Wenn das Vertrauen in den Arzt enttäuscht wird
23.05.2012 | 18:40 Uhr 2012-05-23T18:40:00+0200Wohl kaum etwas ist so sehr Vertrauenssache wie der Arztbesuch. Zumal, wenn ein schwerwiegender Eingriff bevorsteht. Wenn wir ernsthaft erkrankt sind. Dass wir dann einen Mediziner vor uns haben, der nicht versucht, uns eine überflüssige Behandlung einzureden, der weiß, wovon er spricht und uns fehlerfrei kurieren wird, daran müssen wir einfach glauben.
Dass also der Operateur sich die Zeit nimmt, den Patienten auch über Risiken aufzuklären, gehört zu den Grundregeln im Klinikalltag. Dass da, wo die Kasse für eine Leistung nicht zahlt, der Arzt den Patienten über die Kosten aufzuklären hat, bevor er Blut abnimmt oder den Ultraschall anwirft, muss man so etwas extra in ein Gesetz schreiben? Nun braucht der Gesetzgeber nicht zu regeln, was ohnehin funktioniert. Er schafft Rechtssicherheit für die Fälle, in denen Vertrauen enttäuscht wird. Vielfach besteht Gesetzgebung einfach darin, eingebürgertes Recht in eine übersichtliche Fassung zu bringen. Insofern ist das gestern vorgelegte Patienten-rechtegesetz eine anerkennenswerte Fleißarbeit.
Viel verändern im Verhältnis Arzt-Patient wird sich nicht. Das beklagt die Opposition: Die Regierung habe auf die Zustimmung der Ärzte mehr Wert gelegt als auf die Interessen der Betroffenen. Das mag so sein, wenn man Ärzte und Patienten als natürliche Gegner sieht. Ob das sinnvoll ist, ist fraglich. Ob sich ein Vertrauensverhältnis bis ins letzte Detail gesetzlich regeln lässt, auch.

10:01
Liebe Redaktion..ich habe die ganze Woche auf einen ausführlichen Bericht des Deutschen Ärztetages gewartet, das hätte sehr gut zusammen gepasst.
Denn es wundert viele wie in dieser Woche das Image der FDP und der Ärzte so gut herausgestellt wird. Die FDP und ihre Minister Bahr und Fr.Leutheuser Schnarrenberger,müßen das Bild vermitteln" Wir kümmern und um jeden" Prima gemacht mit den klatschenden Sponsoren Ärzte und Gesetze die nichts bringen. Dabei daref man nicht vergessen das der Präses der Ärzte Dr. Montgomery bekennender FDP mann ist, dann hilft man doch gerne den " FREUNDEN " Wiederum helfen diese Beiden Minister auch den Ärzten Halleuja.
Nur wenn man alles genau durchliest, hat sich für den Bürger / Patienten fast gar nichts geändert. Er ist wieder der Dumme wer oder was wird den Begriff beurteilen wann ein" grobes Versehen" des Arztes vorliegt? Aber hallo,wieder Gutachter die sich untereinander kennen viel Geld kassieren, aber den Kollegen nicht wehtun wollen.Wie gehabt..