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Gericht

Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis

07.11.2009 | 12:47 Uhr

Olpe/Wenden. Nur die Fürsprache seiner vergewaltigten Frau rettete den 39-Jährigen vor dem Gang ins Gefängnis. „Er hat seit einigen Wochen wieder Kontakt zu seinen Kindern, so dass die Nebenklage kein Interesse hat, dass er in den Strafvollzug kommt", teilte Anwältin Voß im Namen der Ehefrau mit.

Die Vorwürfe hätten locker gereicht, um den angeklagten Kraftfahrer hinter schwedische Gardinen zu bringen. Der 39-Jährige ging nämlich mit erheblicher Brutalität vor in der Nacht des 27. Februar dieses Jahres in einem Ort in der Gemeinde Wenden. Nachdem er einen Liter Wodka getrunken hatte, forderte er seine Frau im Wohnzimmer zum Geschlechtsverkehr auf.

Als diese ablehnte, war er alles andere als zimperlich. Er rieß seiner Frau den Pyjama vom Leib, hielt sie fest, schlug und trat mehrfach auf sie ein und vergewaltigte sie. Später zwang er sie zum Sex im Schlafzimmer, und am frühen Morgen vergewaltigte er sie erneut im Wohnzimmer. Aus Angst leistete die Frau, die diverse Hämatome am ganzen Körper erlitt, zuletzt keinen Widerstand mehr.

"Unschöne Dinge"

„Er bestreitet nicht, dass es zu diesen unschönen Dingen gekommen ist", sagte Verteidiger Willy Müller. Durch dieses Geständnis hatte das Schöffengericht die Beweisaufnahme schnell abgespult.

„Es sind Kinder da. Es soll nicht alles ans Licht der Öffentlichkeit, was zwischen den beiden passiert ist. Wir sollten nicht zerstörend in die Familienverhältnisse eingreifen", meinte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim. Im Gegensatz zur Anklage, in der von drei Taten die Rede war, handele es sich um eine fortgesetzte Tat. Daheim sprach vom „Bemühen eines betrunkenen Mannes zum Zuge zu kommen".

Den angeklagten besonders schweren Fall der Vergewaltigung (Mindeststrafe zwei Jahre) verneinte der Oberstaatsanwalt. Seine Gründe: Geständnis, eine Tat innerhalb einer Ehe sowie die durch den Alkohol erheblich herabgesetzte Hemmschwelle. Daheims Forderung: zwei Jahre Bewährungsstrafe und 500 Euro Geldbuße an den Verein „Frauen helfen Frauen".

Liebevoller Vater

Nebenklage-Vertreterin Inge Voß schloss sich an. Der Angeklagte sei auch ein liebevoller Vater für seine drei kleinen Kinder und zahle Unterhalt. Verteidiger Willy Müller konnte natürlich mit einer Bewährungsstrafe gut leben: „Er ist sich bewusst, dass das seine letzte Chance ist." Im letzten Wort entschuldigte sich der 39-Jährige für „die scheußliche Tat". Das Paar lebt mittlerweile getrennt.

Vom Gericht gab es denn auch die zwei Jahre „mit" wegen fortgesetzter Vergewaltigung im nicht auszuschließenden Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. „Es ist schon verwunderlich, nach einem Liter Schnaps noch so ein Verhalten an den Tag zu legen", meinte Schneider, zumal auch die Ehefrau den Angeklagten nicht als Gewohnheitstrinker bezeichnet hatte.

„Die Nebenklägerin wünscht sich, dass der Angeklagte weiter Unterhalt zahlt, die Kinder nicht stigmatisiert werden und er seine Kinder besuchen kann", so Schneider, der zudem als besonderen Umstand für eine Bewährung anführte, dass der Angeklagte auf Bitten seiner Ehefrau bestimmte sexuelle Praktiken nicht vollzogen habe.

Roland Vossel

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