Tanzeinlage mit Folgen
12.04.2011 | 15:39 Uhr 2011-04-12T15:39:00+0200
Düsseldorf.Ein Tänzchen in Ehren - dagegen kann niemand etwas haben. Es sei denn, die Musik ist für die Tageszeit zu laut. Das musste ein 48-Jähriger erfahren, für den ein romantischer Abend in der Ausnüchterungszelle endete.
In einer Julinacht 2009 hatte es zwischen ihm und einem Nachbarn (64) geknallt. Denn der Mann, der unter ihm in dem Pempelforter Mietshaus lebt, wollte um Mitternacht keine laute Musik hören, beschwerte sich. Als das nichts nutzte, schickte er die Polizei. Und bekam dann Besuch von dem Angeklagten, der ihn schlug und bedrohte.
Per Strafbefehl wurde der 48-Jährige wegen Körperverletzung zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt, er legte Einspruch ein. Vor dem Amtsgericht erklärte er: „Das war doch unser fünfter Hochzeitstag!“ Seine Frau und er hätten den Tag beim Griechen gefeiert: „Das machen wir sehr selten.“
Zurück zu Hause habe seine Frau tanzen wollen. Doch der stimmungsvolle Ausklang des Abends wurde vom Nachbarn gestört. Der habe kein Verständnis gehabt, ihn nur beschimpft.
Als dann zwei Polizisten um Ruhe baten, leistete er Folge, aber: „Ich war wütend. Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun!“ Er habe den Nachbarn zur Rede stellen wollen, ihm „zwei bis drei“ Ohrfeigen verpasst, sei dann gegangen. Kurz darauf hätten sechs Polizisten geklingelt, ihn an die Wand gestellt, gefesselt und abgeführt.
Der Nachbar berichtete, dass der Angeklagte ihn massiv bedroht habe: „Ich wusste gar nicht, wie mir geschah.“ Die Schläge hätten eine blutende Lippe hinterlassen. 1,6 Promille hatte die Polizei bei dem Angeklagten festgestellt.
Der gab sich vor Gericht reuig: „Mir ist die Feierlaune gründlich vergangen.“ Er trinke keinen Schnaps mehr. Am Ende zog er den Einspruch zurück, akzeptierte die Geldstrafe.

0mitdiskutieren