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Mordprozess

Staatsanwalt fordert lebenslänglich

18.12.2009 | 06:00 Uhr

Hünsborn/Siegen. Lebenslänglich hat Günter Scholz für den 47-Jährigen gefordert, der am 9. April seine Lebensgefährtin in Hünsborn erstochen haben soll. Der Staatsanwalt wertet die Bluttat als heimtückischen Mord.

Nach der Einlassung des Angeklagten sah Scholz das weitere Mordmerkmal in der Anklage, die niedrigen Beweggründe, jedoch nicht nachweisbar. Nach einem BGH-Urteil seien diese bei Gefühlen der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit zu verneinen. „Er beraubte sich dessen, was er eigentlich nicht verlieren wollte”, so der Staatsanwalt.

Im Gegensatz dazu habe jedoch Heimtücke auf alle Fälle vorgelegen: „In der mehr als neunjährigen Beziehung kam es nie zu Gewalttätigkeiten. Die Getötete schlief und rechnete nicht damit. Sie war völlig arglos und daher wehrlos. Er hat die Situation bewusst ausgenutzt, um sie mit einem Stich ins Herz gezielt zu töten.” Das nicht trinkgewohnte Opfer habe zudem 1,57 Promille Alkohol im Blut gehabt. Aufgrund des Spurenbildes sei die Behauptung des Angeklagten, seine Freundin habe gestanden, eindeutig widerlegt, so Scholz: „Sie hat das Küchenmesser nicht bemerkt. Es wurden keinerlei Abwehrverletzungen bei der Frau festgestellt. Sie lag auf dem Rücken.”

Mordmerkmal Heimtücke

Die Einlassung des Angeklagten, dass er im Affekt gehandelt habe, sei nicht glaubhaft: „Als ihm klar war, dass man ihm den Unfall nicht abnimmt, kam die Version mit der Affekttat.” Vielmehr sei der Angeklagte zielgerichtet und geplant vorgegangen. Er habe gewartet, bis die 51-Jährige schlief, in der Küche das Messer geholt und sie dann mit einem einzigen wuchtigen Stich ins Herz getötet. Den Selbstmord nach der Tat habe er nur vorgetäuscht: „Er hat das Blut an seinen Händen bewusst an die Wände geschmiert um das Ganze zu dramatisieren.” Auch die Vorgeschichte spreche gegen eine Affekttat. Zu einem Freund hatte der 47-Jährige gesagt: „Wenn ich sie nicht kriege, soll sie keiner kriegen.”

„Lebenslang wegen Mordes” forderte auch Rechtsanwalt Patrick Jüngst als Nebenklagevertreter für die beiden erwachsenen Kinder der Getöteten.

Verteidiger: Totschlag

Anderer Ansicht war Verteidiger Andreas Trode (Iserlohn). Zwar sei die urspüngliche Unfallversion des Angeklagten „dummes Zeug”, doch liege bei der Tat keine Heimtücke vor: „Es gibt gar keinen Hinweis, dass sie geschlafen hat.” Der Angeklagte sei laut schreiend die Treppe hinunter gelaufen, um das Messer zu holen: „In seinem Gemüt spielte sich etwas ab, das mit vielen Affekten zu tun hatte. Es zerreißt ihn, dass es wahr sein könnte, dass sie mit einem anderen Mann geschlafen hat.” Da die Voraussetzungen eines Affektes erfüllt seien, handele es sich nicht um Mord, sondern Totschlag.

Der Regelstrafrahmen (5 bis 15 Jahre) sei wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit aufgrund des Affektes zu reduzieren auf 2 Jahre bis 11 Jahre und 3 Monate. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, erstmals lange in U-Haft und habe sich durch die Tat jeder Chance beraubt, etwas gut zu machen. Trodes Antrag: 7 Jahre und 9 Monate Haft.

„Mir tut das alles furchtbar leid, was passiert ist. Ich würde es gerne rückgängig machen, aber es geht nicht”, sagte der 47-Jährige im letzten Wort.

Das Urteil soll am 23. Dezember gesprochen werden.

Roland Vossel

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