Staatsanwalt mit Urteil gegen Glasermeister nicht einverstanden
28.08.2008 | 17:45 Uhr 2008-08-28T17:45:55+0200Siegen/Schönau. (-ws-) Nach dem Urteil im Betrugsprozess gegen den Glasermeister aus Schönau hat die Staatsanwaltschaft Siegen inzwischen Revision eingelegt. Das sagte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim gestern auf WR-Anfrage.
Wie berichtet, hatte die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Siegen den gebürtigen Olper wegen Betrugs in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre beantragt.
Worauf sich die Revision genau begründen wird, konnte Daheim, der bei der Staatsanwaltschaft Siegen für die Pressearbeit zuständig ist, gestern noch nicht sagen. "Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, werden wir prüfen, wogegen sich die Revision wendet und ob die Revision durchführbar ist."
Die Strafprozessordnung sieht für die Revisionseinlegung eine Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung vor. Diese Frist lief gestern ab. Mit der Revisionsbegründung kann sich die Staatsanwaltschaft noch Zeit lassen. Hier gilt laut Strafprozessordnung eine Frist von vier Wochen nach Zustellung des Urteils. Doch bis das Urteil samt Begründung geschrieben sein wird, wird wohl noch einige Zeit verstreichen, denn es wird angesichts der langen Prozessdauer und der Vielzahl der Fälle sehr umfangreich ausfallen.
Eine Revision kann sich laut deutschem Recht nicht auf neue Tatsachen berufen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils. Anders als bei einer Berufung werden in der Revisionsinstanz keine Beweise erhoben. Zuständig für die Revision gegen das Urteil des Landgerichts ist der Bundesgerichtshof.
Der Verteidiger des 39-jährigen Schönauers hatte vergangene Woche angekündigt, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen.

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