Das aktuelle Wetter NRW 10°C
Kommentar

Routinierter Verfassungsbruch

12.03.2013 | 17:40 Uhr

Das (Steuer-)Geld des Jahres 2011 ist längst ausgegeben, das Kabinett Kraft arbeitet ungerührt weiter. Es überrascht die Dreistigkeit, mit der Finanzminister Walter-Borjans 2011 mitten im Wirtschaftsboom die Schuldenlatte so hoch legte, dass er mühelos drunter her spazieren konnte.

Methodische Widersprüche, überholte Daten – in deutlichen Worten haben die höchsten Richter in Nordrhein-Westfalen der rot-grünen Landesregierung einen erneuten Verfassungsbruch zur Last gelegt. Wirklich alarmiert wirkt dennoch niemand in Düsseldorf.

Das (Steuer-)Geld des Jahres 2011 ist längst ausgegeben, das Kabinett Kraft arbeitet ungerührt weiter. Fast hat man sich daran gewöhnt, dass Regierungen so lange Bilanzkosmetik betreiben, wie es politisch opportun erscheint. Rot-Grün in NRW bildet da beileibe keine Ausnahme. Allenfalls überrascht die Dreistigkeit, mit der Finanzminister Walter-Borjans 2011 mitten im Wirtschaftsboom die Schuldenlatte so hoch legte, dass er mühelos drunter her spazieren konnte.

Für das Jahr 2020, wenn die „Schuldenbremse“ angeblich Schluss machen soll mit dem Leben auf Kosten künftiger Generationen, verheißt das alles wenig Gutes.

Tobias Blasius

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7715207/create

  • (am 22.04.2013 um 21:35)
Fotos und Videos
Dänin gewinnt ESC
Bildgalerie
ESC 2013
Karneval der Kulturen
Bildgalerie
Bunt und schrill
Rock Hard Festival
Bildgalerie
Metal am Kanal
Aus dem Ressort
Grüne bitten ihre Wähler zur Kasse
Parteitag
Einer der erfolgreichsten Grünen aller Zeiten, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, grätscht mit massiver Kritik an den Steuerplänen in den Parteitag.
Dem enttarnten Moralprediger Hoeneß bleibt nur der Rücktritt
Kommentar
Die Fallhöhe ist enorm: Der Doppelmoral überführt, steht Uli Hoeneß steht vor den Trümmern seiner Reputation. Von den Bayern-Fans als Seele des Klubs verehrt, kann er seinem Verein nur noch einen letzten Dienst erweisen: indem er zurücktritt. Ein Kommentar