todesstrafe für solche Taten in Europa gibt.
18:28
82 Tage Haft pro gemordetes Opfer? Na - da sind in Deutschland die Kinderschänder aber noch besser dran. Und der greise Demjanuk soll pro Opfer für 0,06 Tage einsitzen. Gut - bei 29 000 angeblichen Opfern sind das auch 5 Jahre Haft, die er aber jetzt als haftunfähiger 91 jähriger auf Staatskosten in einem Altersheim verbringt.
16:54
... vielleicht stellt sich aber auch erst während einer Haft raus, dass so ein Typ weiterhin gemeingefährlich sein wird - und dann soll er TROTZDEM entlassen werden, wider besseren Wissens ???
Eine tickende Zeitbombe, die unsere Gesellschaft bedroht ?
Da kriegen kleine Kinder lebenslänglich,
wenn sie Opfer solcher Resozialisierungs-Fehleinschätzungen werden...
nur, weil der Täter nicht lebenslang kriegen darf.
Was ist denn daran gerecht ?
Vielleicht würden Sie, #4, das anders sehen,
wenn es um IHRE Kinder ginge...
16:30
#4 beim Führerschein sicher net!
Hätte ich aber gewendet weil ich ein Psychopat bin um dann vorsätzlich jemanden um- oder anzufahren, fände ich das auch nicht gerecht, würde aber die Öffentlichkeit vor mir schützen!
16:13
Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist eine ganz andere Geschichte. Wenn man Ihnen den Führerschein für 4 Wochen wegnimmt, weil Sie, sagen wir, auf einer Kraftfahrtstrasse gewendet haben, und dann, kurz vor Ablauf der 4 Wochen, beschließt, dass Sie den FS erst in einem halben Jahr wiederbekommen, fänden Sie das gerecht ?
Man kann keine Menschen einsperren, die ihre Strafe verbüsst haben.
Man kann nur schon bei der Verurteilung die Sicherheitsverwahrung anordnen, aber nicht nachträglich. Trotz allem sollten wir uns wenigstens noch einen winzigen Rest von unserem Rechtsstaat bewahren !
16:02
# 2
Kann mich da nur anschließen.
bzw. sollte es nach meiner Meinung mindestens
zwei Urteile geben:
Erst 21 Jahre für das Bomben-Attentat in Oslo,
und dann noch 21 Jahre für den Amok-Lauf auf der Ferieninsel...
- dann wären es immerhin 42 Jahre hinter Gittern!
Aber mal eine Frage an die Brüssler Richter:
Wie sieht es doch gleich nochmal aus, mit der
nachträglichen Sicherheitsverwahrung ... ???
Ich finde, die sollte es in jedem Staat geben dürfen, um die Bevölkerung von solchen Geistesgestörten zu schützen !
15:49
Weiß jemand ob in Norwegen auch Mord nicht verjährt?
Dann könnte er ja für jeden einzelnen Mord die Höchststrafe bekommen. Wenn er die abgesessen hat, kommt der nächste Prozess, mit wieder der Höchststrafe, usw.
Er würde auch so nicht für die gleiche Tat mehrmals bestraft, denn bei jedem einzelnen Schuß hat er eine neue Entscheidung getroffen und es handelt sich nicht um die selbe Tat.
Nur die sieben Opfer in der Hauptstadt sind leider durch die gleiche Tat getötet worden.
15:15
Auch eine echte lebenslange Strafe hält solche Leute nicht von ihrem Tun ab. Die größte Strafe für diesen kaltblütige Person wäre wohl, wenn der Prozess zu seinem eigenen Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird.