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Gericht

Vierfache Mutter gesteht 37-fachen Betrug

09.03.2010 | 12:56 Uhr
Vierfache Mutter gesteht 37-fachen Betrug

Olpe. Die Anklage im Olper Schöffengericht war nicht von Pappe: gewerbsmäßige 37-fache Urkundenfälschung und Betrug. Die Anklagebank drückte eine vierfache Mutter (39) aus einem Olper Stadteil.

Laut Anklage soll eine 39-Jährige aus einem Olper Stadtteil zwischen 1. Januar 2008 und 8. Januar 2009 Überweisungen bei der Sparkasse Attendorn und der Volksbank Biggee-Lenne mit dem Namen und der gefälschten Unterschrift eines Nachbarn ausgefüllt und so ingesamt über 30.000 Euro auf ihre Konten geschafft haben. Mit dem Geld habe sie Rechnungen (etliche von Rechtsanwälten) beglichen und Anschaffungen für ihre Familie getätigt.

Vorwürfe eingeräumt

Die Frau räumte die Vorwürfe sofort pauschal ein: „Alles ist meine Schuld. Es tut mir leid, ich werde es nie wieder machen." Die Überweisungsformulare habe sie sich bei den Banken geholt. An die Kontonummer des Nachbarn sei sie gekommen, weil sie einige Briefe von ihm geöffnet habe.

Wie gesagt: Die Anklage gegen die ohne Verteidigerin erschienene 39-Jährige war nicht von Pappe, und deshalb zog Oberstaatsanwalt Johannes Daheim die Notbremse. Zur Frage, mit was für einer Strafe sie denn rechnen, meinten die Angeklagte und ihr Mann im Zuhörerraum unisono: „Mit Bewährung." Da war Daheim anderer Ansicht: „Hier kommt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Betracht. Das ist ein Fall der notwendigen Verteidigung."

Neue Hauptverhandlung

Vergeblich versuchte Richter Richard Sondermann, die bisherige Verteidigerin der Angeklagten zu erreichen: „Warum arbeitet die Anwältin nicht mehr für Sie?" — „Die will nicht mehr", so die 39-Jährige. Richter Sondermann will erneut versuchen, Kontakt zu der Anwältin aufzunehmen. Übernimmt diese das Mandat nicht, wird ein anderer Pflichtverteidiger bestellt. Auf alle Fälle gibt es jetzt eine neue Hauptverhandlung, bei der noch einiges geklärt werden muss.

Die Aussagen der vierfachen Mutter wirkten recht konstruiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sie als Täterin vorgeschoben wurde und die Anwältin deshalb die Verteidigung nicht mehr übernehmen wollte.

Roland Vossel

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