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Abmahnung : Bahn geht gegen Berliner Blogger vor

Nachrichten, 03.02.2009, Maike Braun und Alexander Kruse

Essen. Markus Beckedahl hat Post von der Deutschen Bahn bekommen: Weil er eine interne Gesprächsnotiz zur Rasterfahndung der Bahn online gestellt hat, erhielt der Betreiber des Blogs netzpolitik.org eine Abmahnung. Außerdem fordert die Bahn: Das Memo muss von der Seite verschwinden.

Die Empörung der Internet-Gemeinde ist groß: Per E-Mail hat die Deutsche Bahn den Berliner Blogger Markus Beckedahl aufgefordert, eine interne Gesprächsnotiz, die ihm zugespielt wurde, von seiner Homepage zu entfernen. Anderenfalls drohe eine Geldstrafe. Beckedahl bleibt vorerst gelassen.

Markus Beckedahl, Betreiber des Blogs netzpolitik.org Foto: derwesten

„Ich werde nun erstmal abwarten wie sich die Sache entwickelt“, sagte Beckedahl am Dienstag gegenüber derwesten.de. Seine erste Reaktion auf die Abmahnung war, diese – wie zuvor die umstrittene Gesprächsnotiz – sofort auf seinem Blog zu veröffentlichen: „So wird die Geschichte transparent.“ Zudem erhofft sich Beckedahl von Besuchern seiner Seite juristische Ratschläge. „Das Feedback ist groß. Noch ist allerdings unklar, wie meine Chancen bei einem Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn stehen würden.“

Juristisch problematisch

Nach Einschätzung von Ralf Geppert, Justiziar der WAZ-Mediengruppe, ist zumindest die Begründung der Abmahnung problematisch. Die Bahn stützte ihre Argumentation auf den Paragraphen 17 des „Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“. Demnach liegt der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen dann vor, wenn jemand Geheimnisse mitteilt – zu Zwecken des Wettbewerbs, Eigennutzes, zu Gunsten Dritter oder der Absicht, dem Unternehmen Schaden zuzufügen. „Das sehe ich in diesem Fall nicht“, erklärt Geppert. Auch die Begründung durch den Paragraphen 823 des Bürgerliches Gesetzbuches hält er für schwierig.

Der Grund: Bei einem so genannten  Eingriff in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" durch die Veröffentlichung von Dokumenten müsse es letzlich zu einer Interessenabwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und den Interessen der Öffentlichkeit an der Berichterstattung kommen. Diese Interessenabwägung schlage in diesem Fall zugunsten der Öffentlichkeit aus. Gepperts Einschätzung: Der Betreiber sollte das Memo dennoch vorsichtshalber aus dem Netz nehmen und auf weitere Reaktionen warten.

Dass die Gesprächsnotiz der Deutschen Bahn und ihre Veröffentlichung mittlerweile so hohe Wellen schlägt, freut Markus Beckedahl: „Ich war zunächst enttäuscht, dass im Internet kaum jemand auf das Memo reagiert hat. Durch die Abmahnung hat sich das schlagartig geändert.“

Die Deutsche Bahn war am Dienstagabend nicht mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

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