Prozess
Schmerzensgeld für Schimmel im Brötchen
05.02.2010 | 15:17 Uhr 2010-02-05T15:17:00+0100Düsseldorf. Er freute sich auf eine leckere Zwischenmahlzeit, die er sich am Drive-In-Schalter einer Fastfood-Kette kaufte. Doch der herzhafte Haps ins dick belegte Brötchen blieb ihm buchstäblich im Halse stecken: Er hatte auf Schimmel gebissen. Der Kunde verklagte die Imbiss-Kette.
Er forderte 1000 Euro Schmerzensgeld, er habe sich schließlich übergeben müssen. Vor dem Amtsgericht schilderte der Autofahrer, wie er auf das eklige Innenleben seines Sandwiches gestoßen war: Erst habe er sich über den merkwürdigen Geschmack, gewundert, dann schwarze Krümel auf seiner Hand gesehen, schließlich die schwarze Masse im Brötchen. Voller Widerwillen habe er sein Auto abgestellt und seine zwei Sandwiches im Restaurant auf die Theke geknallt.
Verzehrgutschein abgelehnt
Dort habe sich herausgestellt, dass ein ganzer Karton dieser Brötchen verschimmelt war. Ihm bot man erst einmal zwei neue an - aber ihm war der Appetit vergangen. Auch ein Verzehrgutschein über 20 Euro konnte ihn nicht beruhigen, er rief die Polizei. Als die ankam, war allerdings der Karton mit dem verdorbenen Gebäck verschwunden.
Der Vertreter der Imbisskette bestritt, dass es überhaupt Schimmel gegeben habe. Das Gericht fand allerdings, etwas müsse wohl dran sein, sonst wäre dem Kunden kein Verzehrgutschein angeboten worden. Dagegen argumentierte der Anwalt, man lege eben wert auf zufriedene Kunden, das sei nur Kulanz gewesen.
Vergleichsvorschlag 300 Euro Schmerzensgeld
Das Gericht warnte vor einer längeren Beweisaufnahme, erklärte, dann die Polizisten vernehmen zu wollen. Es schlug einen Vergleich vor, erklärte die geforderten 1000 Euro allerdings für zu hoch. Es schlug 300 Euro vor.
Der Imbiss-Anwalt nahm den Vergleich auf Widerruf an. Bis zum 11. Februar kann das Unternehmen die Einigung noch absagen. Dann würde es zum Prozess mit der Zeugenanhörung kommen.

0mitdiskutieren