Designerin des Tatort-Trailers will Beteiligung am Erfolg
15.02.2010 | 17:13 Uhr 2010-02-15T17:13:00+0100
Essen. Es ist eine späte Abrechnung. Der wohl bekannteste Vorspann der deutschen Fernsehgeschichte hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, die 1969 die Augen in Nahaufnahme, das Fadenkreuz und die Beine des flüchtenden Schauspielers Horst Lettenmeyer entworfen haben will, möchte am finanziellen Erfolg des „Tatort“ beteiligt werden.
„Mir wurde damals gesagt, wir planen eine Serie, schauen, wie der Pilot ankommt“, erzählt Böttrich. „Danach lief es dann einfach.“ Sie habe nichts mehr vom Sender gehört.
„2500 Mark, umgerechnet 1278 Euro, hat der Bayerische Rundfunk gezahlt“, sagt Böttrich. Zu wenig, meint sie inzwischen. Denn, so rechnet ihr Anwalt Nikolaus Reber vor, bei ARD und ORF sei der Tatort in den letzten 40 Jahren viele Tausendmal gesendet worden. In welchem Umfang der Vorspann darüber hinaus ausgewertet wurde, über Internet und DVD, soll jetzt geklärt werden. Die zentrale Frage vor Gericht lautet daher: „Gibt es Anhaltspunkte, dass der Trailer zum Bestseller reicht?“
Die ARD zumindest lobt auf ihrer eigenen Internetseite das Werk: „Dieser Vorspann hat sich in das Gedächtnis von Generationen eingeschrieben und nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass der Tatort zu einer wiedererkennbaren Marke geworden ist.“
Streitwert laut Anwalt 150 000 Euro
Den Streitwert der Klage schätzt Reber auf annähernd 150 000 Euro. Allerdings bleibt die Beweislage für Böttrich schwierig. Weder sie, noch der Bayerische Rundfunk haben schriftliche Unterlagen über den Auftrag. Kolportiert wurde in den letzten Jahren, dass der damalige BR-Redakteur Peter Hoheisel der Schöpfer des Trailers sei. „Ich habe nie behauptet, Urheber zu sein“, erklärt er beim ersten Gerichtstermin. Der inzwischen 80-Jährige hatte damals eine Produktionsfirma beauftragt, einen Trailer zu entwickeln. Das Storyboard will Kristina Böttrich-Merdjanowa entwickelt haben.
Warum Böttrich erst jetzt ihre Ansprüche versucht durchzusetzen, erklärt Reber mit dem 2002 geänderten Gesetz zum Urheberrecht. Nach einem längeren Auslandsaufenthalt sei Böttrich zudem durch einen ähnlichen Prozess aufmerksam geworden. Der Kameramann vom „Boot“ klagt gegen die Bavaria Filmproduktion, weil er an den Gewinnen der Kino-, Video- und Fernsehverwertung beteiligt werden möchte. Einen ersten Etappensieg hat er vor Gericht bereits errungen: Die Bavaria muss die Erlöse der letzten sieben Jahre offen legen. Danach soll geklärt werden, ob, und wenn wie hoch, die Ansprüche des Kameramanns auf Nachhonorierung sind.
Böttrich-Merdjanowa geht es übrigens nicht nur ums Geld. Sie möchte als Urheberin des Vorspanns benannt werden. Die Verhandlung geht am 3. März in München weiter.
Mit weiteren Forderungen aus den Vorspannverwertungen muss die ARD nicht rechnen: der Schauspieler Horst Lettenmeyer, dessen Augen, Hand und Beine in dem Trailer zu sehen sind, will nicht klagen. Zwar hat er in der Vergangenheit häufiger das einmalige Honorar von 400 DM als „Unverschämtheit“ beschimpft, kurz vor der 700. Tatort-Folge aber erklärt: „Es wird nicht geklagt.“
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