Polen und Frankreich wollen für Polanski kämpfen
Zur Zoomansicht 28.09.2009 | 01:37 Uhr 2009-09-28T01:37+0200Warschau/Paris. Zwei europäische Länder wollen gemeinsam die Auslieferung von Regisseur Roman Polanski in die USA verhindern. Darauf haben sich die Regierungen von Polen und Frankreich verständigt. Gegen Polanski liegt ein Haftbefehl vor, weil er in den 70ern ein junges Mädchen missbraucht hatte.
Polen und Frankreich wollen sich nach polnischen Medienberichten gemeinsam für die Freilassung des festgenommenen Star-Regisseurs Roman Polanski einsetzen. Der Warschauer Außenminister Radek Sikorski und sein französischer Kollege Bernard Kouchner hätten sich darauf verständigt, die Schweiz um die Freilassung Polanskis zu bitten, meldete die Nachrichtenagentur PAP am Sonntag.
Die USA, aufgrund deren Haftbefehl der Regisseur am Wochenende in der Schweiz festgesetzt wurde, sollten gebeten werden, Gnade gegen den 76-Jährigen walten zu lassen. Polanski verbrachte seine Jugend in Polen und lebte in den vergangenen Jahrzehnten in Frankreich. Er hat die französische Staatsbürgerschaft.
Sexueller Missbrauch einer 13-Jährigen
Die USA fahnden seit Ende 2005 weltweit nach Polanski. Er floh im Februar 1978 aus den Vereinigten Staaten. Dort war ein Prozess gegen ihn anhängig, nachdem er 1977 den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens gestanden hatte. Polanski flüchtete, nachdem der Richter ihn mit einer höheren Gefängnisstrafe bedroht hatte als vereinbart. Im Mai dieses Jahres wies ein US-Richter den Antrag Polanskis ab, den Missbrauchsprozess einzustellen.
Seit 1978 lebte Polanski unbehelligt in Frankreich und reiste nie mehr in die USA - auch nicht im Jahr 2003, als er mit dem Oscar für die beste Regie im Holocaust-Drama «Der Pianist» ausgezeichnet wurde. Vor dem Großerfolg mit «Der Pianist» hatte Polanski bereits andere bekannte Kinofilme gedreht, so etwa «Ekel» (1965 mit der noch jungen Catherine Deneuve), «Tanz der Vampire» (1967), «Rosemary's Baby» (1968) bis hin zu «Chinatown» (1974) und «Frantic» (1988).
Ehrung fürs Lebenswerk
Polanski kann gegen seine Verhaftung und eine mögliche Auslieferungsentscheidung gerichtlich vorgehen. Die USA haben 60 Tage, ein formelles Auslieferungsgesuch nachzureichen. Polanski sollte am Wochenende beim Zurich Festival für sein Lebenswerk mit dem «Goldene Auge» geehrt werden. (ap)
07:03
Bezeichnend, daß sich französische und polnische Politiker lieber um die Rechte eines Mädchenschänders kümmern als um die Belange ihrer Völker.
07:38
Strafe muss sein, ausliefern!!!