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Anklage im Mordfall Tobias erhoben

08.12.2011 | 12:53 Uhr

Stuttgart (dapd). Elf Jahre nach dem Mord an dem elfjährigen Tobias muss sich der mutmaßliche Täter bald vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Gegen den Mann sei Anklage wegen Mordes und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs erhoben worden, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Der Mann soll den Jungen im Jahr 2000 an einem Fischweiher in Weil im Schönbuch (Landkreis Böblingen) mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Der Tatverdächtige war Ende August festgenommen worden. Er hat die Tat inzwischen gestanden.

Auf die Spur des Mannes kam die Polizei bei Ermittlungen zu Kinderpornografie. Bei Nachforschungen des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz zu einer Kinderporno-Tauschbörse war auch der 47-Jährige überprüft worden. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden Polizeibeamte Zeitungsausschnitte über Mordfälle an Kindern. Zudem wurde seine DNA an Tobias' Anorak und Hose gefunden.

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge war der Junge am 30. Oktober 2000 einer Zufallstat zum Opfer gefallen. Der Angeschuldigte habe den Jungen unter einem Vorwand hinter eine Hütte gelockt, ihn dort mit einem Messer bedroht und ihn aufgefordert, seine Hose herunter zu ziehen. Als der Junge anfing zu schreien, soll der Mann insgesamt 38 Mal auf ihn eingestochen haben. Das Kind verblutete.

Der Angeschuldigte lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis zu seiner Festnahme polizeilich völlig unauffällig und sehr zurückgezogen. Er sei in keinen Verein gegangen und habe wenig Freunde oder Bekannte gehabt.

Mehr als ein Jahrzehnt lang war die Polizei tausenden Hinweisen nachgegangen. Bei einer der größten DNA-Massenuntersuchungen in Deutschland seien Speichelproben von 12.500 Menschen gesammelt worden. Insgesamt seien 18.700 Personen überprüft worden. Dennoch konnte die Polizei den Täter knapp elf Jahre lang nicht fassen.

Im November 2000 war zunächst ein 16-Jähriger festgenommen worden. Einen Monat später wurde der Haftbefehl jedoch wieder aufgehoben. Eine DNA-Spur hatte den Jugendlichen entlastet. Im Frühjahr 2007 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Ein Klageerzwingungsverfahren der Eltern des ermordeten Tobias scheiterte. Im Jahr 2003 war die Sonderkommission zum Mord an Tobias zunächst aufgelöst worden.

Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart entscheidet nun, wann der Prozess beginnt.

dapd

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