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Justiz

Videotheken-Mord: Mutmaßlicher Täter (49) gestorben

27.10.2009 | 11:00 Uhr

Düsseldorf. Der Mann, der nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1993 die Mitarbeiterin einer Videothek in Düsseldorf ermordet haben soll, ist am Sonntag im Alter von 49 Jahren gestorben. 2006 durfte er trotz einer neuen DNA-Analyse nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden.

Nun wird der grausame Mord an der Mitarbeiterin (28) einer Videothek an der Münsterstraße 1993 endgültig nicht mehr vor Gericht geklärt: Der Mann (49), den die Staatsanwaltschaft für den Mörder hält, ist am Sonntag gestorben. Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil er die Justiz vor ein ungewöhnliches Problem stellte: Obwohl Staatsanwalt Ralf Herrenbrück überzeugt war, dass der jetzt Verstorbene der Täter war, konnte er ihn nicht anklagen. Denn er war 1997 vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Dem Gericht hatten die Indizien gegen ihn nicht gereicht.

Neue Analyse-Methoden

2006 prüfte die Staatsanwaltschaft routinemäßig das alte Spurenmaterial mit neuen Methoden der DNA-Analyse, unter anderem das Klebeband, das der Mörder der 28-Jährigen um den Kopf gewickelt hatte und unter dem sie qualvoll erstickte. Seitdem war für Herrenbrück der Freigesprochene sicher der Täter.

Aber niemand, der einmal freigesprochen wurde, darf wieder für den gleichen Vorwurf vor Gericht gestellt werden - außer in Ausnahmen wie zum Beispiel beim Auftauchen neuer Beweise. Dieser Rechtsgrundsatz soll vor unrechtmäßiger Strafverfolgung schützen. Die neue Analyse bekannter Spuren gilt bisher nicht als neuer Beweis.

NRW-Justizministerin will Gesetzesänderung

Aber immer häufiger führen DNA-Analysen zur Klärung alter Fälle. Daher hatte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter eine Gesetzesänderung initiiert. In der letzten Legislaturperiode wurde daraus nichts mehr. Unter der neuen Regierung will sich die Ministerin erneut dafür einsetzen, bestätigte gestern ihr Sprecher. Für den Fall des Videothekenmords wird das keine Bedeutung mehr haben.

Katharina Rüth

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