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Ehegattensplitting

Es geht um die Kinder

24.01.2013 | 21:17 Uhr

Wenn Verfassungsgrundsätze in Steuerrecht ausdifferenziert werden müssen, dann wird es ebenso grundsätzlich wie kompliziert. Das ergeht dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie nicht anders, wie derzeit bei der politischen Debatte um das Ehegattensplitting zu besichtigen ist. Bei ersterem geht es um einen hohen Wert in der Gesellschaft, einen Wert allerdings, der im 21. Jahrhundert auch in konservativen Kreisen ganz anders gelebt wird als noch eine Generation zuvor. Bei zweiterem, der politischen Debatte um die konkrete Ausgestaltung des Steuerrechts, sind wir mitten im Kleinklein der Paragrafen und im Gerangel um politische Geländegewinne.

Zwei Gedanken sollten die politischen Lager leiten, und wenn man genau hinhört, kann man diese auch heraushören:
- Nicht jede Zweisamkeit kann steuerlich so behandelt werden wie eine Ehe.
- Steuerlich förderungswürdig ist nicht das Zusammenleben von Mann und Frau oder Frau und Frau oder Mann und Mann, so schön das im Einzelfall auch sein mag. Steuerlich förderungswürdig ist allein die Erziehungsleistung in einer Familie, in der Kinder leben. Mit Blick auf die nahe Zukunft sei ergänzt: Und die Pflegeleistung in einer Gemeinschaft mit Kranken.

Stefan Hans Kläsener

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