Rechnung für Partnersuche ging an 85-Jährige
18.03.2011 | 16:15 Uhr 2011-03-18T16:15:00+0100
Düsseldorf. Die Lehrerin traute ihren Augen nicht, als sie die Rechnung an ihre Mutter sah: Die 85-Jährige sollte für eine Mitgliedschaft bei einer Internet-Partnerbörse bezahlen - als „Black Danger“. Tatsächlich hatte jemand die EC-Karte der alten Dame benutzt.
Die Lehrerin (55) traute ihren Augen nicht, als sie die Rechnung an ihre Mutter sah: Die betagte Seniorin (85) sollte für eine Mitgliedschaft bei einer Internet-Partnerbörse bezahlen - als „Black Danger“. Tatsächlich hatte jemand die EC-Karte der alten Dame benutzt. Gestern saß eine 28-Jährige deshalb vor dem Landgericht.
Die war Pflegehelferin im Heim der 85-Jährigen gewesen. Laut Anklage sollte sie die EC-Karte gestohlen und sich auf Kosten der Seniorin bei drei Partnerbörsen angemeldet haben, für 520 Euro. Denn unter „Black Danger“ fanden sich dort jeweils ihr Foto und ihre Beschreibung.
In erster Instanz war die 28-Jährige wegen Betrugs zu 3150 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte Einspruch eingelegt, wollte jetzt einen Freispruch. Denn sie habe damit nichts zu tun. Ein Freund habe die Profile über sie angelegt, ihr Foto aus dem Internet genommen.
„Ich habe mir nichts dabei gedacht.“
Sie habe einige Male für die alte Dame Kontoauszüge geholt, dafür die EC-Karte erhalten. Beim dritten Mal habe sie durch Urlaub vergessen, die Karte zurückzugeben. Die habe dann bei ihr zu Hause gelegen. Dort habe sie der Freund der Familie gefunden, der damals eine Weile bei ihr lebte.
Der junge Mann (22) bestätigte das. Er habe aus Langeweile die Angeklagte bei den Internetbörsen angemeldet: „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Das Gericht hatte aber erhebliche Zweifel daran, denn er konnte weder ihre Größe noch ihre Augenfarbe nennen. Und konnte auch nicht beantworten, warum er auch noch mit Bewerbern gechattet haben sollte.
Nach einem Rechtsgespräch stimmte die Angeklagte widerwillig einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu. 2000 Euro muss sie nun zahlen.

16:25
Übung von Gerechtigkeit, es wird in 1. Instanz Recht geübt in 2. Instanz über den Preis verhandelt?
Vertrauen in die deutsche Justiz kann ich so jedenfalls nicht entwickeln. Im Gegenteil, ich sehe meine Meinung darin bestätigt, das das Recht des Einzelnen kein Einzelfall, sondern ein Glücksfall ist, je nach Ort, Gericht und Instanz sieht das Recht ganz anders aus..
14:02
na prima 1150€ billiger geworden...
11:43
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über so viel Dummheit lachen.
Schließlich wusste die Pflegehelferin, wie alt die Seniorin ist und hätte sich im Voraus denken können, dass das auffliegt.
Die Ausrede mit dem Freund finde ich auch erlogen.