Früherer Böhse-Onkelz-Sänger in Therapie statt im Gefängnis
10.04.2012 | 17:22 Uhr 2012-04-10T17:22:02+0200
Frankfurt/Main. Kevin Russell wurde wegen Körperverletzung und Unfallfluchts zu 27 Monaten Haft verurteilt. Nach vier Monaten hat er nun das Gefängnis verlassen und nimmt an einer Drogentherapie teil. Die Strafe wird zu Gunsten dieser Therapie ausgesetzt. Der ehemalige Sänger der Böhse-Onkelz hatte am Silvesterabend 2009 ein Auto gerammt.
Der wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht zu 27 Monaten Haft verurteilte Rockmusiker Kevin Russell sitzt nicht mehr im Gefängnis. Der frühere Sänger der Frankfurter Band Böhse Onkelz verließ die Justizvollzugsanstalt Hünfeld nur vier Monate nach Haftantritt und absolviert seit Ende Dezember eine Drogentherapie im Odenwald, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung.
Bei drogenabhängigen Tätern werde die Strafe zugunsten einer Therapie ausgesetzt, sagte die Oberstaatsanwältin: "Das ist eine ganz vernünftige Entscheidung des Gesetzgebers. Für einen Häftling ergibt sich so auch ein Druck, eine Therapie zu machen." Bis zu zwei Drittel der Haftstrafe könnten auf die Therapie angerechnet werden. Das restliche Drittel werde zur Bewährung ausgeschrieben.
Lange Therapie für Russells erwartet
Angesichts Russells jahrelanger Sucht müsse ohnehin mit einer langen Therapiedauer gerechnet werden, sagte die Behördensprecherin. Die Therapieeinrichtung informiere die Justiz über den Verlauf. Breche Russell die Therapie vorzeitig ab, müsse er damit rechnen, dass er wieder ins Gefängnis muss.
Russell hatte am Silvesterabend 2009 auf der Autobahn 66 bei Frankfurt mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit ein Auto gerammt. Dessen zwei Insassen wurden schwer verletzt und mussten aus dem brennenden Fahrzeug gerettet werden. Russell flüchtete zu Fuß vom Unfallort. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn im Oktober 2010. Das Oberlandesgericht lehnte eine Haftverschonung wegen der Drogensucht des Verurteilten ab. (dapd)
12:52
@GenauerLeser:
Auch nicht richtig ;-)
Die Therapie wird VOLL auf die Haftstrafe angerechnet. Erreicht man mit Anrechnung zwei Drittel der Gesamtstrafe, setzt das Gericht die Reststrafe aus wenn dies mit Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit geboten erscheint.
07:37
also auch mal Fünf grade sein lassen, aber Onkelz-Bashing ist immer beliebt....
Fünfe gerade sein lassen?
Sie sind doch des Lesens mächtig, oder? Dann lesen sie sich noch mal durch, was dieser Kerl angerichtet hat !
06:36
Vielleicht sollte man nicht unbedingt fremde Agenturmeldungen kopieren und weiterverbreiten, wenn man sie inhaltlich nicht versteht!
"Bis zu zwei Drittel der Haftstrafe könnten auf die Therapie angerechnet werden. Das restliche Drittel werde zur Bewährung ausgeschrieben."
Natürlich muß es heißen, daß zwei Drittel der Therapie auf die Haftstrafe angerechnet werden könnten! Desweiteren wird eine Reststrafe nicht zur Bewährung ausgeschrieben, sondern ausgesetzt!
Pulitzer ist noch sooo weit weg!
22:09
Na richtig gefallen tut mir das auch nicht.Wollen die die Gefängnisse entlasten?
Ich bekomme richtig Angst, dass er genau da weitermacht, nach der Therapie, wo er aufgehört hat. Ne richtige Strafe war das doch wohl auch nicht. Die Leute hätten sterben können.
Ich glaube auch, dass der Klient dem dringenden Wunsch nach einer Therapie verspüren muss. Sonst wird das nichts.
21:03
Ist es nicht so, dass ein Suchtkranker eigentlich immer suchtkrank bleibt? Meistens wird doch nur die eine Sucht durch eine andere ersetzt...
18:35
Unter Druck Therapie machen hat so gut wie noch nie funktioniert.Habe jahrelang in einer Suchtklinik als Bereitschafter gearbeitet und war selber auch betroffen.Wer nicht von selbst an sich arbeitet hat kaum eine Chance und die meisten Klienten wählen das kleinere Übel Therapie statt Knast.Und die Hilfe in den Kliniken lassen auch sehr zu wünschen übrig.