Schadensübernahme bei Tierunfällen ist kompliziert
28.11.2011 | 11:22 Uhr 2011-11-28T11:22:00+0100
Limburg. Die Schadensübernahme nach Tierunfällen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Deshalb bekommen Geschädigte oft Streit mit ihrer Kfz-Versicherung. Bei Schäden durch Ausweichmanöver muss die Versicherung zahlen. Das hat das Landgericht Limburg entschieden.
Nach der Kollision mit einem Tier droht oft Ärger mit der Kfz-Versicherung . Der Grund: Die Schadensübernahme hängt von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, mit welchem Tier man zusammengestoßen und wie der Unfall genau passiert ist.
Problematisch wird es vor allem, wenn es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Tier gekommen ist, sondern der Fahrer ausweichen wollte und dabei verunglückte. Die Versicherer berufen sich in diesem Fall oft auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten , so dass sie einen Teil des Schadens nicht zahlen müssen.
Das Landgericht Limburg hat jedoch entschieden, dass eine grobe Fahrlässigkeit dann nicht infrage kommt, wenn das Ausweichmanöver nur dazu diente, größeren Schaden zu vermeiden. (dapd)
0mitdiskutieren