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Zivilcourage wurde mit Füßen getreten

09.08.2007 | 14:51 Uhr

Grevenbrück. "Das Gericht duldet es grundsätzlich nicht, wenn friedliche Menschen auf offener Straße bedroht und eingeschüchtert werden", machte Richter Poetsch dem 20-jährigen Angeklagten unmissverständlich deutlich.

Und verurteilte den rabiaten Jüngling wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer 7-monatigen Haftstrafe, 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der gelernte Straßenbauer eine Geldbuße von 1500 Euro zu berappen.

Ende November 2006 parkte ein schwarzer BMW auf dem Gelände einer Tankstelle in Grevenbrück. Nach einer Weile senkten sich drei Seitenfenster, und drei Tüten mit denn Verpackungs- und Essensresten einer Imbisskette in Trockenbrück flogen aufs Pflaster. Dann fuhr der Wagen davon. Der Tankstellenpächter bemerkte die unverschämte Müllentsorgung und entdeckte die drei Insassen des BMW in nicht allzugroßer Entfernung vor einer roten Ampel wartend. Der 50-Jährige raffte die McDonalds-Tüten auf, rannte zu dem stehenden Auto und warf die fastfood-Reste samt Verpackung den Umweltschweinen hinterher durchs geöffnete Fenster. Danach kehrte er zurück zu seiner Tankstelle.

Doch nur wenige Sekunden konnte er sich über seine Civilcourage freuen, dann kehrten die drei Fußballer mit quietschenden Reifen zurück und gingen auf den Tankstellenpächter los: "Die standen im Halbkreis vor mir. Ich dachte: Nichts wie weg! Die Jungs waren wutentbrannt", erinnerte sich das Opfer im Zeugenstand. Er sei geschubst und getreten worden. Er flüchtete, rutschte auf dem regennassen Platten auf, wurde am Boden liegend wiederholt getreten, raffte sich auf, lief weiter, stürzte erneut und erreichte schließlich das Innere der Tankstelle, wo er von dem Trio eingeholt, geschubst und beschimpft wurde.

Folgen der Attacken: Ein Bluterguss am Unterleib sowie ein Riesenhämatom am Bein. Am nächsten Tag tauchten zwei der Angreifer erneut in der Tankstelle auf, um sich zu entschuldigen und mit Zahlung eines Schmerzensgeldes von insg. 150 Euro ihr Opfer dazu zu bewegen, die Strafanzeige zurückzunehmen. Doch die Ermittler konnten auch durch die anschließende fehlende Aussagebereitschaft des Verdächtigen und des Opfers nicht von der weiteren Klärung des Falles abgehalten werden. Eindeutige Zeugenaussagen bestätigten vor Gericht die Schilderungen des Opfers.

Hatte sich der Angeklagte, den man als Halter des BMW schnell ermittelt hatte, bis zum Prozess standhaft geweigert, mit den Namen seiner Komplizen herauszurücken, so machte er im Gerichtssaal endlich "reinen Tisch". Gegen die beiden polizeibekannten Jünglinge wird jetzt ebenfalls ermittelt. Ob er oder seine Sportkameraden den Löwenanteil der brutalen Attacken zu verantworten hatte, war schließlich nebensächlich. Als gemeinschaftliche Tat lag ohnehin eine gefährlicheKörperverletzung vor. Mindeststrafe: 6 Monate.

"Ich habe die Jungs ja gereizt, habe zu ihrem Verhalten beigetragen", ruderte das sichtlich eingeschüchterte Opfer zurück, das in den Monaten nach dem Überfall in Furch vor neuen Übergriffen gelebt hatte. Richter Poetsch: "Das Opfer zum Täter abzu stempeln, das wird hier nicht hingenommen. Sonst hätte Gewalt eine Chance."

Von Werner Riedel

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