Staatsanwaltschaft gibt sich mit „Totschlags-Urteil” zufrieden
30.12.2009 | 15:45 Uhr 2009-12-30T15:45:00+0100
Hünsborn/Siegen. Die Staatsanwaltschaft will nach Aussage von Staatsanwalt Günter Scholz keine Revison gegen das Urteil des Siegener Schwurgerichtes einlegen, das am 23. Dezember einen 47-jährigen Hünsborner wegen Totschlags zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt hatte.
„Allerdings”, so Scholz, haben wir bislang auch noch nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Sollte die Gegenseite noch Revision beantragen, werden wir es auch tun.” Einen Tag vor Heligabend hatte das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Münker den 47-Jährigen verurteilt, weil er am 9. April seine Lebensgefährtin aus Eifersucht erstochen hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert, weil sie die Geschehnisse als „heimtückischen Mord” bewertete. Das Gericht hatte auf Totschlag erkannt, weil es keine Heimtücke sah.

11:32
Liebe Redaktion,
immer noch die unsinnige Grafik mit dem österreichischen Bundesadler? Wann begreift Ihr endlich?