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Was Steuersündern droht

18.02.2010 | 17:02 Uhr

Steuerhinterzieher müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich. Welche Strafe im Einzelfall ausgesprochen wird, hängt maßgeblich von der Höhe des hinterzogenen Betrages ab. Aber auch Beweggründe oder das Verhalten nach der Tat - etwa das Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen - spielen eine Rolle.

Im Gegensatz zu anderen Straftaten können Steuerhinterzieher durch Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt ungeschoren davonkommen. Sie müssen lediglich die unrichtigen Angaben gegenüber der Behörde korrigieren - allerdings bevor ihnen das Finanzamt auf die Schliche kommt. Auch hat der Steuersünder das hinterzogene Geld einschließlich der Zinsen innerhalb einer bestimmten Frist an den Staat zurückzuzahlen.

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre. In besonders schweren Fällen kann sie jedoch auf zehn Jahre erhöht werden.

In NRW liegen dem Finanzministerium bislang 572 Selbstanzeigen vor - dahinter verbergen sich mutmaßlich 572 Steuerhinterzieher. Denn dass eine Person mehrere Fälle gleichzeitig angezeigt habe, sei theoretisch möglich, aber höchst unwahrscheinlich, sagt ein Sprecher des Ministeriums.

Melanie Bergs

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