Amok-Schülerin muss unverzüglich in Psychiatrie
14.04.2010 | 12:02 Uhr 2010-04-14T12:02:00+0200
Köln/Sankt Augustin.Die 17-jährige Schülerin, die im vergangenen Dezember wegen eines geplanten Amoklaufs in Sankt Augustin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, soll unverzüglich in eine geschlossene Psychiatrie. Das hat das Oberlandesgericht Köln am Mittwoch verfügt.
Wegen „gravierender Persönlichkeitsstörungen“ hat das Oberlandesgericht Köln den Haftbefehl gegen die Schülerin, die am 11. Mai vergangenen Jahres am Albert Einstein-Gymnasium St. Augustin eine Amoklauf vorbereitet hatte, aufgehoben und angeordnet, die Jugendliche unverzüglich in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Die damals 16 Jahre alte Schülerin war im Dezember vom Bonner Landgericht zu fünf Jahren Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden und hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Bis zu einer Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof sollte sie daher in Untersuchungshaft bleiben.
Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage von DerWesten am Mittwoch erklärte, sei der Justizpersonal in der U-Haft besorgt, die Jugendliche könnte sich etwas antun: „Sie hat gravierende Persönlichkeitsstörungen“, erklärte OLG-Sprecher Hubertus Nolte, „die in der U-Haft nicht behandelt werden können“.
Bereits im Prozess vor dem Landgericht Bonn war die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt worden - die Richter der 8. Großen Strafkammer waren dem aber nicht gefolgt. Auch einer danach erfolgten Haftbeschwerde der Verteidigung mochte das Bonner Gericht nicht folgen. Vor dem OLG hatten die Verteidigung und der Anwalt der Nebenklägerin nun mehr
Erfolg: „Die Schülerin ist zügig in einer Psychiatrie unterzubringen“, erklärte OLG-Sprecher Nolte. Die Staatsanwaltschaft Bonn habe die Haftentscheidung des OLG nun rasch umzusetzen.
Mit Schwert und Schreckschusspistole bewaffnet
Die Schülerin hatte im Prozess den versuchten Amoklauf gestanden. Sie wollte eine Lehrerin erstechen, um an den Schulschlüssel zu kommen. Danach hatte sie vor, die Klassenzimmer mit Molotowcocktails in Brand zusetzen und die Türen zu versperren. Die Jugendliche war damals mit einem Schwert und einer Schreckschusspistole in der Schule erschienen, wurde aber von einer Mitschülerin auf einer Mädchentoilette entdeckt. Dabei wurde die Mitschülerin (17) mit dem Schwert schwer verletzt.
Gutachter hatten der damals 16-Jährigen vor dem Gericht eine „gestörte Persönlichkeitsentwicklung“ bescheinigt und eine verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt konstatiert. Der Anwalt der schwer verletzten Mitschülerin hatte die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Die Verteidigung und die Nebenklägerin hatten gegen das Urteil des Bonner Landgerichts Revision eingelegt.
Das Oberlandesgericht sieht in seinem Beschluss „eine gewisse Erfolgsaussicht der Revisionen“ aus, da nach Einschätzung des 2. Strafsenats „dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Angeklagt die Tat im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit begangen hat“ und in einer Hauptverhandlung „deshalb ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden wird.“ Sollte die Persönlichkeitsstörung der mittlerweile 17-jährigen Amokläuferin nicht behandelt werden, sieht das OLG „die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten“.
10:23
Amok-Schülerin?
Ich wusste gar nicht, daß das Lehrfach ist.......
Die Überschrift hätte auch in der BLÖD stehen können.