Soziales : Warum die Hartz-IV-Sätze für Kinder nicht höher sein dürfen

Essen. Mit Spannung blickt die Republik am Dienstag nach Karlsruhe. Wenn es nach der Mehrheit der Deutschen ginge, würde das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze für Kinder erhöhen. Unser Reporter erklärt, warum das ein großer Fehler wäre.
Dienstag, 10 Uhr. Die Republik wird nach Karlsruhe gucken. Die Richter des Verfassungsgerichts werden über Hartz urteilen und darüber, wieviel Geld den Kindern in Hartz-Bedarfsgemeinschaften zuzugestehen ist.
Geht es nach der Mehrheit der Menschen in Deutschland, nach den Wohlfahrtsverbänden, den Gewerkschaften, nach den Linken, den Grünen, der SPD und großen Teilen der regierenden schwarz-gelben Koalition, dann wird der Steuerzahler draufzahlen müssen. Dann reichen 287 Euro für die älteren, 251 Euro für die jüngeren Kinder im Monat nicht aus. Dann muss der Finanzminister bald rufen: Ihr Kinderlein, kommt, wir geben Euch mehr.
Die Debatte ist ein absurdes Schauspiel. Eine, die einen großen Schaden in der Gesellschaft anrichtet. Denn würden sich die Richter der Mehrheitsmeinung beugen - vieles spricht dafür, dass sie es tun - , werden die Haushalte von Arbeitslosen mit mehreren Kindern in Zukunft deutlich mehr netto in der Tasche haben als viele Menschen, die acht Stunden am Tag arbeiten. Sie werden ihr Leben nicht üppig, aber ausreichend finanzieren können. Sie werden in der Folge ausrechnen können, dass es sich nicht lohnt, noch nach einem Job zu suchen.
Zins und Tilgung zu Lasten der Kinder und Enkel
Mehr noch: Der Steuerzahler wird dann mit neuen Kosten in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro belastet, für die er neue Schulden aufnehmen muss. Sein einziger Trost ist: Diese Schulden wird nicht mehr die heutige Generation bezahlen. Zins und Tilgung wird zu Lasten der Kinder und Enkel gehen - ausgerechnet jene, denen heute so selbstlos gespendet werden soll.
Sind das die bösartigen Einwürfe eines kaltherzigen Neoliberalen, der lieber heute als morgen das soziale Netz dieses Landes mit einem Schwertstreich zerreißen will? Oder sind es vielleicht doch die Bedenken derjenigen, die einfach nur nachrechnen, Zahlen addieren und mit Einkommen aus Arbeit vergleichen?
Tun wir das. Addieren wir. Schon heute – genau: seit dem 1. Juli 2009 – ist nach dem Sozialgesetzbuch zu zahlen: 359 Euro für den/die Arbeitslose(n) plus 323 Euro für den/die Partner(in) plus 287 Euro für jedes Kind, das älter ist als 14 Jahre. Für jedes Kind von 7 bis 13 Jahre wird 251 Euro überwiesen, für ein Kind bis zu sechs Jahren 215 Euro. Eine fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft kommt damit bei drei Kindern auf 1300 bis 1500 Euro im Monat.
Jenseits der Lebenswirklichkeit
Nicht viel - aber auch nicht zu wenig, weil von dieser Summe noch keine Warmmiete abgeführt werden muss. Die überweist der Staat extra - einer fünfköpfigen Familie schnell 700 bis 800 Euro im Monat. Was unterm Strich mehr als 2000 Euro netto ergeben kann. Zusätzliche Sonderleistungen oder Sozialtickets? Lassen wir sie der Einfachheit halber außen vor.
Mit 2000 Euro einschließlich Miete lassen sich keine Sprünge machen. Aber weit springen auch jene Familien nicht, in denen ein oder zwei Personen einem Erwerb nachgehen und die Sozialabgaben zu zahlen haben und vielleicht, wenn auch geringe, Steuern. Zur Erinnerung: Der Bruttoverdienst eines Ungelernten in der Metallbranche liegt bei 2500 Euro.
Wir reden hier von Familien. Von Vater, Mutter, Kindern. Davon, dass der Jüngere auch mal den Pullover des Älteren auftragen könnte. Dass die Familienpackung Miracoli gekauft wird und nicht die für Singles. Generationen zuvor haben das Gesetz des preiswerteren Masseneinkaufs genutzt, und das nicht nur in Notlagen.
Es ist also jenseits der Lebenswirklichkeit, für eine enorm wichtige Sozialleistung die Kosten zu Grunde zu legen, die ein Kind für sich alleine verursacht. Familien sollten Kinder mit tragen. Und tun dies in der Regel auch. Das wissend, zahlen gerade die wegen ihrer funktionierenden Sozialsysteme gepriesenen Staaten Skandinaviens die Hilfen für von Arbeitslosigkeit betroffene Familien gestaffelt. Umso mehr Kinder da sind, desto geringer fallen die Leistungen für die Jüngeren aus.
Alleinerziehende haben es wirklich nötig
Das bedeutet aber auch: Die Not von Alleinerziehenden, hinter denen kein Partner steht, ist eine andere, größere. Hier zieht das Argument des preiswerteren Familienverbands nicht. Hier sammelt sich auch weit weniger Staatshilfe. Es ist die Stelle, an der nachgebessert werden muss. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat also eine Riesenchance: Hartz IV, das auf dem Arbeitsmarkt durchaus wirksame Gesetz, kann es durch ein stark differenzierendes Urteil verändern zu Gunsten derjenigen, die es wirklich nötig haben.
Hätte der Staat genug Geld in Deutschland, wir könnten uns diesen ganzen, unleidlichen Streit ersparen. Berlin könnte dann auch die 440 Euro als Regelsatz für alle spendieren, die manche Verbände jetzt fordern. Aber dieser Staat hat noch anderes zu tun: Für bessere Bildung zu sorgen, für mehr Sicherheit im Inneren und nach außen, für intakte Verkehrswege.
2009 musste der Bund erstmals über 50 Prozent seiner Ausgaben für Soziales bereitstellen. 1991 waren es noch 30 Prozent. Der Sozialstaat ist dabei, aus seinem Korsett zu quillen. Noch höhere Aufwendungen für Hartz werden es platzen lassen.





















