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Änderung bei Mini-Jobs

Nur geringfügige Auswirkungen für Mini-Jobber

25.10.2012 | 19:20 Uhr

Nach zehn Jahren steigt die Einkommensgrenze für Minijobs um 50 Euro auf 450 Euro. Eine gute Nachricht, könnte man meinen. Doch Zweifel sind erlaubt. Denn zum einen werden nicht viele Minijobber von der Erhöhung profitieren, da die Mehrheit der rund sieben Millionen geringfügig Beschäftigten schon heute weniger als 400 Euro verdient. Zum anderen darf man ohnehin den Sinn von Minijobs anzweifeln: Als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gedacht, werden sie insbesondere im Handel oft zweckentfremdet und ersetzen reguläre Jobs. Ein Anheben der Einkommensgrenze ändert daran nichts.

 

Auch ergibt sich kaum ein Nutzen daraus, dass Minijobber künftig selbst Rentenbeiträge zahlen sollen. Schließlich können sie sich von der Renten-Abgabepflicht befreien lassen. Die Regierung geht im Gesetzesentwurf davon aus, dass 90 Prozent der Betroffenen das auch tun werden. Besser als die jetzigen Änderungen wären allgemeine Mindestlöhne – wie es sie bereits in der Mehrzahl der EU-Staaten gibt. Das würde helfen, prekäre Beschäftigung zu reduzieren und die Einkommen zu verbessern.

Christopher Shepherd

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