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Befangenheits-Vorwürfe : Kommunalwahl: Umstrittener Richter nimmt seinen Hut

Nachrichten, 24.03.2009, DerWesten

Düsseldorf. Im Streit um die Kommunalwahl hat sich Verfassungsrichter Jürgen Brand zurückgezogen. Er sollte über die Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahl entscheiden. Die Junge Union hatte seine Unabhängigkeit angezweifelt, weil Brand auch SPD-Unterbezirkschef in Hagen ist.

Jürgen Brand. Foto: Remo Bodo Tietz Foto: Remo Bodo Tietz NRZ

Im Streit um die Kommunalwahl hat sich einer der Verfassungsrichter aus dem brisanten Fall zurückgezogen. «Den Mitgliedern des NRW-Verfassungsgerichtshofs habe ich nach reiflicher Überlegung mitgeteilt, dass ich für meine Person für die beiden anstehenden Kommunalstreitverfahren die Besorgnis der Befangenheit annehme und weder an den Beratungen noch an den Entscheidungen mitwirken werde», teilte der Präsident des Landessozialgerichts, Verfassungsrichter Jürgen Brand, am Dienstag mit.

«Ich habe mich zu diesem Schritt entschlossen, nicht, weil ich mich befangen fühle. Der Schritt war vielmehr notwendig, weil durch die anhaltende Diskussion das Amt und der Verfassungsgerichtshof drohen, Schaden zu nehmen», fügte er hinzu. Eine sachgerechte Diskussion über das Thema der angeblichen Befangenheit so kurz vor den anstehenden Wahlkämpfen erscheine nicht möglich, erklärte Brand.

Das SPD-Mitglied war zuvor heftig von der CDU attackiert worden. Die Junge Union hatte die Unabhängigkeit des Richters angezweifelt, weil Brand auch SPD-Unterbezirkschef in Hagen ist.

Noch weitere Richter könnten sich für befangen erklären

Bereits am Montag hatte Brand-Stellvertreter Thomas Griese seinen Verzicht erklärt, an den Kommunalwahl-Entscheidungen mitzuwirken, da er für die Grünen zur Kommunalwahl in Aachen antritt. Unklar ist noch, ob sich die Richterin Barbara Dauner-Lieb ebenfalls für befangen erklärt. Laut «Kölner Stadt-Anzeiger» ist sie in einem Fachgremium der nordrhein-westfälischen CDU aktiv.

In den kommenden Wochen muss das höchste Gericht des Landes über zwei Klagen gegen die Kommunalwahl entscheiden. SPD und Grüne wollen den Wegfall der Stichwahlen und den Wahltermin am 30. August kippen. Die Opposition fordert eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September. Im Februar hatte das Gericht der CDU/FDP-Landesregierung verboten, die Kommunalwahl gemeinsam mit der Europawahl am 7. Juni abzuhalten, da die Amtsperiode der Bürgermeister und Stadträte erst im Oktober endet.

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NRW verlegt Termin für Kommunalwahl

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Der Verfassungsgerichtshof in Münster setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW, den beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte und vier vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgt in der Regel aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags. (ddp)

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Politik, 24.03.2009, Von Wilfried Goebels

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