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Plasberg diskutiert Umgang mit Extrem-Straftätern

19.08.2010 | 06:58 Uhr
Plasberg diskutiert Umgang mit Extrem-Straftätern

Köln.Dutzende Schwerverbrecher werden derzeit aus der Sicherheitsverwahrung entlassen. Einzige Alternative sei ein Gesetz, das die Sicherheitsverwahrung deutlicher vom Strafvollzug abgrenzt, meint die Talkrunde bei „Hart aber Fair“.

Wenn Mörder und Vergewaltiger plötzlich zu Nachbarn werden – die Angstvorstellung vieler Bürger wird in diesen Tagen bittere Realität: Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Dezember 2009 greift für Extrem-Straftäter, die ihre Tat vor 1998 begangen haben, das Prinzip der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nicht mehr. Demnach dürfen Gewalttäter nach Verbüßen ihrer Strafe nicht mehr weggesperrt werden.

Einzige Voraussetzung: Sie haben während ihrer Haft und der anschließenden Sicherheitsverwahrung kein weiteres, schweres Verbrechen begangen. Mindestens 80 Extrem-Kriminelle sind von dem Urteil betroffen. Sie sind bereits oder kommen noch auf freien Fuß – doch wo bleibt da die Sicherheit der Bürger? „Mörder in Freiheit, Bürger in Angst - versagt unsere Justiz?“ Darüber diskutierten am Mittwochabend Politiker, Kriminologen, Polizisten und Betroffene in Frank Plasbergs ARD-Talkshow „Hart aber Fair“.

„Bei allem Verständnis für die Opfer - auch Täter haben Rechte“, sagt Bernhard Schoer. Der Anwalt klagte erfolgreich gegen die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung. Die Freilassung vieler Straftäter geht auf ihn zurück. Doch werden durch das Urteil von Straßburg nicht gleichzeitig die Menschenrechte der potenziellen Opfer missachtet? Hat der Rechtsstaat nicht eine Verantwortung gegenüber all denjenigen, die durch diese Gewalttäter bedroht werden?

Bayerischer Innenminister hält Freilassung für einen Skandal

„Es ist Aufgabe des Staates von seinem Gewaltmonopol Gebrauch zu machen und die Bürger vor den gefährlichsten aller Straftäter zu schützen“, mahnt Gabriele Karl. Ihre Tochter wurde vor 15 Jahren von einem Serientäter erwürgt. Der Mörder sitzt heute in lebenslanger Haft. Doch Gewaltverbrecher wie ihn wieder freizulassen gleiche einer tickenden Zeitbombe. Die Gefahr, dass sie rückfällig würden ist laut Karl nicht unwahrscheinlich. „Das wäre so, als würde meine Tochter immer wieder ermordet“, prangert die Opfer-Mutter an.

Auch der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) hält die Freilassung gefährlicher Schwerverbrecher für einen Skandal: Mörder und Vergewaltiger gehören seiner Meinung nach „hinter Schloss und Riegel.“ Völlig anders sieht das Thomas Feltes, Professor für Kriminologie. Geht es nach ihm, dann haben auch Extrem-Straftäter „das Recht nach dem Vollzug wieder in die Gesellschaft integriert zu werden“.

Jörn P. wurde rückfällig

So wie Jörn P.. Als seine Sicherheitsverwahrung 2009 auslief, mussten die Richter den mehrfachen Vergewaltiger freilassen – obwohl sie ihn als gefährlich einschätzten und Wiederholungstaten nicht ausschlossen. 61 Tage nach seiner Freilassung lockte er dann eine 18-Jährige in seine Wohnung, fesselte und vergewaltigte sie mehrfach. Eine Tat, für die er nun bestraft wird. Doch musste es so weit kommen?

Bereits 2005 kamen erste Zweifel am bisherigen Konzept der Sicherheitsverwahrung auf. Der Grund: Die Sicherheitsverwahrung folge der eigentlichen Haftstrafe, unterscheide sich jedoch kaum von dieser. Doch obwohl diese Einwände bekannt waren, gab es keine Überarbeitungsvorschläge seitens der Politik. Erst auf das Straßburger Urteil im Dezember 2009 reagierte die Bundesregierung mit einem Einspruch, der jedoch im Mai 2010 abgelehnt wurde.

Seitdem werden Täter, für die die Regelung der nachträglichen Sicherheitsverwahrung nicht mehr greift, freigelassen. Ob gefährlich, oder nicht: Sogenannte Altfälle wieder einzusperren ist laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht möglich. Doch in Freiheit werden die entlassenen Straftäter zumeist von mehr als 15 Polizisten überwacht. Laut Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, eine „hanebüchene“ Arbeit, für die der Polizei schlicht die notwendigen Ressourcen fehlen.

Doch auch Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag, die Polizei durch eine Elektronische Fußfessel zu entlasten, findet in der Gesprächsrunde keinen Anklang. Weitgehend einig werden sich die Diskutanten an diesem Abend nur in einem Punkt: Es müsse ein Gesetz verabschiedet werden, das die Sicherheitsverwahrung künftig deutlicher vom Strafvollzug trennt. Nach Verbüßen ihrer Strafe sollen Gewalttäter dann in spezielle Anstalten verlegt werden, in denen sie nicht als Strafgefangene untergebracht sind.

 

Christiane Dase

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Kommentare
25.08.2010
21:54
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von Tatsache | #44

Die Menschenrechte sind unteilbar. Diese Rechte sind unveräußerlich und verlieren nie ihre Verbindlichkeit.
Mehr bleibt da nicht zu sagen und es freut mich, dass den meisten Kommentatoren der Weg in die Jurisprudenz verwehrt bleibt.

Nachträglich eine weitere Strafe verhängen geht nicht. Ein wichtiger rechtlicher Grundsatz. Vom Wesen und Inhalt ist die SV aber einer Freiheitsstrafe bedeutend ähnlich. Folglich müsste sich die SV zumindest in ihrer Ausführung merklich von einer Freiheitsstrafe unterscheiden um angeordnet werden zu können.

21.08.2010
01:46
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von Alex1992 | #43

@#41 NbgHomie:

Jaja wir wissen ja nun das Ozan nett und hochintelligent ist.

Das wird die 8 Opfer sicherlich freuen zu hören.

21.08.2010
01:34
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von Alex1992 | #42

@40 sevil:

Wo konkret wird hier Ozan als Türke beschimpft oder verachtet?

Und was spielt es für einen Unterschied, ob er nun Türke ist oder einen türkischen Migrationshintergrund hat?

Er kann angeblich kein Türkisch sprechen? So persönlich kennst Du ihn also!? :-)

Wirklich tolle Kumpels hat er jedenfalls!

Selbst wenn er nicht mit zugeschlagen hat, dann scheint er ja mit solchen Prügeleien kein Problem zu haben.

Und das war sicherlich nicht das erste Mal das seine Kumpels zugeschlagen haben.

21.08.2010
01:17
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von NbgHomie | #41

Ich kenne Ozan auch Persöhlich, er ist sehr nett und ich bin mir sicher das er zurecht frei ist.
Ich hoffe er muss auch nicht in den Knast jeder macht mal fehler !
Ozan hat keine Vorstrafen, er ist Hoch inteligent.
Das sage ich nicht nur so ich weiß es, er war betrunken darum passierte das ganze.
Normalerweise ist er nicht so.
Er geht jeder Schlägerei aus dem Weg !

20.08.2010
17:28
Blockierter Kommentar.
von sevil | #40

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

20.08.2010
08:33
Blockierter Kommentar.
von hängtsiealle | #39

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

19.08.2010
18:47
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von rollyy | #38

Überaus interessante Beiträge :
@ w.w. : Präzise Fragen - oder ? Bin gespannt auf Ihre Antwort !
@ r.kant : Auch Ihre Überreaktion ist schwer erträglich.
@ ubu : Ich bin der festen Überzeugung, dass ein Großteil unserer Richter Angst hat, ein Strafmass voll auszuschöpfen .
@ mail777 : Wer Mitglieder meiner Familie etwas antut, wird diese Tat zutiefst bereuen. Nur diese
Vorgehensweise führt zu nachhaltigen Ergebnissen.

19.08.2010
17:40
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von Herman Tietz | #37

@ Herr Wacker: Ab wievielen Gewaltverbrechen und Vergewaltigung, die durch die freigelassenen Straftäter begangen werden, würden Sie den von berechtigten Ängsten sprechen?

Darum geht es doch: Wieviel Opfer sind uns die Rechte dieser Verbecher wert? Los antworten Sie, wacker.

Bei solchem Geschwätz kommt mir die Galle hoch.

19.08.2010
17:24
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von Willi Wacker | #36

@ 32,

das sehe ich entschieden anders!

Als RA hat Hr. Schroer seine Pflicht getan, die Rechte von Straftätern zu vertreten.

In diesem Falls sogar sehr erfolgreich.

Das hat die Gesetzeslage hergegeben und sollte eher diejenigen in die Pflicht der Verantwortung nehmen, die für die Gesetzgebung oder Gesetzesänderung zuständig sind.

Wie bereits erwähnt, war dies seit 04/05 bekannt, wo die Reise in Straßburg hingeht.

Hetze gegen Hr. RA Schroer, wäre ebenso fehl am Platze, wie der Übereifer der Panikmacher. Siehe Polizeigewerkschaftler.....

19.08.2010
17:02
Dürfen Extrem-Straftäter freigelassen werden?
von ubu | #35

Es würde ja schon helfen, wenn erstens die möglichen Strafmaße mal ausgereizt würden (wir brauchen keine schärferen Gesetze - wir brauchen nur Richter, die sich trauen, die gesetzlich möglichen Höchststrafen auch mal zu verhängen), und zweitens müssen die Haftstrafen, zu denen Straftäter verurteilt werden, bis zum letzten Tag abgesessen werden.
Es kann nicht sein, dass ein Straftäter nach 2/3 seiner Haftstrafe wieder auf freiem Fuß ist. Vor allem sollte lebenslange Haft wegen schwerster Straftaten auch tatsächlich lebenslang bedeuten. D.h. der Straftäter verlässt die JVA nur noch im Sarg, und nicht nach 15 Jahren. Denn derjenige, den ein Mörder umgebracht hat, ist auch lebenslang tot.

Ansonsten schließe ich mich vielen Kommentaren an: #5 sofort löschen.

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